Neubau Kläranlage AZV Merseburg Referenznummer der Bekanntmachung: 173_AZM_01-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkopau
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06258
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]10
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.azv-merseburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kläranlage AZV Merseburg
Maschinentechnische Ausrüstung - Sowieso-Maßnahmen
Bahnhofstraße 29 a
06258 Schkopau
Maschinentechnische Ausrüstung und Rohrleitungsarbeiten für
Sand- und Fettfang, Überleitungspumpwerk, Abfüllstation und
Rechengebäude, Schlosserarbeiten (Treppenturm und
Arbeitsstege), HLS-Technik für Betriebsgebäude
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
Abschnitt IV: Verfahren
Abwasserzweckverband MerseburgBahnhofstraße 29 a06258 SchkopauBaratungsraum im Untergeschoss
Nur elektronische Angebote zugelassen, Öffnung der Angebote durch zwei Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§
168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des
Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.