Stromliefervertrag mit Netznutzung 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: WAHB-4-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halberstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromliefervertrag mit Netznutzung 2023-2025
Stromliefervertrag mit Netznutzung 2023-2025
Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode
In den sauren Wiesen 1
38855 Wernigerode OT Silstedt
11 leistungsgemessenen Abnahmestellen Mittelspannung und Niederspannung mit insg. ca. 4,36 GWh Jahresverbrauch, ca. 112 weitere (SLP) mit insges. ca. 0,534 GWh Jahresverbrauch.
Preisbildung:
Um das marktbedingte Kalkulationsrisiko der Bieter für den Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung zu relativieren kommt eine Preisgleitklausel zur Anwendung. Die Preisbildung erfolgt in Anlehnung an die Börsenpreise der EEX Leipzig.
Der Arbeitspreis zum Kaufzeitpunkt ergibt sich wie folgt:
APi neu= APo 14 Tage vor Angebotsabgabe + (Bi Auftrag - Bo 14 Tage vor Angebotsabgabe) / 10 in Cent/kWh
Bo = das arithmetische Mittel für die Vertragsjahre (2023-2025) entsprechend EEX- German Power Futures Ausgangswert vom 14 Tage vor Angebotsabgabe
Bi = das arithmetische Mittel für die Vertragsjahre (2023-2025) entsprechend des Settlementpreises (Abrechnungspreis) des an der EXX gehandelten Preises für Baseload-Strom (Grundlast) am Tag der Zuschlagserteilung (Auftrag) (EEX-German Power Futures)
APo = Arbeitspreis Ausgangswert = Kalkulation des Lieferanten
APi = Arbeitspreis zum Kaufzeitpunk
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer, auf dessen Befähigung zur Berufsausübung sich der Bewerber, ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft bzw. ein Nachunternehmer berufen will vorzulegen:
1) Berufs- bzw. Handelsregisterauszug
2) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (im Original, soweit nur im Original gültig)
3) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse
4) Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (ausgefüllt
und unterschrieben)
5) Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Eigenerklärung
Da die Vergabestelle nach § 36 Abs. 5 Satz 1 VgV gehalten ist,
vor der Zuschlagserteilung in Bezug auf reine
Nachunternehmer die Voraussetzungen des §§ 123, 124 GWB zu prüfen, sind die Unterlagen 1) - 5) ggf. vom Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Anfordern vorzulegen.
sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer, auf dessen wirtschaftliche und finazielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter, ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft bzw. ein Nachunternehmer berufen will vorzulegen:
6) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit
Angabe der Deckungssumme
sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter, ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft bzw. ein Nachunternehmer berufen will vorzulegen:
7) mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe der Empfänger der Leistung, des Auftragsumfangs, Auftragsdauer)
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen
Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung ist nicht ausreichend. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Die
Ergebnisse der eigenen Ermittlungen werden bei der Bewertung Berücksichtigung finden.
8) Betriebsnummer der BNetzA ggf. die Bestätigung der BNetzA, dass dort die Anzeige gemäß § 5 EnWG vorliegt, für den Fall, dass Sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht im Verzeichnis der Elektrizitätsversorgungsunternehmen der
BNetzA veröffentlicht sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.01.2026
Folgende Formblätter müssen laut LVG LSA bei einer Ausschreibung ab 25.000 € netto (VOL/A) und 50.000 € (VOB/ A) gefordert werden:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Beachtung der Kernarbeitszeitnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
Reichen Sie alle 3 Formblätter unterschrieben mit dem Angebot ein. Sollten Sie zum momentanen Zeitpunkt keinen Nachunternehmer beschäftigen wollen, reichen Sie dieses Formblatt trotzdem ein, da eine Änderung während des Vertragszeitraums möglich werden könnte. Sollte eins der Formblätter für Sie nicht zutreffen, so vermerken Sie dies auf dem Formblatt und reichen es unterschrieben ein.
Sollen Teile der Leistung von einem Nachunternehmer erbracht werden, sind oben genannte Formblätter gleichermaßen vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Mitglieder die geforderten Unterlagen zu erbringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
"Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."