Instandsetzung LSB Stier Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/815/030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-elbe.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung LSB Stier
Im Allgemeinen muss dieSchiffsausrüstung- und ausbau, die Isolierung, die Inneneinrichtung und der Korrosionsschutz (innen und außen) überholt werden. Ebenfalls werden die Schiffsbetriebsanlagen (u.a. Dieselelektroaggregat) und die Schiffselektrik instand gesetzt.
Ablieferungsort: WSA- Elbe / Bauhof Hohenwarthe, Neue Schleuse 6, 391288 Burg OT Niegripp
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Die Instandsetzung erfolgt am Standort der geeigneten ausführenden Schiffswerft, wobei die Überführung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Überführung zu einer Werft an einer Binnenwasserstraße der Zone 2 und 3 ist NICHT möglich. Eine Sonderuntersuchung einer SUK mit dem Ziel der Ausstellung eines Überführungszeugnisses wird nicht zugelassen, da das Fahrzeug nicht für Wasserstraßen dieser Zone geeignet ist.
Im Allgemeinen muss dieSchiffsausrüstung- und ausbau, die Isolierung, die Inneneinrichtung und der Korrosionsschutz (innen und außen) überholt werden. Ebenfalls werden die Schiffsbetriebsanlagen (u.a. Dieselelektroaggregat) und die Schiffselektrik instand gesetzt.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanzahl der Referenzen siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wsa-elbe.wsv.de/