Zwei Systeme aus Flüssigkeitschromatograph und Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: 22-02/22-43-01/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei Systeme aus Flüssigkeitschromatograph und Massenspektrometer
Los 1) LC-MS/MS-System zur Bestimmung von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) per Direktinjektion in Wasserproben (Standort Magdeburg)
Los 2) LC-MS/MS-System zur Bestimmung von pharmakologisch-wirksamen Stoffen in von Tieren stammenden Proben (Standort Stendal)
Siehe Punkt II.1.4, nähere Informationen sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Teilnahme am Verfahren für Los 2 ist eine Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigekit (den Bewerbungsunterlagen beigefügt) einzureichen. Hierbei ist folgende Erklärunge abzugeben:
Für den Auftrag kommen nur Unternehmen in Frage, die ihre Leistungsfähigkeit durch erfolgreiche Lieferung, Installation und Einrichtung mindestens eines vergleichbaren Systems innerhalb der letzten drei Jahre nachgewiesen haben. Ein vergleichbares System liegt vor, wenn es hinsichtlich der Art der zu untersuchenden Proben und der Konfiguration dem im Teilnahmeantrag bei Los 2 beschriebenen System entspricht oder diesem nahekommt. Eine erfolgreiche Leistung in diesem Sinne liegt vor, wenn in der Auftragsausführung keine Mängel angezeigt oder angezeigte Mängel ausgeräumt oder behoben wurden. Der Bewerber muss mindestens eine Referenzstelle angeben, bei der er entsprechende Leistungen erbracht hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Bewerber oder Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bewerber oder Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).