Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Referenznummer der Bekanntmachung: KAL2021091XX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: KAL2021091XX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kalbe (Milde)
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 39624
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt-kalbe-milde.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Die Stadt Kalbe hat Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses nach DIN 14090 mit 7 Stellplätzen für die Ortsfeuerwehr Kalbe (Milde) auf dem Grundstück „An der Feldstraße, 3924 Kalbe (Milde)" vergeben. Die Leistung (Leistungsbilder) wurde wie folgt in Lose aufgeteilt:
- Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2021)
- Los 2: Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021)
- Los 3: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021)
- Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021)
o Anlagengruppe 1
o Anlagengruppe 2
o Anlagengruppe 3
o Anlagengruppe 4
o Anlagengruppe 5
- Los 5: Beratungsleistungen Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI 2021)
- Los 6: Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo)
(§ 3 Abs. 2 und 3 BaustellV iVm Punkt 3.1 und Punkt 3.2 RAB 30)
Diese Bekanntmachung vergebener Aufträge bezieht sich ausschließlich auf Los 3: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021). Die weiteren Lose wurden in getrennten Verfahren mangels eingegangener Teilnahmeanträge bzw. mangels wertbarer Teilnahmeanträge fortgeführt.
- Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2021), EU-Auftragsbekanntmachung: 2021/S 223-587417
- Los 2: Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021), EU-Auftragsbekanntmachung: 2022/S 041-106809
- Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021), EU-Auftragsbekanntmachung: 2022/S 068-180589
- Los 5: Beratungsleistungen Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI 2021), EU-Auftragsbekanntmachung: 2022/S 041-106810
- Los 6: Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo), EU-Auftragsbekanntmachung: 2021/S 223
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Objektplanungsleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen erbracht werden.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) KG 300-400 sowie 600 (netto):
- KG 300: 1.208.326 €
- KG 400: 408.392 €
- KG 600: 45.064 €
Der Beginn der Leistungen war ursprünglich für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Stufe 1 LPh 1-3 HOAI
Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional
Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional
Stufe 4 LPh 8 HOAI optional
Stufe 5 LPh 9 HOAI optional
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphase(n) beschränkt oder als Gesamtleistung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012.
Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Objektplanungsleistungen Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen erbracht werden.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) KG 500 (ohne
Planungsänderung/Planungserweiterung):
- 544.379 €
Der Beginn der Leistungen war urpsrünglich für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Die Leistungsstufen sind wie folgt:
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional
- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional
- Stufe 4 LPh 8 HOAI optional
- Stufe 5 LPh 9 HOAI optional
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergaegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Eswurden Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung (§§ 49ff. HOAI 2021) für ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018): KG 300-400 (netto)
- KG 300: 1.208.326 €
- KG 400: 408.392 €
Der Beginn der Leistungen ist für Ende Juni 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI (voraussichtlich Ende Juni 2022 bis Ende August 2022)
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional
- Stufe 3 LPh 6 HOAI optional
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§§ 53ff. HOAI 2021) für ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben werden.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten:
- KG 410: 76.141 €
- KG 420: 61.143 €
- KG 430: 46.146 €
- KG 440: 116.519 €
- KG 450: 44.992 €
- KG 470: 59.990 €
- KG 490: 3.461 €
Der Beginn der Leistungen war ursprünglich für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional
- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional
- Stufe 4 LPh 8 HOAI optional
- Stufe 5 LPh 9 HOAI optional
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungpflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Beratungsleistungen Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI 2021)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Beratungsleistungen zur Bauphsik (vgl. Anlage 1.2 HOAI 2021) für ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben werden. Im Bereich der Baupyhsik werden nur die Leistungen der Wärmeversorgung/Energiebilanzierung sowie der Bauakkustik/Schallschutz abgefragt.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 (2018) KG:
Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- KG 300: 1.208.326 €
- KG 400: 408.392 €
Bauakustik/Schallschutz
- KG 300: 1.208.326 €
- KG 400: 408.392 €
Der Beginn der Leistungen war ursprünglich für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional
- Stufe 3 LPh 6-7 HOAI optional
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) (§ 3 Abs. 2 und 3 BaustellV iVm Punkt 3.1 und Punkt 3.2 RAB 30)
Stadt Kalbe (Milde)
Es sollen Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§§ 53ff. HOAI 2021) für ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit mindestens sieben Stellplätzen vergeben werden.
Es wird von folgenden Abrechenbaren Kosten ausgegangen:
(Vorläufige) anrechenbare Kosten nach DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1:
2008-12) nach § 33 HOAI 2021
- [Betrag gelöscht] Euro
Der Beginn der Leistungen war ursprünglich für Anfang März 2022 vorgesehen.
Es findet (sofern nicht anders ausgewiesen) eine stufenweise Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen (Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI 2021) statt, wobei losspezifisch einzelne Stufen lediglich einseitig durch den Auftraggeber optional beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsbestandteil, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
- Stufe 1 LPh 1-3 HOAI
- Stufe 2 LPh 4-5 HOAI optional
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird nur die jeweilige (pro Los) Leistungsstufe 1. Die weiteren Leistungsstufen werden lediglich optional beauftragt. Optional beauftragte Leistungsbestandteile können auf eine oder einzelne Leistungsphasen beschränkt oder als Gesamtleistung abgefragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional, bzw. nicht beauftragten Leistungsbestandteile, und eine Leistungspflicht bei Abruf.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.10.2012.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2021)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistungen Bauphysik (Anlage 1.2 HOAI 2021)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) (§ 3 Abs. 2 und 3 BaustellV iVm Punkt 3.1 und Punkt 3.2 RAB 30)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert von Los 1 bis Los 6 kann wegen der Unverbindlichkeit der HOAI nicht angegeben werden; deswegen werden je Los die anrechenbaren Kosten angegeben.
Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlich, die jeweilige Angabe [Betrag gelöscht] EUR ist fiktiv.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]536
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.