Generlaplanung Kita Oranienbaum Referenznummer der Bekanntmachung: 60.04.1/001/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienbaum-Wörlitz
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienbaum-woerlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generlaplanung Kita Oranienbaum
Objekt-, Freianlagen-, Tragwerksplaung, Fachplanung der technischen Ausrüstung (Generalplaner) in 06785 Oranienbaum-Wörlitz
Stadt Oranienbaum-Wörlitz
OT Oranienbaum, Leopoldstraße 10a
06785 Oranienbaum-Wörlitz
Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz plant ein Bauvorhaben im Ortsteil Oranienbaum. An dem Standort der bestehenden Kindertagesstätte "Oranienbaumer Spielgarten" in der Leopoldstraße 10 im Ortsteil Oranienbaum soll ein Neubau für 120 Kinder entstehen. Derzeitig befinden sich dort zwei Bestandsgebäude, in denen der Kindergarten und die Kinderkrippe untergebracht sind, und mehrere Nebengebäude. Die vorhandenen Gebäude aus den 60-er Jahren genügen den heutigen Anforderungen aus verschiedenen Gesichtspunkten nicht mehr. Aus diesem Grund ist geplant, die Bestandsgebäude abreißen zu lassen und durch den Neubau zu ersetzen (Abbruch ebenfalls Bestandteil der Planung). Außerdem sind die Freianlagen auf dem Grundstück mit Zufahrten, Parkplätzen, Spielplatzflächen funktionsgerecht herzustellen.
Der Neubau soll Platz für 120 Kinder bieten, davon 70 Kindergartenkinder und 50 Krippenkinder. Der Raum- und Platzbedarf resultiert aus den vorgenannten Kenngrößen der Kinderanzahl. In dem Neubau sollen zu den erforderlichen Gruppenräume entsprechende Waschräume, WC's (Hinweis auch auf Barrierefreiheit) und Garderoben, ein Mehrzweckraum, Küchenbereich zur Essensausgabe (Ausgabeküche), Lagerräume, Büro- und Personalräume, Kinderwagenraum, Technikräume, Putzmittelraum und angemessene Verkehrsflächen untergebracht werden. Mit Blick auf die Personalstärke, einer überschaubaren Betreuung und Einsparungen zukünftiger Betriebskosten ist eine eingeschossige Bauweise des Neubaus die Vorzugsvariante. Auf Grund der städtebaulichen Besonderheiten der Stadt Oranienbaum-Wörlitz (denkmalrechtliches Satzungsgebiet: Erhaltungssatzung Historischer Stadtkern mit Schloss, 01/2007) ist die Architektur in hohem Maße auf das Umfeld abzustimmen. Darüber hinaus sind technische Ausführungen im Sinne erneuerbare Energien, Brandschutz, Schallschutz, technische Ausrüstung (Heizung + Sanitär + Lüftung + Elektro) nach modernen, heutigen Standards in der Planung mit zu berücksichtigen.
Derzeit wird von einer Kostenobergrenze mit voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700) in Höhe von 5.100.000,00 Euro (brutto) ausgegangen.
Für das Gesamtvorhaben werden die notwendigen Architekten-, Freiraumplanungs- und Ingenieurleistungen als Generalplanungsleistungen ausgeschrieben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die für diese Leistungsphasen notwendigen besonderen und zusätzlichen Leistungen beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen oder Folgeleistungen besteht nicht.
Das Gesamtvorhaben umfasst folgende Teilaufgaben:
1. Neubau einer KITA mit Kostengruppen 200, 300, 400 und 700 als öffentliches Gebäude zur Kinderbetreuung von 120 Kindern; geschätzte Gesamtkosten 4.500.000,00 Euro (brutto)
2. Gestaltung des Außenbereichs mit Kostengruppen 200, 400, 500 und 700; geschätzte Gesamtkosten 600.000,00 Euro (brutto)
Für das Vorhaben sind folgende Architekten- und Ingenieurleistungen nach der aktuell gültigen HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 (Tragwerksplanung Lph 1 bis 6) als Generalplanungsleistung zu erbringen:
1. Neubau einer Kindertageseinrichtung: Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34; Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 50; Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 54; Folgende zusätzliche Leistungen sind zu erbringen: Brandschutzkonzept, Nachweis zur Einhaltung der EnEV, Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms, optional Konzept für Raumakustik und Lüftungstechnik.
