Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 für ein Feuerwehrhaus Referenznummer der Bekanntmachung: KALOBJGEB02/2022_
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: KALOBJGEB02/2022_
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kalbe (Milde)
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39624
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt-kalbe-milde.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 für ein Feuerwehrhaus
Es sollen Objektplanungsleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen erbracht werden.
Es wird von folgenden anrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2008) KG 300-400 sowie 600:
- KG 300: 1.437.908 €
- KG 400: 383.934 €
- KG 600: 53.626 €
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Objektplanungsleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen erbracht werden.
Es wird von folgenden anrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2008) KG 300-400 sowie 600:
- KG 300: 1.437.908 €
- KG 400: 383.934 €
- KG 600: 53.626 €
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die vorliegende Planungsleistung wurde bereits als eigenständiges Fachlos in einem europaweiten Verfahren bekanntgegeben (Auftragsbekanntmachungsnummer: 2021 /S 223-587417). Aus Zeitgründen muss jedoch die vorliegende Leistung zeitnah vergeben werden, sodass aus technischen Gründen eine Herausnahme des vorliegenden Fachloses aus dem Projektraum notwendig war. Dieses Verfahren diente lediglich der ununterbrochenen Fortsetzung des Verfahrens.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 für ein Feuerwehrhaus (finale Angebotsphase)
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Verfahren diente lediglich der Fortsetzung des Verfahrens des unter der EU-Bekanntmachungsnummer 2021/S 181-470417 durchgeführten Teilnahmewettbewerbs. Aus technischen Gründen wurde die Angebotsphase in einem neuen Projektraum fortgesetzt. Daher erfolgt die Bekanntmachung vergebener Aufträge zum Los 1 Objektplanung Gebäude/Innenräume unter dieser Bekanntmachungsnummer.
Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlich, die jeweilige Angabe [Betrag gelöscht] EUR ist fiktiv.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]536
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt.