Um- und Ausbau L 73 und B 185: Bauoberleitung und Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: O221-003-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Um- und Ausbau L 73 und B 185: Bauoberleitung und Bauüberwachung
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
- Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Regenwasserkanäle und Stützwände), Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: Markierung, Beschilderung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Lichtsignalanlagen) und Ingenieurbauwerken (Regenwasserkanäle und Stützwände) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;
-Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen.
Köthen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Im Rahmen des Ersatzneubaus der Prosigker Brücke in Köthen ist der Um- und Ausbau der L 73 (ehemals L 145) und B 185 (ehemals B 183) einschließlich der in der Baustrecke befindlichen drei Knotenpunkte erforderlich (grundhafter Straßenausbau). Diese Maßnahme ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
Im Einzelnen erfolgt der Ausbau der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 73 zwischen dem Knotenpunkt Lohmannstraße (L 73) / Luisenstraße und Leipziger Straße (L 73) / Am Holländer Weg (B 185) / Prosigker Kreisstraße (B 185) und der Bundesstraße B 185 zwischen dem Bahnübergang Richtung Prosigk und dem Knotenpunkt Am Holländer Weg (B 185) / Quellendorfer Straße. Weiterhin werden Geh- und Radwege entlang der Straßenabschnitte angelegt. Die Baulänge der L 73 beträgt ca. 569 m, die der B 185 ca. 365 m. Die Baulänge der kommunalen Straßen beträgt ca. 250 m.
Im Zuge des Um- und Ausbaus der L 73 bzw. B 185 werden zusätzlich die Einmündungsbereiche der kommunalen Straßen (nördliche) Lohmannstraße, Leipziger Straße, Maxim-Gorki-Straße, An der Eisenbahn, Am Güterbahnhof und Industriestraße entsprechend baulich angepasst.
Das Komplexvorhaben beinhaltet weiterhin die Erneuerung des Leitungsbestandes bzw. die Umverlegung von Leitungen als Folgemaßnahme des Brücken- und Straßenbaus sowie als Investitionsmaßnahmen der Versorgungsunternehmen. Dazu gehört die Neuerrichtung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Baubereich.
Die voraussichtlichen Baukosten (brutto) betragen ca. 7,0 Mio. €.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Um- und Ausbau L 73 und B 185: Bauoberleitung und Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.