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
Objektive Kriterien zur Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die unter Punkt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Eignungskriterien werden mit Punkten gewichtet. Diese werden addiert. Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe von Erstangeboten einschließlich eines Vorentwurfs zu oben näher beschriebener Maßnahme und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert.
A BEWERTUNGSMATRIX FÜR DIE EIGNUNGSKRITERIEN:
Zu 10) Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Summe des Gesamtumsatzes der Bewerbergemeinschaft: jährliches Mittel bis 300.000,00 Euro = 2 Punkt, > 300.000,00 bis 500.000,00 Euro = 4 Punkte, > 500.000,00 Euro = 6 Punkte
Zu 11) Projektleitung: pro (max. 2) Referenzprojekt 2 Punkte, pro Projekt 1 Zusatzpunkt bei Nettobaukosten von ab 2 Mio. Euro Nettobaukosten, Berufserfahrung > 5 Jahre = 1 Punkt, Berufserfahrung als Projektleiter > 3 Jahre = 1 Punkt
Zu 12) Bauleitung: pro (max. 2) Referenzprojekt 2 Punkte, pro Projekt 1 Zusatzpunkt bei Nettobaukosten von ab 2 Mio. Euro Nettobaukosten, Berufserfahrung > 5 Jahre = 1 Punkt, Berufserfahrung als Bauleiter > 3 Jahre = 1 Punkt
Zu 13) Projektbeteiligte Architekten und Ingenieure (Architektin, Tragwerksplanerin, Fachplanerinnen): vollständige namentliche Nennung = 5 Punkte, Vollständige Angaben zur beruflichen Qualifikation, ggf. fachspezifischen Weiterbildung = 5 Punkte.
Zu 14) Büroausstattung als Nachweis für eine qualitäts-, kosten- und fristgerechte Projektabwicklung: mehr als 5 Mitarbeiterarbeitsplätze mit Hard- und Software = 1 Punkt (Bewerbergemeinschaften werden addiert), Ausschreibungssoftware = 1 Punkt, elektronische Austauschplattform = 1 Punkt.
Zu 15) Nachgewiesenes Qualitätsmanagement: 1 Punkt für unternehmenseigenes QM, 2 Punkte für ISO-Zertifizierung oder damit vergleichbar.
Zu 16) Referenzprojekte für Neubau (KG 300 mit 400): pro (max. 3) Referenzobjekt mit vollständigen Angaben (Angaben a bis e gemäß III.1.3 16.) je 4 Punkte; pro Projekt 2 Zusatzpunkte bei Nettobaukosten ab 2 Mio. Euro; pro Projekt 2 Zusatzpunkte bei Vergleichbarkeit der Funktion mit dem Beschaffungsgegenstand (Kindertageseinrichtung für > 120 Kinder/ im städtebaulichen Kontext). Bietergemeinschaften aus Hochbauplanern und Fachplanern TGA können "geteilte" Referenzen einreichen (z. B. max. 3 für nur KG 300 und max. 3 für nur KG 400)
Zu 17) Referenzprojekte der Freianlagen: - pro (max. 2) Referenzprojekt 2 Punkte, pro Projekt 1 Zusatzpunkt bei Projektgröße ab 3.000 m³, pro Projekt 1 weiterer Zusatzpunkt, wenn Referenz mit dem Planungsauftrag vergleichbar ist (Spiel-, Freizeit- oder/und Erholungsflächen mit Erschließungsflächen im funktionalen Zusammenhang mit Bebauung).
Zu 18) Referenzprojekte des energetischen Bauens an Neubauten/Anbau/baulichen Erweiterungen: pro (max. 2) Referenzprojekt 4 Punkte; 2 weitere Punkte für Nachweis eines Neubauvorhabens mit dem Beschaffungsgegenstand (alternativ bauliche Erweiterung).
Zu 19) Referenzprojekte des barrierefreien Bauens an Neubauten/Anbau/baulichen Erweiterungen: pro (max. 2) Referenzprojekt 4 Punkte; 2 weitere Punkte für Nachweis eines Neubauvorhabens mit dem Beschaffungsgegenstand (alternativ bauliche Erweiterung).
Zu 20) Referenzprojekte von Neubauten/Anbau/baulichen Erweiterungen im denkmalgeschützten Bereich: pro (max. 2) Referenzprojekt 4 Punkte; 2 weitere Punkte für Nachweis eines Neubauvorhabens mit dem Beschaffungsgegenstand (alternativ bauliche Erweiterung).
