BAB A2, RF Hannover u. Berlin, km 107 bis 128,5; ObjPl VA, ObjPl IngBW, TrwPl Referenznummer der Bekanntmachung: A1014800301
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAB A2, RF Hannover u. Berlin, km 107 bis 128,5; ObjPl VA, ObjPl IngBW, TrwPl
BAB A2, RF Hannover und Berlin, km 107,00 bis 128,50; Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI
BAB A2, RF Hannover und Berlin, Betr.-km 107 bis 128,5, AS Bornstedt bis Landesgrenze Niedersachsen
Das geplante Bauvorhaben beinhaltet die Fahrbahnerneuerung im Tiefeinbau des Oberbaus beider Richtungsfahrbahnen der BAB 2. Vorgesehen ist der planungstechnische Baubeginn ca. bei Betr.-km 107+000 im Bereich der Anschlussstelle Bornstedt und endet an der Landesgrenze zu Niedersachsen bei Betr.-km 128,453. Die Länge der Baustrecke beträgt somit ca. 21,50 km pro Richtungsfahrbahn. Im Streckenabschnitt befinden sich die Anschlussstellen Bornstedt, Eilsleben, Alleringersleben und Marienborn/Helmstedt an der Landesgrenze. Weiterhin ist bei Betr.-km 115+250 die PWC-Anlage Lorkberg gelegen.
Im Zuge der Erneuerung muss die bestehende Verkehrsanlage inkl. Fahrbahn, Entwässerungseinrichtungen und Fahrzeugrückhaltesystemen zurückgebaut werden. Anschließend erfolgt der Neubau der Verkehrsanlage. Dies beinhaltet die Herstellung der Fahrbahn in Betonbauweise, die Herstellung der Entwässerungsanlagen sowie die Errichtung der Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS) und das Aufbringen der Markierungen. Neben den Verkehrsanlagen sind 19 A-Bauwerke (4 A-Bauwerke mit Überschüttung) pro Richtungsfahrbahn, 4 Ü-Bauwerke und 2 Lärmschutzwände inbegriffen.
An 15 A-Bauwerken sind der Fahrbahnbelag, die Abdichtung und die FRS zu erneuern. Verbunden mit den neuen FRS sind auch Abbrucharbeiten an den Mittelkappen und ggf. die Erneuerung der Randkappen auf den Überbauten notwendig, wenn dies als Ergebnis der Nachrechnung der Randkappen für die Aufnahme von FRS für H2-Systeme erforderlich ist. Daraus resultiert ebenso die Erneuerung der Geländer an den Randkappen.
An 15 A-Bauwerken sind Änderungen an den Fahrbahnabschlussprofilen bzw. ÜKO’s vorzunehmen. Die Fahrbahnabschlussprofile werden durch Polymerbetonfugen ersetzt. Die ÜKO’s werden mit neuen Klauenprofilen und Fugengummis ausgestattet. Dazu sind Schneid- und Schweißarbeiten erforderlich sowie die Erneuerung des Korrosionsschutzes der Fahrbahnabschlussprofile und der ÜKOs. Weiterhin sind Erhaltungsmaßnahmen an den Lärmschutzwänden durch den Austausch der Lärmschutzelemente und Sockelplatten sowie Korrosionsschutzarbeiten an den Stahlprofilen durchzuführen.
4 A-Bauwerke sind überschüttet. Hier sind Erneuerungen an den Entwässerungseinrichtungen entlang der Kappen, die Kappen und die Erneuerung der Absturzsicherungen vorgesehen.
Instandsetzungsarbeiten sind an 2 der 4 im Streckenabschnitt befindlichen Ü-Bauwerke geplant.
