Altmarkkreis Salzwedel Referenznummer der Bekanntmachung: SAW-L-01/22-ME-65.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Salzwedel
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 29410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altmarkkreis-salzwedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altmarkkreis Salzwedel
Vergabe von Planungsleistungen für das Bauvorhaben "Neubau eines Wohnheims für Auszubildende der Berufsbildenden Schulen in 29410 Salzwedel"
Los 1 Objektplanung Gebäude u. Innenräume
Altmarkkreis Salzwedel
Gegenstand dieses Auftrages ist die Beauftragung von Architekten- und Ingenieursleistungen für die Leistungsphasen 1-9 bezüglich Los 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Leistungsphasen 1-9 bezüglich Los 2 - Objektplanung Freianlagen für den Neubau eines Wohnheimes mit einer
Kapazität von 80 Plätzen für Auszubildende der Berufsbildenden Schulen in
Holzmodul- oder Holzrahmenbauweise unter Beachtung der Förderrichtlinie gem. den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, einschließlich Brandschutzplanung, Thermische Bauphysik, Bauakustik / Schallschutz, Raumakustik und SiGeKo-Leistungen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach ihrer Eignungs- und Leistungsfähigkeit anhand einer Bewertungsmatrix.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Baukosten einschließlich aller Nebenkosten wie Honorare, etc. ca. 5,7 Mio Euro brutto zur Verfügung stehen.
Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen bis Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt einschl. der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen.
Bei Genehmigungsfähigkeit und Finanzierbarkeit ist vorgesehen unmittelbar gleich im Anschluss bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) weiter zu beauftragen. Die
Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln ist vorgesehen auch die Leistungsphasen 5 - 9 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des Vertrages nach Abschluss dieses Planungsverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Der Abschluss bis Leistungsphase 4 ist zwingend zur Beantragung von Fördermitteln im genannten Zeitraum notwendig. Ein Bebauungsplan für die Baufläche liegt bereits vor. Für dieses Gelände liegen keine Einstufungen hinsichtlich des Denkmalschutzgesetzes vor.
Zeitplan
bis 30.09.2022 Auftragserteilung bis Leistungsphase 2
bis 30.11.2022 Fertigstellung Leistungsphase 2 (Vorplanung)
bis 15.12.2022 Auftragserteilung bis Leistungsphase 4
bis 28.02.2023 Fertigstellung Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
bis 31.03.2023 Fertigstellung Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
Optional ist vorgesehen, die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen. Dieses erfolgt erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides vom Fördermittelgeber. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Bepunktung der Eignung anhand von Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern gemäß III.1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Für die Kriterien erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien. Die erforderlichen Angaben gemäß dem Punkt III.1.3 sowie die Formalitäten, welche zur Bewertung der Auswahlkriterien zu erfüllen sind, sind mit dem eingestellten Teilnahmeantrag einzureichen. Dieser ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Ferner ist die beigefügte Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB auszufüllen, zu unterzeichnen und ohne Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen bis Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt einschl. der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen.
Bestandteil der Leistungsphase 2 ist u.a. das Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und eine Kostenschätzung.
Bei Genehmigungsfähigkeit und Finanzierbarkeit ist vorgesehen unmittelbar gleich im
Anschluss bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) weiter zu beauftragen. Die
Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln ist vorgesehen auch die Leistungsphasen 5 - 9 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Los 2 Objektplanung Freianlagen
Gegenstand dieses Auftrages ist die Beauftragung von Architekten- und Ingenieursleistungen für die Leistungsphasen 1-9 bezüglich Los 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Leistungsphasen 1-9 bezüglich Los 2 - Objektplanung Freianlagen für den Neubau eines Wohnheimes mit einer
Kapazität von 80 Plätzen für Auszubildende der Berufsbildenden Schulen in
Holzmodul- oder Holzrahmenbauweise unter Beachtung der Förderrichtlinie gem. den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, einschließlich Brandschutzplanung, Thermische Bauphysik, Bauakustik / Schallschutz, Raumakustik und SiGeKo-Leistungen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach ihrer Eignungs- und Leistungsfähigkeit anhand einer Bewertungsmatrix.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Baukosten einschließlich aller Nebenkosten wie Honorare, etc. ca. 5,7 Mio Euro brutto zur Verfügung stehen.
Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen bis Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt einschl. der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen.
Bei Genehmigungsfähigkeit und Finanzierbarkeit ist vorgesehen unmittelbar gleich im Anschluss bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) weiter zu beauftragen. Die
Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln ist vorgesehen auch die Leistungsphasen 5 - 9 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des Vertrages nach Abschluss dieses Planungsverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Der Abschluss bis Leistungsphase 4 ist zwingend zur Beantragung von Fördermitteln im genannten Zeitraum notwendig. Ein Bebauungsplan für die Baufläche liegt bereits vor. Für dieses Gelände liegen keine Einstufungen hinsichtlich des Denkmalschutzgesetzes vor.
