VERWALTUNGSGEBÄUDE MAGDEBURG - Future Work Magdeburg Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2021- 0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
VERWALTUNGSGEBÄUDE MAGDEBURG - Future Work Magdeburg
Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse (nachfolgend: "AOK Sachsen-Anhalt" oder "Auftraggeberin") ist derzeit in verschiedenen Mietflächen in Magdeburg eingemietet. Diese sollen konsolidiert und in diesem Zuge zukunftsfähig ausgerichtet werden. Hierfür benötigt die Auftraggeberin ein neues Verwaltungsgebäude in Magdeburg für ca. 400-450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 10.000-12.000 m² sowie zusätzlichen Flächen für 100 Tiefgaragenstellplätze. Zu diesem Zweck sucht die Auftraggeberin nach einem Partner, der dieses Verwaltungsgebäude schlüsselfertig errichtet.
Der Umfang der vom Partner (Errichter) zu erbringenden Leistungen liegt in der schlüsselfertigen, funktionsgerechten und betriebsbereiten Planung und Erbringung sämtlicher erforderlicher Bauleistungen inklusive Grundstück.
Magdeburg (PLZ - Bereiche 39106; 39104, 39108) Eine gute Erreichbarkeit des neuen Verwaltungsgebäudes durch Bahnhofsnähe ist für die Auftraggeberin von wesentlicher Bedeutung. Der Standort soll sich durch eine Lage mit guter Erreichbarkeit und Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr auszeichnen.
Deshalb ist das Vorhaben in Magdeburg, an einem Standort in den Postleitzahlbereichen 39106; 39104 oder 39108 umzusetzen.
Die Auftraggeberin ist derzeit in verschiedenen Mietflächen in Magdeburg eingemietet. Diese sollen konsolidiert und in diesem Zuge zukunftsfähig ausgerichtet werden. Hierfür benötigt die Auftraggeberin in den Postleitzahlenbereichen 39104, 39106 oder 39108 ein neues Verwaltungsgebäude für ca. 400-450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 10.000-12.000 m² sowie zusätzlichen Flächen für 100 Tiefgaragenstellplätze. Zu diesem Zweck sucht die Auftraggeberin nach einem Partner, der dieses Verwaltungsgebäude schlüsselfertig errichtet.
Eine gute Erreichbarkeit des neuen Verwaltungsgebäudes durch Bahnhofsnähe ist für die Auftraggeberin von wesentlicher Bedeutung. Der Standort soll sich durch eine Lage mit guter Erreichbarkeit und Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr auszeichnen.
Erfüllt werden müssen die zwingenden Vorgaben der Auftraggeberin an das neue Verwaltungsgebäude, um einem modernen und energetisch optimierten Bürogebäude gerecht werden zu können. Der Umfang der vom Partner (Errichter) zu erbringenden Leistungen liegt in der schlüsselfertigen, funktionsgerechten und betriebsbereiten Planung und Erbringung sämtlicher erforderlicher Bauleistungen.
Für die Realisierung des Vorhabens kommen somit verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht, die im Detail im Wesentlichen von Art und Beschaffenheit des jeweiligen Grundstücks, des Standorts und der damit zusammenhängenden städtebaulichen und architektonischen Konzeptionierung zusammenhängen. Daher
führt die Auftraggeberin einen wettbewerblichen Dialog durch, um die beste Lösung für die Realisierung des Vorhabens zu ermitteln.
Im Anschluss an die Dialogphasen des wettbewerblichen Dialogs werden maximal 3 Bieter aufgefordert, auf Basis der vorherigen Phase 2 bzw. die im Anschluss hieran erfolgten Klarstellungen und Präzisierungen sowie auf Basis eines für alle Bieter einheitlichen finalen Vertragstextes 2 endgültige und verbindliche Hauptangebote in Bezug auf Verkauf und Vermietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes einzureichen.
Werden durch den jeweiligen Bieter nicht 2 endgültige und verbindliche Hauptangebote in Bezug auf Verkauf und Vermietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes eingereicht, wird der Bieter in Gänze von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
Alle Bieter, die zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert werden, haben 2 endgültige und verbindliche Hauptangebote in Bezug auf Verkauf und Vermietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes einzureichen.
Mit Vorliegen der Hauptangebote wird die Auftraggeberin eine allgemeine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf den Kauf oder die Anmietung eines Verwaltungsgebäudes vornehmen. In Abhängigkeit von dem gefundenen Ergebnis wird sich die Auftraggeberin durch ihre Selbstverwaltungsorgane für den Kauf oder die Anmietung des zu errichtenden Verwaltungsgebäudes entscheiden (finaler Vertragsgegenstand). Die Auftraggeberin informiert die Bieter über den finalen Vertragsgegenstand. Diejenigen Hauptangebote, die nicht dem finalen Vertragsgegenstand unterfallen, finden im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung mehr.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch durchgeführt. Die Vergabeplattform ist frei und kostenlos zugänglich unter folgender Internetadresse aufrufbar: www.dtvp.de.
Sämtliche Kommunikation zwischen Vergabestelle und am Auftrag interessierten Unternehmen erfolgt ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-
anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Dabei ist der Teilnahmeantrag inklusive Anlagen zwingend zu verwenden. Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die sie zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog auffordert. Das sind - sofern vorhanden - mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer.
Bei einer identischen Punktzahl entscheidet das Losverfahren.
Das Verfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden sind.
Eine sich noch in Gründung befindende Projektgesellschaft kann am Vergabeverfahren teilnehmen. In diesem Fall besteht ein Hauptunternehmer-Nachunternehmer-Verhältnis. Auf die nachfolgenden Maßgaben zu Nachunternehmern / Eignungsleihe wird verwiesen. Der Bewerber hat in den Vergabeunterlagen auf die
Absicht, im Auftragsfall eine Projektgesellschaft zu gründen, ausdrücklich hinzuweisen.
Sämtliche Kommunikation zwischen Vergabestelle und am Auftrag interessierten Unternehmen erfolgt ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Auf die Frist zur Übermittlung von Fragen zum Verfahren sowie auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. So sind Fragen bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der jeweils geltenden Frist (Bewerbungs-/ Angebotsfrist) über die Ausschreibungsplattform einzureichen. Rechtzeitig
gestellte Fragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotsfrist beantwortet. Die Identität des Fragestellers wird dabei nicht offenbart. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen so umzuformulieren, dass die Identität des Fragenstellers nicht erkennbar wird. Die Unternehmer werden jedoch gebeten, bei der Formulierung der Fragen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmern zur Verfügung gestellt werden.
Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht beantwortet.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu
trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal www.dtvp.de an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche sich für das Vergabeverfahren registriert haben, werden daher automatisch über neue Nachrichten der Vergabestelle informiert (z.B. Bewerberfragen/Antworten/Nachinformationen). Es wird daher
empfohlen, sich zu registrieren. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden Frage- / Antwortlisten
(Nachinformationen) jeweils aktuell hinterlegt, die der Bewerber ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
Nachforderung von Unterlagen: Ob und inwieweit die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 16a VOB/A EU Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Teilnahmefrist entschieden werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRARP3S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.