Sekundarschule Völkerfreundschaft - Los AS 01 FUR Physik, Chemie, Biologie Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/68/SkV/32-22/Ne
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=evergabeportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sekundarschule Völkerfreundschaft - Los AS 01 FUR Physik, Chemie, Biologie
Los AS 01 FUR Physik, Chemie, Biologie
Am Wasserturm 36
06366 Köthen (Anhalt)
Ausstattung FUR Physik-Chemie-Biologie
- 1 St Ausstattung FUR Chemie
komplett für 28 Schüler mit Deckenversorgungssystem
- 1 St Ausstattung FUR Physik
komplett für 28 Schüler mit Deckenversorgungssystem
- 1 St Ausstattung FUR Biologie
Lehrer-Experimentiertisch, Tische für 28 Schüler
Für die Sanierung der Sekundarschule Völkerfreundschaft wurde zur Verkürzung der Angebotsfrist eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union unter der
Bekanntmachungsnummer 2022/S 031-078377 veröffentlicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer)
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
b) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 - 2021)
c) Die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (2019 - 2021)
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 1 Jahr)
e) drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (2019 - 2021) mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Für die Sanierung der Sekundarschule Völkerfreundschaft wurde zur Verkürzung der Angebotsfrist eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union unter der
Bekanntmachungsnummer 2022/S 031-078377 veröffentlicht.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
f) Nachweis TÜV/GS Zertifizierung oder die Zertifizierung einer gleichwertigen Stelle gemäß Leistungsverzeichnis
g) Anlage Vereinbarungen i.S.d. Landesvergabegesetzes LSA
Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmer entsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
Es gelten Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des
Landesvergabegesetzes. (siehe Formblatt)
Es sind Erklärungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden nach der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen) abgegeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen oder anhand eines Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer des Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
a) kostenneutrale Muster siehe Leistungsverzeichnis
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 02.06..2022 über die Vergabeplattform eingegangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de