Salzlandkreis, Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, 4 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 0061/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Salzlandkreis, Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, 4 Lose
Peronenbeförderung von Schülern im freigestellten Schülerverkehr in 4 Losen
Staßfurt Ost, Los 6
"Schüler an Schulen des Schulstandorts Staßfurt mit Wohnort östlich von Staßfurt und im Stadtgebiet Staßfurt aus östlicher Richtung einfahrend
aus den Gemeinden Alsleben (1), Barby (2), Bernburg (14), Calbe (3), Güsten (3), Ilberstedt (5), Könnern (5), Nienburg (2), Plötzkau (1), Schönebeck (4), Staßfurt (20)"
Verlängerung um 1 Schuljahr 2024/2025 möglich
Verlängerung um 1 Schuljahr 2024/2025 möglich
Bernburg Nordost, Los 14
"Schüler an Schulen des Schulstandorts Bernburg mit Wohnort nordöstlich von Bernburg und im Stadtgebiet Bernburg aus notdöstlicher Richtung einfahrend
aus den Gemeinden Bernburg (14) und Nienburg (16)"
Verlängerung um 1 Schuljahr 2024/2025 möglich
Verlängerung um 1 Schuljahr 2024/2025 möglich
Bernburg Nordwest, Los 15
"Schüler an Schulen des Schulstandorts Bernburg mit Wohnort nordwestlich von Bernburg und im Stadtgebiet Bernburg aus nordwestlicher Richtung einfahrend
aus den Gemeinden Bernburg (4), Güsten (5), Ilberstedt (2) und Staßfurt (1)"
Verlängerung um 1 Schuljahr 2024/2025 möglich
Verlängerung um 1 Schuljahr 2024/2025 möglich
Bernburg Süd, Los 16
"Schüler des Schulstandorts Bernburg mit Wohnort südlich von Bernburg und im Stadtgebiet Bernburg aus südlicher Richtung einfahrend
aus den Gemeinden Alsleben (4), Bernburg (41), Könnern (13) und Plötzkau (3)"
Verlängerung um 1 Schuljahr 2024/2025 möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregistereintrag bzw. Nummer der Handelsregistereintragung oder Erklärung, warum eine solche nicht erforderlich ist, und Angabe der vertretungsberechtigten Personen (Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem über die HRA-Daten ist ausreichend). Bei Bietern aus dem Ausland ist eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit amtlich bestätigter Übersetzung ins Deutsche vorzulegen;
•Eigenerklärung über das Vorliegen oder Kopie einer behördlichen Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung;
•Nummer der Gewerbeanmeldung;
•Unterzeichnete Erklärung über die Abgabe eines Angebotes (Vordruck 1) - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern;
•Unterzeichnetes verbindliches Preisangebot für jedes vom Bieter angebotene Los bzw. jede angebotene Loskombination (Vordruck 2);
•Verbindliche vollständige Tourenpläne für jedes beworbene Los (Vordruck 3);
•Erklärung zum Einsatz von Subunternehmern (Vordruck 4), sofern der Bieter Subunternehmer einsetzen will und diese bereits bekannt sind;
- Aktuelle Referenzleistungen (Vordruck 5);
• Eigenerklärungen des Bieters zur Zuverlässigkeit (Vordruck 6);
• Erklärung zu § 10 Abs. 1 LVG LSA (Vordruck 7);
• Erklärung zum Nachunternehmereinsatz zu § 13 Abs. 2, 4 LVG LSA (Vordruck 8);
• Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation zu § 12 LVG LSA (Vordruck 9).
• Eigenerklärung zu 5. EU Sanktionspaket RUS Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.