Lieferung, Implementierung und Pflege einer Baumanagementsoftware einschließlich Datenmigration Referenznummer der Bekanntmachung: S43/26050-BMS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://blsa.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Implementierung und Pflege einer Baumanagementsoftware einschließlich Datenmigration
Lieferung, Implementierung und Pflege einer Baumanagementsoftware einschließlich Datenmigration
-Projektmanagement
-Baukostenplanung und -Kontrolle
-Terminsteuerung
-Auftragsbearbeitung
-E-Rechnungsbearbeitung
-Vergabe von freiberuflichen Leistungen
-Freigabefunktionalität
-Berichtswesen
-projektbezogener Schriftverkehr unter Anwendung der RLBau, der RBBau und des VHB
-ca. 400 Lizenzen
-Serverinstallation auf vom Auftraggeber bei Dataport bereitgestelltem Server
-Rechte- und Rollenkonzept
-Schnittstellen unter anderem zum Bund, wie DABV, DABVplus, eVKE.
Otto-Hahn-Straße 1 + 1a
39106 Magdeburg
Deutschland
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt führt als öffentlicher Bauherr Bauprojekte für das Land Sachsen-Anhalt, den Bund und Dritte durch.
Die Baumanagementsoftware soll die einheitliche, effiziente Bearbeitung aller dafür notwendigen Vorgänge sicherstellen.
Folgende Hauptanforderungen sind zu erfüllen: Einfaches, logisches Bedienkonzept; durchgängige Verwendung aller Datenfelder; Terminsteuerung; Kostensteuerung; Erstellung und Buchung aller Aufträge, Verträge, Nachtragsvereinbarungen, Rechnungen, Einbehalte usw.; Doppelte und kameralistische Buchführung, Bearbeitung von E-Rechnungen; interne Freigabefunktion für Aufträge, Verträge, Rechnungen und andere Vorgänge; vollständiges Berichtswesen und Bauprojektschriftverkehr für den Landes- und Bundesbau mit den formalen Vorgaben der Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt im Zuständigkeitsbereich der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung (RLBau), Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) und des Vergabehandbuches (VHB) einschließlich Bereitstellung der Muster und Formulare; Gewährleistungskontrolle, Abbildung der Vergabestatistikpflichten; Schnittstellen zum Bundesbau DABV, DABVPlus, eVKE, weitere Schnittstellen zu PIT-FM, Zeus u.a.;
Die Bauprojektmanagementsoftware ist zu liefern, notwenige Erweiterungen sind zu programmieren, notwenige kundenspezifische Anpassungen sind durchzuführen. Danach erfolgt die Installation auf von Dataport AöR bereitgestellten Servern, die Datenmigration, die Schulung, die Softwarepflege und der Support.
Der Vertrag ist unbefristet. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats ganz oder teilweise gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer von 48 Monaten.
Die Vergabestelle hat sich dazu entschlossen, hinsichtlich der Eignung Mindestkriterien aufzustellen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führt.
Im Einzelnen:
I. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Durchschnittlicher spezifischer Mindestjahresumsatz >= [Betrag gelöscht] EUR Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich IT-Dienstleistungen (in EUR brutto)
2. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu erbringen.
II. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Mindestbeschäftigtenzahl >= 4
2. Referenzleistung
Eine Mindestreferenz mit einem vergleichbaren Bauprojektmanagementsystem zur Abbildung der öffentlichen Auftraggeberfunktionen (Projektleitung und Projektsteuerung) mit Schnittstellen zum Bund (eVKE, DABV und DABVPlus).
Die Referenz ist mit Kundenkontaktangaben, Beschreibung der Bauprojektmanagementsoftware und des Schnittstellenumfanges für den Bundesbau und der Anzahl der Lizenzen (Anwender) zu beschreiben. Die Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Rückfragen (siehe Punkt VI.3 der Bekanntmachung) zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) zu richten.
Als Teilnahmeantrag sind einzureichen:
1. Formloses Bewerbungsschreiben
2. Ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
a. Auszufüllen sind: Teil I, Teil II A, B, C, Teil III A, B, C, D, Teil IV A, B 1a) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, 2a) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, 3), 5), C 1b) für die letzten 5 Jahre, 2), 6), 8) für die letzten 3 Jahre, 9), 10), Teil VI in Textform
b. Hinweise: Bei einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 43 Abs. 2 VgV ist die EEE für jedes Mitglied separat vorzulegen. Ebenso ist in den Fällen der Eignungsleihe nach § 47 VgV zu verfahren.
ODER
Nachweis der Eintragung in ein amtliches Verzeichnis (§ 49 Abs.8 VgV); Hinweise: Bei einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 43 Abs. 2 VgV ist der Nachweis der Eintragung für jedes Mitglied separat zu führen. Ebenso ist in den Fällen der Eignungsleihe nach § 47 VgV zu verfahren.
3. Beschreibung der Referenz (vergleichbare Leistung)
4. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: mit Deckungssummen über mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt am Verfahren sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die ins zuständige Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind.
Siehe II.2.14)
Siehe II.2.14)
Siehe II.2.14)
Rechtsform Bewerbergemeinschaften (BG)
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung der Vergabestelle zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird od. Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Ausschlussgründe hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform -siehe I.3) dieser Bekanntmachung - zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform - siehe I.3) dieser Bekanntmachung - eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
b) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen.
c) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
d) Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten: Weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen.
e) Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften: Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern in Textform abzugebende Erklärung („Erklärung bei Bewerbergemeinschaft“) einzureichen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber- / Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
f) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder nach Auffassung des Bewerbers Verstöße gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Vergabestelle unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
g) Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 14.06.2022, bis 16:00 Uhr
Die eingegangenen Rückfragen nebst entsprechenden Antworten werden gesammelt und in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform siehe I.3) - Kommunikation am 17.06.2022, ab 16:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Registrierte Bewerber erhalten automatisch eine Mitteilung von der Vergabeplattform.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://blsa.sachsen-anhalt.de/