Unter den im Bauabschnitt gelegenen Ingenieurbauwerken befinden sich 13 Verkehrszeichen-Kragarme sowie 6 Verkehrszeichenbrücken, welche gemäß den aktuell geltenden Vorschriften zu erneuern sind. Maßnahmen an den Bauwerken beziehen sich auf den Abbruch der Fundament- und Sockelkonstruktion, der Demontage von Rahmenkonstruktionen und der zugehörigen Beschilderung sowie der anschließende Neubau der Unterkonstruktion, bestehend aus Fundament und Anprallsockel, Rahmenkonstruktion und Beschilderung. Lagetechnisch befinden sich die Fundamente für den Rück- und Neubau sowohl im Rand- als auch im Mittelstreifen, welche besondere Zwangspunkte darstellen und in bauausführungs- und herstellungstechnischen Aspekten zu berücksichtigen sind. Hinzukommende Zwangspunkte ergeben sich durch 15 im Streckenabschnitt stationierte Wechsel- Verkehrszeichenbrücken und 2 Kontrollstelle für die LKW- Maut, an denen keine baulichen Maßnahmen vorgesehen sind. Planungsseitig ist hier die zugehörige, im Bestand befindliche elektronische sowie telekommunikative Leitungsinfrastruktur zu berücksichtigen sowie Schutzmaßnahme für die Konstruktionen während des Ausführungszeitraumes vorzusehen.
Festlegungen bezüglich der Ingenieurbauwerke hierzu erfolgen in gesonderten Vorortterminen im Rahmen der Planung.
Im Bereich der Anschlussstellen Bornstedt, Eilsleben und Alleringersleben sind die Fahrbahnbeläge (Deck- und Binderschicht, ggf. auch die Tragschichten, Borde und Entwässerungsrinnen) der Ein- und Ausfahrtsrampen zu erneuern.
Für die im o. g. Streckenabschnitt liegenden PWC - Anlage Lorksberg Nord werden im Zuge der jeweils angrenzenden Baumaßnahme keine Leistungen vorgesehen.
Weitere geplante Maßnahmen:
• Sanierung von Regenrückhaltebecken (u.a. Tausch der Filterschichten, Sanierung bzw. Herstellung von Pflasterflächen etc.) sowie Herstellung von Zuwegungen zu diesen
• Rückbau von Kaskaden und Herstellung von Ablaufleitungen
• Herstellung von Entwässerungsrinnen (Schlitzrinnen und/ oder monolithische Rinnen)
• Erneuerung bzw. Neuherstellung von Wildschutzzäunen
• Rodungsarbeiten im Bereich der Wildschutzzäune, Böschungen, Lärmschutzwände, Bauwerke, Verkehrszeichenbrücken etc.
• Neuherstellung der Notrufsäulenstandorten inkl. erforderlicher Böschungssicherungsarbeiten (Stütz- und Spundwände)
Die Sanierungsmaßnahmen sollen in vier Bauabschnitten durchgeführt werden:
TA 1 - 1. Bauabschnitt im Jahr 2024, RF Hannover, ca. Betriebs-km 118,0 bis 128,5
TA 2 - 2. Bauabschnitt im Jahr 2025: RF Hannover, ca. Betriebs-km 107,0 bis 118,0
TA 3 - 3. Bauabschnitt im Jahr 2026: RF Berlin, ca. Betriebs-km 118,0 bis 107,0
TA 3 - 4. Bauabschnitt im Jahr 2027: RF Berlin, ca. Betriebs-km 128,5 bis 118,0
Die genaue Unterteilung der Streckenabschnitte erfolgt nach Erarbeitung des Verkehrskonzeptes bzw. im Zuge der Ausführungsplanung. Änderungen bzw. ein Tausch der Bauabschnitte sind im Zuge der Ausführung in Abhängigkeit der Dringlichkeit bzw. des Erhaltungszustandes möglich. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Planungsleistungen.
Die Bauarbeiten sollen im März 2024 beginnen. Vorarbeiten (Fällarbeiten, Wildschutzzaun, Reparaturleistungen etc.) sind im Winter 2023/24 geplant. Die Baukosten betragen nach der vorläufigen Kostenschätzung ca. 135 Mio. EUR brutto. Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen ist ein RE Entwurf und eine Kostenberechnung gemäß AKVS.
