Interdisziplinäres Konzept zur intraoperativen 3D-Bildgebung und Navigation
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de/klinikum-bergmannstrost-halle/
Abschnitt II: Gegenstand
Interdisziplinäres Konzept zur intraoperativen 3D-Bildgebung und Navigation
Interdisziplinäres Konzept zur intraoperativen 3D-Bildgebung und Navigation
Halle
Interdisziplinäres Konzept zur intraoperativen 3D-Bildgebung und Navigation
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei der Fa. Brainlab AG ein modular aufgebautes Angebot über ein interdisziplinäres Konzept zur intraoperativen 3D-Bildgebung und Navigation zu beauftragen. Das zu beauftragende Angebot beinhaltet die serverbasierte Eingriffsplanung via ELEMENTS (drei paralelle Nutzer) & Mixed Reality – Magic Leap, die mobile robotische Bildgebung - Loop X, das Navigations-system CURVE spinal & kranial inkl. Mikroskopintegration, digitale Ultraschallintegration und LoopX Anbindung, das Robotersystem spinal & kranial – CIRQ sowie ein zweites vollständig kompatibles Navigationssystem CURVE kranial inkl. Mikroskopintegration, digitale Ultraschallintegration sowie die optionale Erweiterung über das digitale OP System BUZZ. Die zuvor beschriebenen Lieferleistungen sind zwingend in der zuvor bezeichneten Kombination erforderlich um das Behandlungs- und Thera-piespektrum bei computerassistierten Eingriffen mittels OP-Navigation für transsakrale perkutane Ge-windestabosteosynthese, Acetabulum- und Beckenringosteosynthesen, Osteosynthesen der Extre-mitäten (z. B.; Femurlänge und Rotation), etc. zu erweitern.
Die Voraussetzungen an die beabsichtigte, direkte Auftragsvergabe an die Fa. Brainlab AG sind vor-liegend erfüllt. Denn wesentlicher Grund für die Direktbeauftragung ist, dass die Fa. Brainlab AG über Alleinstellungsmerkmale gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV verfügt, so dass kein anderes diese Leistungen erbringen kann. Diese Alleinstellung ergibt sich aus folgenden Kriterien, die andere Wett-bewerber nicht bzw. nicht vollständig erfüllen können:
FOV außerhalb des Gantry-Zentrums ohne Veränderung der OP-Tisch Position einstellbar (nicht-isozentrische 3D-Bildgebung)
▪ Auf die betreffende anatomische Region fokussiertes (kollimiertes) FOV zur Schonung umlie-gender, strahlensensitiver Gewebs-Bereiche
▪ Wiederherstellung von Bildgebungspositionen - motorisierte Ausrichtung des Systems in allen Freiheitsgraden
▪ Automatische Ausrichtung des Systems für eine definiert gerichtete 2D-Bildgebung anhand von Trajektorien, die vom Navigationssystem übergeben werden
▪ Eine zentrale Schnittstelle zur Krankenhaus IT, d.h. es wird nur 1 PACS Zugriffspunkt für alle Systeme (Navigationssysteme, Server, Digitale OP Systeme etc.) benötigt
▪ Die Mikroskop-Navigation projiziert geplante Strukturen als semitransparente Objekte in den anatomischen Kontext – entweder direkt im Okular oder auf dem Bildschirm einer exoskopi-schen Anwendung, sowie auf dem Navigationsbildschirm
▪ Angleichung von Gefäßen (Maximum Intensity Projection) oder geplanten Objekten an sicht-bare anatomische Landmarken zur Kompensation von Verschiebungen
▪ Robotische Ansteuerung des vorhandenen Mikroskops für Ausrichtung und Fokussierung des Mikroskops auf die Spitze eines navigierten Instruments
▪ Software für die Kombination von intraoperativen Ultraschallbildern mit navigierten Patienten-daten
▪ Überlagerte Darstellung von präoperativ (in MRT- oder CT-Daten) eingezeichneten Strukturen direkt im Ultraschallbild bietet intraoperative Vergleichsmöglichkeit mit der Eingriffsplanung
▪ Offene Plattform unterstützt die Verwendung von manuell- und vorkalibrierten Instrumenten, inklusive Instrumente von Drittanbietern
▪ Schnittstellensoftware zwischen dem Cirq Arm System und dem Navigationssystem zur Un-terstützung der am Arm angebrachten Module
▪ Kompatibilität mit diversen Implantaten, unabhängig vom Hersteller.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.