Ex-Post: Beschaffung von Bordrechnern Referenznummer der Bekanntmachung: VGS BR
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hettstedt
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgs-suedharzlinie.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Beschaffung von Bordrechnern
Die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (kurz VGS) betreibt mit 119 Omnibussen den öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt und im Kyffhäuserkreis im Freistaat Thüringen.
Mit dem Vergabeverfahren wurde die Fahrzeugausrüstung mit Bordrechnern/Fahrscheindruckern in der Bauform eines Kompaktgerätes erneuert. Für die Integration weiterer Komponenten im Fahrzeug und als Vorbereitung für ein Fahrgast-WLAN kommt künftig ein Automotive-Router zum Einsatz. E-Ticketing nach VDV-KA und die Anwendung.
06333 Hettstedt
Die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (kurz VGS) betreibt mit 119 Omnibussen den öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt und im Kyffhäuserkreis im Freistaat Thüringen.
Seit 1992 wird der ÖPNV grenzüberschreitend organisiert. Mit einem Verbundnetz wird nun gegenüber einer Vielzahl kleiner Verkehrsnetze und verwirrender Tarifgrenzen ein kundenfreundliches Gesamtangebot bereitgestellt.
Unternehmensleitung und Verwaltung sind im Betriebshof Hettstedt angesiedelt. Für die Verkehre in Thüringen wird zusätzlich ein Betriebshof in Sangerhausen betrieben.
Die VGS ist keinem Verkehrsverbund angeschlossen, kooperiert aber über die Unternehmensgrenzen hinweg mit benachbarten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden, insbesondere aber auch mit der NASA Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.
Im Jahr 2008 wurde für das Gesamtunternehmen ein einheitliches Telematik- und Vertriebssystem in Betrieb genommen. Teil dieses Projektes war die Einrichtung einer zentralen Leitstelle am Standort Hettstedt, die während der gesamten Betriebszeit die Verkehre überwacht und disponiert.
Durch die Anbindung an die Zentrale Datendrehscheibe des Landes Sachsen-Anhalt und das Informationssystem INSA, beide betrieben durch die NASA GmbH in Magdeburg, tauscht die VGS Echtzeitdaten überregional aus.
Mit dem Vergabeverfahren wurde die Fahrzeugausrüstung mit Bordrechnern/Fahrscheindruckern in der Bauform eines Kompaktgerätes erneuert. Für die Integration weiterer Komponenten im Fahrzeug und als Vorbereitung für ein Fahrgast-WLAN kommt künftig ein Automotive-Router zum Einsatz. E-Ticketing nach VDV-KA und die Anwendung eines eTarifs in Thüringen ergänzen den klassischen Vertrieb von Papiertickets und das vorausberechnete Tarifsystem.
On-Demand-Verkehre in Form von Ruf- und Servicebusangeboten ergänzen den fahrplangebundenen Linienverkehr. Durch geeignete Hard- und Softwarelösungen werden auch diese Angebote in die Dispositions- und Informationsdienste vollintegriert werden.
In den Vergabeunterlagen waren in den Lastenheften und im Preisblatt optionale Leistungen spätestens mit Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebots als solche gekennzeichnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VGS-BR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRVM6
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]