Belieferung des Chemie- und Industrieparks Zeitz mit Strom und Erdgas Referenznummer der Bekanntmachung: 102226
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elsteraue
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06729
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.industriepark-zeitz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung des Chemie- und Industrieparks Zeitz mit Strom und Erdgas
Belieferung des Chemie- und Industrieparks Zeitz mit Strom (Los 1) und Erdgas (Los 2) für Juni bis Dezember 2022 und (optional) für Januar bis März 2023.
Belieferung des Chemie- und Industrieparks Zeitz mit Strom (Los 1)
06729 Elsteraue
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Der Auftraggeber betreibt für die Belieferung mit Elektrizität am Standort in Elsteraue folgende Entnahmestellen mit bzw. ohne Leistungsmessung:
Entnahmestellen Elektrizität mit Leistungsmessung (Niederspannung/Mittelspannung)
Hauptstraße 30 Verwaltungszentrum Bau 37 Niederspannung
Hauptstraße 26 Hyzet Kultur- und Kongresszentrum Bau 50 Niederspannung
Hauptstraße 26 Kantine Bau 61 Niederspannung
Hauptstraße 30 Brauchwasserwerk (BWW) Mittelspannung
Hauptstraße 45 Zentrale Abwasserbehandlung (ZAB) Mittelspannung
Dr.-Engler-Str. 14 Rückkühlwerk (RKW) Mittelspannung
Entnahmestellen Elektrizität ohne Leistungsmessung (Niederspannung)
Hauptstraße 30 Bau 38 Ost Niederspannung
Hauptstraße 28 Bau 38 West Niederspannung
Hauptstraße 24 Bau 39 Werkstatt Niederspannung
Hauptstraße 30 Feuerwehrturm Niederspannung
Hauptstraße 30 Parkplatzbeleuchtung Niederspannung
Hauptstraße 26 RW-Pumpwerk Niederspannung
Hauptstraße 30 Gemeinderaum Niederspannung
Die Energielieferung umfasst neben der Energiebereitstellung und der Energiebeschaffung auch die Abrechnung und Kundenbetreuung.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Der Zuschlag erfolgt auf den niedrigsten Service-Preis. Der Strombezugspreis am Tag des Zuschlags ist als Settlement-Preis nach Maßgabe einer in den Vergabeunterlagen beschriebenen Formel vertragsgegenständlich und für alle Bieter gleich.
Belieferung des Chemie- und Industrieparks Zeitz mit Erdgas (Los 2)
06729 Elsteraue
Der Auftraggeber betreibt für die Belieferung mit Erdgas am Standort in Elsteraue folgende Entnahmestellen mit bzw. ohne Leistungsmessung:
Entnahmestellen Elektrizität mit Leistungsmessung
Dr.-Engler-Str. 40 Blockheizkraftwerk (BHKW) 3
Entnahmestellen Elektrizität ohne Leistungsmessung
Hauptstraße 30 Verwaltungszentrum Bau 37
Hauptstraße 26 Bau 50 Hyzet Kultur- und Kongresszentrum
Hauptstraße 24 Bau 59 Werkstatt
Hauptstraße 28 Bau 38 Büro und Werkstatt
Dr.-Engler-Str. 14 Kombigebäude Messwarte/Verwaltung
Die Energielieferung umfasst neben der Energiebereitstellung und der Energiebeschaffung auch die Abrechnung und Kundenbetreuung.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Der Zuschlag erfolgt auf den niedrigsten Service-Preis. Der Strombezugspreis am Tag des Zuschlags ist als Settlement-Preis nach Maßgabe einer in den Vergabeunterlagen beschriebenen Formel vertragsgegenständlich und für alle Bieter gleich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belieferung des Chemie- und Industrieparks Zeitz mit Strom (Los 1)
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabe-online.de/. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht mehr möglich! „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Identifizierung des Bieters über das Vergabeportal ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine vorformulierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. "Negativerklärung").
4. der Auftraggeber verlangt eine Erklärung des Bieters, ob der Nachunternehmen einsetzt und ob der Bieter sich Eignungen Dritter leiht. Falls eine Eignungsleihe gegeben ist, verlangt der Auftraggeber vom Eignungsverleiher eine Verpflichtungserklärung und prüft - im Umfang der verliehenen Eignung - dessen Eignung gesondert.
5. Setzt der Bieter in seinem Leistungsbereich einen Nachunternehmer ein (§ 36 Abs. 5 VgV), hat sich dieser über das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB in der Person des Unterauftragnehmers auf Formular der Vergabestelle zu erklären. Ggf. verlangt die Vergabestelle vom Bieter dessen Ersetzung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.