Grünflächenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst an der Hochschule Magdeburg-Stendal, Standort Magdeburg Referenznummer der Bekanntmachung: HS-MS-A-026-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-magdeburg.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst an der Hochschule Magdeburg-Stendal, Standort Magdeburg
Grünflächenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst an der
Hochschule Magdeburg - Stendal, Standort Magdeburg
Hochschule Magdeburg-Stendal
Breitscheidstr. 2
39114 Magdeburg
Die Leistungen "Grünflächenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst" werden als Gesamtleistungen in Form eines Rahmenvertrages ausgeschrieben. Eine Teilung der Leistungen in Lose ist nicht möglich.
Die Leistungen werden gemäß VgV, GWB und Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt ausgeschrieben. Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen. Mehr- und Minderleistungen werden zu den
vereinbarten Einheitspreisen vergütet oder in Abzug gebracht. Abgerechnet wird nach Aufmaß und Einzelleistung.
Geringfügige Flächen- oder Stückzahländerungen werden somit Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung ohne schriftliche Änderung des Vertrages. Darüber hinausgehende Leistungsänderungen bzw. Flächenänderungen sind Vertragsänderungen, bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragspartnern gegenzuzeichnen.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt zunächst 1 Jahr, vom 01.10.2022 bis 30.09.2023.
Es besteht die Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30.09.2026.
Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn dieser nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Als Anlage ist der aktuelle Lageplan mit den eingetragenen Bauklassen der Straßen und Wege des Campus Magdeburg, Breitscheidstraße 2, 39114 Magdeburg beigefügt. Dazu gehören:
Breitscheidstraße 2, 39114 Magdeburg; d. h.
Campusgelände Breitscheidstraße 2
Gehweg Herrenkrugstraße
Gehweg Breitscheidstraße, einschließlich Grünstreifen
1. Leistungsbeschreibung Grünflächenpflege
Die Pflegearbeiten werden als Entwicklungs- und Unterhaltungsarbeiten ausgeschrieben. Es gelten die DIN-Normen 18917 und 18919. Alle Angaben zu den Häufigkeiten der Ausführung sind Annahmen und können witterungsbedingt, aber auch durch den Hochschulbetrieb an sich, nach oben oder unten abweichen.
Nach Auftragsvergabe ist dem Auftraggeber (im Weiteren AG) ein Terminplan mit Art und Umfang der geplanten Pflegeleistungen zu übergeben. Dieser ist monatlich im Vorfeld mit dem AG abzustimmen, dabei erklärt der AG, ob es aufgrund
von Veranstaltungen o. ä. Abweichungen von den sonst üblichen Ausführungszeiten gibt.
Lärmintensive Arbeiten sind unter Beachtung der Stadtordnung durchzuführen und müssen generell mit dem AG abgestimmt werden.
Die Grünanlagen außerhalb des Campusgeländes, entlang der Breitscheidstraße, sind gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Magdeburg Bestandteil der Ausschreibung. Auf diesen Flächen sind Fremdkörper, wie z. B. Laub, Abfälle, Unkraut
usw. zu beseitigen, sodass die Flächen stets ein gepflegtes Erscheinungsbild bieten. Das Mähen gehört nicht zur Anliegerpflicht und ist deshalb nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
HINWEIS:
Ein großes Problem stellt das aufkommende Unkraut (vor allem in der Hauptvegetationszeit) auf den Natursteinpflasterflächen und den Tennen dar. Deshalb kommt diesem Part auch eine sehr große Bedeutung zu. Da starkes Bürsten auf den Flächen mit Natursteinpflaster sowie Tennen nicht gestattet ist, eine chemische Bekämpfung von den Behörden ebenfalls nicht genehmigt wird, muss eine Alternativlösung gefunden werden. Mit Abgabe eines Preisangebotes für die Unkrautbekämpfung ist ein Konzept (Aussclusskriterium) einzureichen. Nur im Zusammenhang mit diesem Konzept (Ausschlusskriterium) wird die Position Unkrautbekämpfung gewertet. Liegt das Konzept nicht bei, dann ist das Angebot unvollständig und kann dann nicht gewertet werden. Das gesamte Angebot muss von der Wertung ausgeschlossen werden.
2. Leistungsbeschreibung Kehr- und Winterdienst
Der Anlage sind die Flächen zu entnehmen, für die der Kehr- und Winterdienst vergeben werden soll. Es handelt sich einerseits um öffentliche Bereiche in der Breitscheidstraße und Herrenkrugstraße, andererseits um das geschlossene Campusgelände. Lagerflächen für benötigtes Streugut werden zur Verfügung gestellt.
Wird der Zuschlag auf das Angebot erteilt, wird durch diesen ein Vertragsverhältnis begründet, dessen Gegenstand aus sämtlichen Bestandteilen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere des Leistungsverzeichnisses, der dargestellten Regelungen sowie des abgegebenen Angebotes besteht.
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Die nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen werden für den
Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023 vergeben. Die Option auf
eine Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr, längstens bis zum
30.09.2026, besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA), - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA), - Erklärung zur
Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA), - Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA); - Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) - Eigenerklärung Russland (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
b) Bewerbererklärung gem. RdErl MW 21.11.2008 - 41-3257/03 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten);
c) Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die
innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV), im Amtlichen Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) und im PQ VOL
erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die
sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die
Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten
Erklärungen und Nachweise.;
d) Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung.;
e) Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
- für Personenschäden: 5.000.000,00 €
- für Sach- und Vermögensschäden, einschl. Umweltschäden: 5.000.000,00 €
oder
eine Erklärung des Versicherers (im Original), dass im Falle der Zuschlagserteilung die o. a. Deckungssummen zur Verfügung stehen & der Versicherungsvertrag entsprechend angepasst wird (die elektronische Abgabe ist zulässig).
a) Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
b) Nachweis eines Mitarbeiters über die abgeschlossene Ausbildung - mind. ausgebildeter Meister im Gartenbau oder aber mit vergleichbarer Qualifikation sowie namentliche Benennung und Rufnummer (als kompetenter Vertreter des AN)
c) Nachweis aller Mitarbeiter über eine abgeschlossene Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau bzw. mehrjährige Berufserfahrungen auf diesem Gebiet sowie namentliche Benennung
d) Nachweis eines Mitarbeiters über eine entsprechende Qualifikation als Zertifizierter Baumkontrolleur
e) Darstellung, der zum Einsatz kommenden Technik / Maschinenpark (Typ, Anzahl) sowie Nachweis bzw. Eigenerklärung des Bieters, dass die zum Einsatz kommende Technik vorhanden ist bzw. zum Auftragsbeginn vorhanden sein wird
f) Mindestens drei Referenzen über vergleichbare bereits ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben: Leistungsgegenstand, Ausführungszeitraum, öffentlicher oder privater Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragswert, Telefonnummer (bitte im vorliegenden Formblatt eintragen)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaftbauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1.der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaftbauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/