Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Lutherstadt Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 17/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Lutherstadt Wittenberg
Lieferung von Erdgas für die Jahre 2023 bis 2024 (optional bis 2026) für die allgemeine Versorgung SLP ca. 9.234.381 kWh (64 Abnahmestellen der Lutherstadt Wittenberg)
Lutherstadt Wittenberg
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Lutherstadt Wittenberg
Es ist die Nutzung einer Verlängerungsoption mit zweimal ein oder einmal zwei Jahren möglich.
Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um zweimal ein oder einmal zwei Jahren möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE Besonders Teil IV sind die Punkte A bis D vollständig auszufüllen) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenndie Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE- Besonders Teil IV sind die Punkte A bis D vollständig auszufüllen) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt. (z.B. Bankauskunft; - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz, bezüglich Gaslieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre)
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE Besonders Teil IV sind die Punkte A bis D vollständig auszufüllen) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
( z.B. Referenzen der letzten 3 Jahre im Zusammenhang mit öffentlichen Kunden in vergleichbarer Größe)
- Erklärung gemäß § 10, 12 und 13 Landesvergabegesetz Land Sachsen Anhalt
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle beim Hauptauftraggeber 2.Etage, Raum 2.53
Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: D-06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://lvwa.sachsen-anhalt.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).