Folgende Besondere/ Zusätzliche Leistungen sind auszuführen:
• Zustandserfassung und Bewertung der Entwässerungsanlagen im Bereich der BAB A 2, inkl. der erforderlichen Verkehrssicherung • vermessungstechnische Bestandsaufnahme der BAB und den Ing.-Bauwerken • Verkehrsführungskonzeption für das Gesamtvorhaben einschließlich Varianten- und Kostenabgleich, einschließlich Abstimmung mit Verkehrsbehörden/ Polizei
• Mehraufwand durch Anpassung des Oberbaus der BAB an die Vorgaben der Ausführung und die RStO 2012
• Erhaltungsentwurf (RE), Kostenfortschreibung (AKVS) und
Grobablaufplan
• Stellungnahme zur Einhaltung aller relevanten Arbeits- und Gesundheitsvorschriften, SiGe-Plan
• Planung Baubehelfe für Lph 4 der Tragwerksplanung • Nachrechnung Bauwerkskappen für A / Ü-Bauwerke auf H2 Systeme • Erarbeitung von Ausschreibungsunterlagen für Kontrollprüfungen Strecken- und Ingenieurbau, getrennt für jeden der vier Bauabschnitte • Ergänzende Leistungen während der Ausführung
Bei Verzögerungen in der Ausführung der Baumaßnahme steht der AN darüber hinaus für Aufgaben gem. Aufgabenbeschreibung zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Geeignet ist die Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines
Staates, oder soweit er dazu nicht verpflichtet ist, die Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung bei der Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren Organisation.
-> Nachweise mittels Angabe im Vordruck "B05_Eigenerklärung_Eignung_(Eignungskriterien).docx"
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (2019-2021), erbracht durch eigenes
Personal (keine Unterauftrag- bzw. Nachunternehmer)
Nachweise mittels Angabe im Vordruck
-> Nachweise mittels Angabe im Vordruck "B05_Eigenerklärung_Eignung_(Eignungskriterien).docx"
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von Mio. EUR für Personen und Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von , in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen
- Unternehmensbezogene Referenzen des Bieters: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
- grundsätzliche berufliche Befähigung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und für die Qualität der Leistung verantwortlich sind
- Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Jahren
- Erklärung über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbares QM-System
-> Nachweise mittels Angabe im Vordruck
"B05_Eigenerklärung_Eignung_(Eignungskriterien).docx" und ergänzenden Qualifikationsnachweisen (z.B. Studiennachweise).
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen, falls zutreffend:
-> Nachweis mittels Angabe im Vordruck:
"B07_Leistungen_Unterauftragnehmer.docx" und ggf.
"B08_Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe).docx" sowie ggf. entsprechende Erklärungen des Nachunternehmers zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung.
- Mindeststandard zu den Referenzen des Bieters:
Eine Referenz für Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen sowie für Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen. Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden.
- Mindeststandard zu den technischen Fachkräften:
Der Bieter muss 3 Objektplaner Verkehrsanlagen mit der Qualifikation Ingenieur oder vergleichbar und 2 Objektplaner Ingenieurbauwerke mit der Qualifikation Ingenieur oder vergleichbar und 2 Tragwerksplaner mit der Qualifikation Ingenieur oder vergleichbar angestellt oder für die Vertragsausführung gebunden haben. Jeweils
eine Position für Objektplaner Ingenieurbauwerke und Tragwerksplaner Ingenieurbauwerke kann durch eine Person vertreten werden.
Mindeststandards zu den Leistungen anderer Unternehmen:
- Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1, Nr. 1 bis 10 GWB sowie § 123 Abs. 4, Nr. 1 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel
zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder qualifizierter/m Signatur/Stempel.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte
der bereitgestellten Dateien "A12_Hinweise für die Angebotsbearbeitung" und "A13_EU-Teilnahmebedingungen". Eine Nachforderung von Unterlagen, die sich auf die Zuschlagskriterien beziehen, ist nicht möglich.
Verwenden Sie zur Angebotsabgabe bitte zwingend die von der Vergabestelle übermittelten Dateiformate (Word/Excel-Formulare) und fügen Sie diese ausgefüllt im selben Dateiformat dem Angebot bei.
Die Bereitstellung der Angebotsunterlagen in Form einzelner Dokumente ist zur besseren Auswertung der Angebote für den Auftraggeber erforderlich. Bitte vermeiden Sie außerdem bei der Angebotsabgabe das Zurücksenden der nicht ausgefüllten Vergabeunterlagen und der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Pläne.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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