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.
B GESAMTBEWERTUNG FÜR DIE EIGNUNGSKRITERIEN:
Es können 100 Punkte maximal erreicht werden. Die Einzelpunktzahlen verteilen sich folgendermaßen auf die Kriterien: 6_Gesamtumsatz, 8_Projektleitung, 8_Bauleitung, 10_Projektbeteiligte Architekten und Ingenieure, 3_Büroausstattung, 3_Qualitätsmanagement, 24_Referenzen Neubau (KG 300 mit KG 400), 8_Referenzen Freianlagen, 10_Referenzen energetisches Bauen, 10_Referenzen barrierefreies Bauen, 10_Referenzen Bauen im denkmalgeschützten Bereich
Der Vertragsabschluss für die Leistungsphasen 4 bis 9 sowie für die in diesen Leistungsphasen notwendigen besonderen und zusätzlichen Leistungen erfolgt nach Vorlage und auf der Grundlage eines rechtskräftigen Bescheides seitens der Kommunalaufsicht zur Fortführung der Maßnahme.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung folgender optionaler Leistungen besteht nicht: Konzept für Raumakustik und Lüftungstechnik.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieure berechtigt sind.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist und einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind.
Bietergemeinschaften werden zugelassen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher davon betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: 1.) die Bildung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, 2.) die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftragsgeber rechtsverbindlich vertritt, 3.) Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die Arbeitsgemeinschaft nach §§ 705 ff BGB bis zur Abwicklung des Auftrags aufrechterhalten bleibt und 4.) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Nachfolgende Kriterien beschreiben zwingend die zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, jeder Nachauftragnehmer erfüllen muss:
Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind registergeheftet im Ordner DIN A 4, möglichst doppelseitig bedruckt, in der vorgegebenen Reihenfolge (Punkte 0 bis 20 aus III.1.1), III.1.2) und III.1.3)) einzureichen. Eine gesonderte Ausgabe von Formularen erfolgt nicht.
Pkt. 0) Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
Pkt. 1) Formlose und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem berechtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschriebene Bewerbung im Original.
Pkt. 2) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, im Falle einer Bietergemeinschaft weiterhin die Vorlage einer von allen Bietern rechtsverbindlich unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters
Pkt. 3) Darstellung des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/ Nachauftragsnehmer: Unternehmensstruktur, Angaben von Haupt- und Nebenstandorten, Hauptgeschäftsbereich, für dieses Projekt zu erbringende Architekten- oder Ingenieurleistung, vollständige Büroangaben (Bürobezeichnung, Postanschrift, E-Mail, Telefonnummer)
Pkt. 4) Erklärung, welche Teile des Auftrags durch Subunternehmer erbracht werden sollen. Werden keine Teile von Subunternehmern erbracht, ist dieses zu erklären.
Pkt. 5) Rechtsverbindliche unterschriebene Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
Pkt. 6) Eigenerklärung des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/ Nachauftragsnehmer (rechtsverbindlich unterschrieben) zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 (1) GWB.
Pkt. 7) Eigenerklärung des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/ Nachauftragsnehmer (rechtsverbindlich unterschrieben) zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 (4) GWB.
Pkt. 8) Eigenerklärung des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/ Nachauftragsnehmer (rechtsverbindlich unterschrieben) zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 124 (1) GWB.
Pkt. 9) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in den Mitgliedsstaaten der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Deckungssummen: 1.500.000,00 Euro für Personenschäden, 300.000,00 Euro für Vermögensschäden sowie 1.500.000,00 Euo für Sachschäden, 2-fach maximiert nachzuweisen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss und die bestehende Deckung der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Falle einer Auftragserteilung zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.
Pkt. 10) Erklärung des Gesamtumsatzes des Bewerbers an dem Auftrag entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze nach Mitgliedern getrennt anzugeben, bei Nachauftragnehmer mit weniger als 5 % Anteil an der Gesamtleistung kann auf Angaben verzichtet werden)
Pkt. 11) Nachweis von (max. 2) Referenzen über den Einsatz des Projektleiters an in der Funktion und/oder im Gesamtkostenrahmen vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren mit Kontaktdaten. Angaben zur Zahl der Berufsjahre insgesamt und der Berufsjahre in der Funktion als Projektleiter.
