Erweiterungsneubau der Grundschule Ottersleben mit Hort, Richard-Dembny-Straße 41, 39116 Magdeburg, Los 4.05 - Schwachstromtechnik mit Instandhaltung (30-ZV-0146/22) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0146/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau der Grundschule Ottersleben mit Hort, Richard-Dembny-Straße 41, 39116 Magdeburg, Los 4.05 - Schwachstromtechnik mit Instandhaltung (30-ZV-0146/22)
Die Grundschule Ottersleben ist eine fünfzügige Grundschule mit Hortangebot.
Die vorhandenen Bestandsgebäude genügen nicht zu Aufnahme aller Schüler, so
dass
momentan die ersten Klassen in einem anderen Gebäude unterbracht sind. Für
die Erarbeitung eines Erweiterungsgebäudes liegt ein mit der Schulleitung
abgestimmtes Raumprogramm vor. Dieses sieht eine wesentliche Erweiterung
des jetzigen Raumbestandes vor.
Städtebauliches Konzept und Gebäudegliederung In Magdeburg-Ottersleben, in
der Richard-Dembny-Straße 41, entsteht auf dem ca. 1.960m² umfassenden
Grundstück ein Erweiterungsbau der Grundschule Ottersleben für Schul- als
auch Hortnutzung.
Magdeburg
Lieferung und Montage
1 St ELA-und Uhren-Anlage mit ca. 60 Lautsprechern
1 St Einbruchmeldeanlage mit ca. 20 Meldern
1 St Hausalarmanlage mit ca. 140 Meldern
2 St RWA-Zentralen
1 St Datenschrank
Ca. 100 m Kabelbahn
Ca. 10.000 m Kabel, Leitungen, Kat 7A
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzte Fristen entsprechend Vorinformation 2022/S 062-162095
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsneubau der Grundschule Ottersleben mit Hort, Richard-Dembny-Straße 41, 39116 Magdeburg, Los 4.05 - Schwachstromtechnik mit Instandhaltung (30-ZV-0146/22)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (Formblatt 124 VHB2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die Eigenerklärung ist mit einer qualifizier...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]