HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865 Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0177/GN
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865
HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865
Herstellen Anlagen zum Grundwassermonitoring
Landkreis Jerichower Land, im Kommunalverwaltungsbereich der Gemeinde Jerichow, im Ortsteil Klietznick; am rechtem Elbedeich
- Errichtung von 8 GW-Messstellen, Trockenbohrung 6 - 10 m tief, einschließlich Datenlogger
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt
„Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung
des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen
gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
werden folgende Angaben verlangt:
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sind 3 Referenzen vergleichbarer Vorhaben, hier LB 211-02 vorzulegen
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe 5 v.H. der Auftragssumme gemäß
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) § 9 EU /
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) § 17, sofern die Auftragssumme 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe 3 v.H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß VOB/A § 9 EU und VOB/B § 17.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEIS: Für jeglichen elektronischen Schriftverkehr bzw. Bewerberanfragen ist
ausschließlich die eVergabeplatform zu verwenden!
Ein Versand der Unterlagen per E-Mail ist nicht vorgesehen.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur
Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen,
Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei
vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den
Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax
oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/
Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem
Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.