Pkt. 12) Nennung von (max. 2) Referenzen über den Einsatz des Bauleiters an in der Funktion und/oder im Gesamtkostenrahmen vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren mit Kontaktdaten. Angaben zur Zahl der Berufsjahre insgesamt und der Berufsjahre in der Funktion als Bauleiter.
Pkt. 13) Namentliche Nennung der am Projekt beteiligten Architekten, Ingenieure und Fachplaner, die die Leistung tatsächlich erbringen mit Bezeichnung der beruflichen Qualifikation und dem konkreten Aufgabenbereich.
Pkt. 14) Erklärung, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber oder Bieter verfügt (Ausstattung der Arbeitsplätze, Ausschreibungssoftware, elektronische Austauschplattformen).
Pkt. 15) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit (z. B. Nachweis der QM-Zertifizierung, Fortbildungszertifikate von Kammern und Verbänden).
Pkt. 16) Referenzen der wesentlichen (max. 3), mit dem Auftrag vergleichbaren Projekte (KITA), die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden, wie folgt:
a) Projektbeschreibung und Foto oder zeichnerischer Darstellung, Nennung des Auftraggebers
b) anrechenbare Baukosten in EURO netto
c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen
d) erbrachte Leistungsphasen (In der Summe aller Referenzprojekte sind mind. Lph. 2 bis 8 nachzuweisen).
e) Referenzschreiben oder Ansprechpartner,
Pkt. 17) Referenzen zu (max. 2) Projekten der Freiraumplanung, der in den letzten 3 erbrachten Leistungen, wie folgt:
a) Projektbeschreibung, Lageplan oder Foto, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner
b) Größe der überplanten Fläche in m²
c) Planungs- und Bauzeitraum der erbrachten Leistungen
d) erbrachte Leistungsphasen (In der Summe aller Referenzprojekte sind mind. Lph. 3 bis 8 nachzuweisen.)
Pkt. 18) Referenzen zu (max. 2) Projekten der mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen des energetischen Bauens, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden, mit Projektbeschreibung für ein Neubauprojekt (alternativ Anbau/bauliche Erweiterung), Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und der anrechenbaren Baukosten in Euro netto.
Pkt. 19) Referenzen zu (max. 2) Projekten der mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen des barrierefreien Bauens, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden, mit Projektbeschreibung für ein Neubauprojekt (alternativ Anbau/bauliche Erweiterung), Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und der anrechenbaren Baukosten in Euro netto.
Pkt. 20) Referenzen von Projekten (max. 2) von Neubauten (alternativ: Anbau/baulichen Erweiterungen) der mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen im denkmalgeschützten Bereich, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden, mit Projektbeschreibung für ein Neubauprojekt (alternativ Anbau/bauliche Erweiterung), Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und der anrechenbaren Baukosten in Euro netto.
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieure berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland eine Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") (ABI. EU Nr. L 354/132) entspricht.
Für im Inland ansässige Bewerber und Bewerbergemeinschaften gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Bei der Vorbereitung und Durchführung des Projektes gelten das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften/Einrichtungen/Institutionen nach Landeshaushaltsordnung, die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Planungshinweise und Vorschriften.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Verfahren wurde bereits am 20.05.2022 veröffentlicht. In
dieser Bekanntmachung werden nur Ergänzungen, die in der
ursprünglichen Bekanntmachung fehlten veröffentlicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie
Verhandlungen werden nicht erstattet.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der
ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer
ermittelt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im
Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben die Bewerber
innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist einen
Teilnahmeantrag einzureichen, der den Anforderungen dieser
Bekanntmachung genügen muss.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen
Umschlag in deutscher Sprache und als "KITA Neubau
Oranienbaum" gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1)
genannten Kontaktstelle in Oranienbaum-Wörlitz oder
elektronisch über den Vergabemanager (e-vergabe.de)
einzureichen. Teilnahmeanträge, die als E-Mail oder deren
Anhänge per E-Mail eingereicht werden, werden nicht
berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den
Eingang beim Auftraggeber an.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind grundsätzlich
schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail oder
Vergabemanager) an die genannten Kontaktstelle in
Oranienbaum-Wörlitz (Kontaktdaten unter I.1) zu richten.
Es werden keine weiteren Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen
vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag
abgegeben werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
Unterlagen oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss.
Der Auftraggeber wird keine Unterlagen nachfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sachsen-anhalt.de