Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis Referenznummer der Bekanntmachung: T-90 / 06 / 2022 (L)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mertendorf
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/de/bekanntmachungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, ggf. den Weitertransport und die Verwertung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (System „Blaue Tonne“) erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Burgenlandkreises.
Für die Übernahme des zu verwertenden Altpapiers hat der Auftragnehmer eine Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) zu stellen.
Die Sammlung von Altpapier erfolgt momentan grundsätzlich im 4-wöchentlichen Leerungsrhythmus, die Abfuhr der 4-Rad-Behälter z.T. auch wöchentlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich klargestellt, dass die Sammlung der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist.
Entsorgungsgebiet: Burgenlandkreis
Der Standort der vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) muss sich in einem Umkreis von max. 100 km (kürzeste, mit einem beladenen Containerfahrzeug/-zug befahrbare Straßenverbindung) vom Standort des Auftraggebers (Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf) befinden.
Das Altpapier kann in einer oder mehreren Verwertungsanlagen/ Papierfabriken o. ä. verwertet (weiterverarbeitet) werden. Die Festlegung von Standorten, die Art des verwendeten Sortierverfahrens und dessen technische Ausgestaltung (falls Sortierung im Konzept des Auftragnehmers vorgesehen) sowie die anschließende Verwertung bzw. Vermarktung obliegt dem Auftragnehmer.
Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (kurz: AW SAS) schreibt die Altpapierverwertung für den Burgenlandkreis neu aus.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, ggf. den Weitertransport und die Verwertung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (System „Blaue Tonne“) erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Burgenlandkreises.
Für die Übernahme des zu verwertenden Altpapiers hat der Auftragnehmer eine Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) zu stellen.
Die Sammlung von Altpapier erfolgt momentan grundsätzlich im 4-wöchentlichen Leerungsrhythmus, die Abfuhr der 4-Rad-Behälter z.T. auch wöchentlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich klargestellt, dass die Sammlung der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist.
Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2023.
Die Ausschreibung umfasst das sogenannte kommunale Altpapier und die lizenzierten Verkaufsverpackungen, sofern die Systembetreiber auf deren Verwertung nicht selbst Anspruch erheben.
Als kommunales Altpapier wird derjenige Anteil an Haushaltssammelware verstanden, über den der Auftraggeber keine Verträge mit den nach dem VerpackG festgestellten Systembetreibern schließt bzw. geschlossen hat.
Jenen Anteil, für welchen die nach VerpackG festgestellten Systembetreiber zuständig sind, wird der Auftraggeber ebenfalls zur Verwertung überlassen, sofern die Systembetreiber nicht die Herausgabe des ihnen zustehenden Anteils verlangen.
In diesem Zusammenhang wird daher nochmals ausdrücklich klargestellt, dass das hier zur Verwertung ausgeschriebene Altpapier Haushaltssammelware darstellt, welches aus den Abfallbehältern im Holsystem erfasst wird, aus Wirtschaftlichkeitserwägungen vor der Übergabe an den Auftragnehmer keiner Sortierung unterliegt und somit neben Druckerzeugnissen und Mischpapier unter anderem auch Verpackungsanteile enthält.
Auch aufgrund der noch immer nicht gesicherten Rechtsprechung zu Untersagungsmöglichkeiten von gewerblichen Sammlungen wird an dieser Stelle insbesondere auf hohe Unsicherheiten in der Mengenprognose hingewiesen. Die aus diesen Unsicherheiten resultierenden möglichen betriebswirtschaftlichen Risiken werden in der Ausschreibung jedoch mittels geeigneter Entgelt- und Vergütungsstrukturen minimiert.
Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus unter folgenden Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr:
- Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2026 (1 Jahr)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
- Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2027 (1 Jahr)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot muss (als Mindestkriterium) der beigefügte Vertragsentwurf einschließlich der Leistungsbeschreibung unverändert zugrunde gelegt werden. Ebenso gelten sämtliche im Leitfaden aufgeführten Bewerbungsbedingungen sowie die Bedingungen und Strukturen des Angebotsformulars (z. B. bzgl. der Entgeltstruktur oder Preisanpassung).
Nicht berücksichtigt werden Angebote, deren Bieter und/oder vorgesehene Unterauftragnehmer nicht die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen (§ 42 VgV) bzw. nicht die im Angebotsformular geforderten Mindestbedingungen erfüllen.
Die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt u.a. aufgrund von Unterlagen (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente) hinsichtlich
- des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
- der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
sowie
- der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Im Falle eines Angebots als Bietergemeinschaft sind die Gliederungspunkte 2.2 bis 2.4 zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Abgabe des Angebotes nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bieter / die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt.
Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist, auch vom Unterauftragnehmer eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend Ziffer 2.2 beizubringen.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/ Berufs- und Handelsregister soll nicht vor dem 01.01.2022 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Ebenso müssen die als Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit geforderten Zertifizierungen zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß Ziffer 2.4 zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o.g. Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist in aktueller Fassung nachzureichen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgegeben:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Auf Verlangen der Vergabestelle werden innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachgereicht:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht
und
- die Bilanz sowie Gewinn- u. Verlustrechnung der Jahre 2019, 2020 und 2021 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die Beibringung eines
- Nachweises einer abgeschlossenen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
. für Vermögensschäden: 1,0 Mio. €
. für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. €
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe für die Vermarktung von Altpapier (mind. 2.000 t/a)
- Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte:
. Befördern von Abfällen* (sofern Transporte von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlich/vorgesehen sind)
. Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von Papier und Pappe für die vorgesehene Übernahmestelle** (sofern eine Zwischenumladung vorgesehen ist)
. Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von Papier und Pappe für die vorgesehene Sortieranlage** (sofern eine Sortierung vorgesehen ist)
* Sofern das Unternehmen für die Transporte nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, muss dafür ersatzweise eine Transportgenehmigung vorliegen.
** Sofern der Standort der vorgesehenen Übernahmestelle bzw. Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, muss dafür ersatzweise eine Genehmigung vorliegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Benennung der Referenz (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/-umfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes)
- eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung
- die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigung(en)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 11.07.2022, 12:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt eingehen sind nicht mehr "rechtzeitig" im Sinne der vorgenannten Vorschrift und können u. U. nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).