GUW Sandbreite - Retrofit Mittelspannungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-405-01-01-0651
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
GUW Sandbreite - Retrofit Mittelspannungsanlage
GUW Sandbreite - Retrofit Mittelspannungsanlage
AE / EBI Otto-von-Guericke-Straße 39104 Magdeburg Deutschland
Technische Beschreibung:
Das GUW Sandbreite, Baujahr 1995 ist derzeit mit der speicherprogrammierbaren Steuerung des Typs AEG A250 für die Feld- und Stationsleittechnik ausgerüstet. Aufgrund des Dauerbetriebes von mehr als 100.000 Stunden und sich häufender Ausfälle der Feld- und Stationsleittechnik sowie des Streckenschutzes sind Schutz- und Steuerfunktionen nicht mehr dauerhaft intakt und sollen nach dem aktuellen Stand der Technik neu errichtet werden. Weiterhin ist die 7- feldrige luftisolierte Mittelspannungsschaltanlage Typ: Fa. AEG / WKEM 12-2623 aus dem Baujahr 1994 ist in dem vorhandenen GUW zu erneuern.
Technische Randbedingungen:
Die Mittelspannungsschaltanlage Typ: Fa. AEG, WKEM 12-2623 ist zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen.
Nach der Demontage der Mittelspannungsschaltanlage ist die Mittelspannungsschaltanlage zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen.
Für die Zeit des Umbau der Mittelspannungsschaltanlage ist das GUW außer Betrieb.
Die speicherprogrammierbaren Steuerungen des Typs AEG A120 wurde bei dem o.g. GUW innerhalb der Streckenfelder der Gleichspannungsanlagen eingesetzt und damit Funktionen zum Anlagenschutz sowie Steuerungsfunktionen realisiert. Weiterhin werden Daten von den Mittelspannungsanlagen zur Stationsleittechnik kommuniziert. Diese Felddaten werden an eine so genannte Master-SPS (ZSPS, AEG A250) übertragen, verarbeitet und vor Ort visualisiert. Für die notwendige Software des Betriebssystems ist eine aktuelle Version vorzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
- Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
- Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA (vollständig und unterschrieben)
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
Mängelanspruchsbürgschaft: 5 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 3 v. H.
nach Maßgabe der zu verhandelnden Vertragsunterlagen
- Absprache erfolgt im Rahmen der Anlaufberatung
Abschlagszahlungen der für die nachgewiesenen Leistungen zustehenden Vergütung.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]