Salzlandkreis,Gebäudereinigungsarbeiten in Schulen des Salzlandkreises, Unterhalts-, Glas- und Grundreinigungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0065/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Salzlandkreis,Gebäudereinigungsarbeiten in Schulen des Salzlandkreises, Unterhalts-, Glas- und Grundreinigungsarbeiten
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigungsarbeiten
Los 1;
Los 2;
Los 3;
Los 1 und Los 2;
Los 1 und Los 3;
Los 2 und Los 3;
Los 1 und Los 2 und Los 3;
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigungsarbeiten in Bernburg
Reinigung in 9 Schulobjekten in Bernburg
1 Jahr Option bis 31.12.2026 möglich.
1 Jahr Option bis 31.12.2026 möglich.
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigungsarbeiten in Aschersleben und Stadt Seeland
Reinigung in 8 Schulobjekten in Aschersleben und Stadt Seeland OT Nachterstedt
1 Jahr Option bis 31.12.2026 möglich.
1 Jahr Option bis 31.12.2026 möglich.
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigungsarbeiten in Staßfurt und Wolmirsleben
Reinigung in 10 Schulobjekten in Staßfurt und Wolmirsleben
1 Jahr Option bis 31.12.2026 möglich.
1 Jahr Option bis 31.12.2026 möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung
- Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022-Eigenerklärung zu 5. Sanktionspaket RUS Sanktionen
- Anlagen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen - Anhalt
+ Erklärung zur Tariftreue
+ Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
+ Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
+ Erklärung zur4 Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
- Betreibshaftpflichversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
* Personenschäden 2.500.000 EUR
* Sach- und Umweltschäden 2.500.000 EUR
* Vermögensschäden 2.500.000 EUR
* Allmählichkeitsschäden 500.000 EUR
* Obhut- und Bearbeitungsschäden 500.000 EUR
* Schlüsselverluste 100.000 EUR
3 Referenzen zu vergleichbarer Leistung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.