Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung in den Dienstgebäuden der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 17-02311 - GGR 2022-2025I
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stk.sachsen-anhalt.de/staatskanzlei-und-ministerium-fuer-kultur/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung in den Dienstgebäuden der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung in den Dienstgebäuden der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes
Hegelstraße 40 bis 42, 39104 Magdeburg
Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung in den Dienstgebäuden der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Los 1 - Unterhaltsreinigung Hegelstraße 40 bis 42
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Eine Verlängerung erfolgt maximal für eine Gesamtvertragsdauer von bis zu 5 Jahren, d.h. maximal bis zum 30.06.2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung in den Dienstgebäuden der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).