Zeitplan
bis 30.09.2022 Auftragserteilung bis Leistungsphase 2
bis 30.11.2022 Fertigstellung Leistungsphase 2 (Vorplanung)
bis 15.12.2022 Auftragserteilung bis Leistungsphase 4
bis 28.02.2023 Fertigstellung Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
bis 31.03.2023 Fertigstellung Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
Optional ist vorgesehen, die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen. Dieses erfolgt erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides vom Fördermittelgeber. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Bepunktung der Eignung anhand von Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern gemäß III.1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Für die Kriterien erfolgt eine Unterteilung in Unterkriterien. Die erforderlichen Angaben gemäß dem Punkt III.1.3 sowie die Formalitäten, welche zur Bewertung der Auswahlkriterien zu erfüllen sind, sind mit dem eingestellten Teilnahmeantrag einzureichen. Dieser ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Ferner ist die beigefügte Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB auszufüllen, zu unterzeichnen und ohne Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen bis Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt einschl. der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen.
Bestandteil der Leistungsphase 2 ist u.a. das Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und eine Kostenschätzung.
Bei Genehmigungsfähigkeit und Finanzierbarkeit ist vorgesehen unmittelbar gleich im
Anschluss bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) weiter zu beauftragen. Die
Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln ist vorgesehen auch die Leistungsphasen 5 - 9 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem berechtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschriebene Bewerbung/Teilnahmeantrag.
2. Auskünfte gem. § 43 Abs. 1, Satz 2 VgV zu Personen (Namen und berufliche Befähigung), die für die Erbringung der Leistung(en) verantwortlich vorgesehen sind, einschließlich Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation unter Berücksichtigung des § 75 VgV (abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtung, welche zur Bearbeitung des Leistungsbildes befähigt).
3. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
4. Eigenerklärung 124 LD gem. Vergabeunterlagen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung eines zugelassenen Versicherungsnehmers mit folgenden Deckungssummen: Für Los 1 - 3 Mio Euro für Personenschäden, 1 Mio Euro für Sach- und Vermögensschäden; Für Los 2 - 1 Mio Euro für Personenschäden, 1 Mio Euro für Sach- und Vermögensschäden.
Die Gesamtleistung der Versicherung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Sollte im Moment eine geringere Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme erhöht wird. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
1) Im Rahmen der Eignungswertung werden die Auswahlkriterien 1. Referenz und 2. Persönliche Leistungsfähigkeit Projektleitung bepunktet.
Dazu erfolgt eine Unterteilung in 3 bzw. in 2 Unterkriterien. Anhand maximal zu erreichender Gesamtpunkte im Rahmen der Auswertung ergibt sich die Platzierung der Bewerber.
2) Das Auswahlkriterium 1. Referenz ist anhand von max. 3 Referenzen mit den folgenden Angaben nachzuweisen:
Projektbezeichnung, Ort, Auftragnehmer, Projektverantwortlicher Ingenieur, Auftraggeber, Art des Auftraggebers sowie dessen Ansprechpartner, Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen, erbrachte Leistungen des Bewerbers (Leistungsphasen nach HOAI), Inbetriebnahmetermin, anrechenbare Kosten, netto.
Honorar der Leistung, Fertigstellungszeitpunkt, kurze Projektbeschreibung.
Die erste Referenz davon muss folgende Anforderung erfüllen:
Der Auftraggeber fordert von dem Bewerber als Mindestanforderung ein Referenzobjekt, das folgende Anforderungen erfüllt:
Für Los 1:
Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2012; mind. Leistungsphase 2-8 der Gebäudeplanung erbracht, anrechenbare Kosten mind. [Betrag gelöscht] Euro, netto.
Zwei verschiedene Referenzobjekte, die diese Anforderungen gemeinsam erfüllen, sind möglich.
3) Unterkriterien und Bepunktung zu 1. Referenzen wie folgt:
1.1 Nettobaukosten: 1 Punkt: 1 Referenz; 2 Punkte; 2 Referenzen; 3 Punkte: 3 Referenzen;
1.2 Termin Fertigstellung (Gebäudeinbebriebnahme): 1 Punkt: 2012/2013; 2 Punkte: 2014/2015; 3 Punkte: ab 2016;
1.3 Handelt es sich bei dem Bauvorhaben um einen Neubau in Holzmodul- oder Holzrahmenbauweise - falls ja: 3 Punkte;
4) Für das Auswahlkriterium 2. Persönliche Leistungsfähigkeit Projektleitung ist die Person vorzustellen, die die Projektleitung übernehmen wird: Ausbildung, Berufserfahrung; Unterkriterien und Bepunktung zu 2. Persönliche Leistungsfähigkeit Projektleitung wie folgt:
2.1 Realisierung vergleichbarer Projekte: 1 Punkt; 2 Punkte: 2 Projekte; 3 Punkte: 3 Projekte;
2.2. Pro Mitarbeit an einer unter 1.1 genannten Referenz 1 Punkt; bei 2 Referenzen 2 Punkte; bei 3 Referenzen 3 Punkte.
Für Los 2:
Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2012; mind. Leistungsphase 2-8 der Freianlagenplanung erbracht, anrechenbare Kosten mind. [Betrag gelöscht] Euro, netto.
Zwei verschiedene Referenzobjekte, die diese Anforderungen gemeinsam erfüllen, sind möglich.
3) Unterkriterien und Bepunktung zu 1. Referenzen wie folgt:
1.1 Nettobaukosten: 1 Punkt: 1 Referenz; 2 Punkte; 2 Referenzen; 3 Punkte: 3 Referenzen;
1.2 Termin Fertigstellung (Inbetriebnahme): 1 Punkt: 2012/2013; 2 Punkte: 2014/2015; 3 Punkte: ab 2016;
4) Für das Auswahlkriterium 2. Persönliche Leistungsfähigkeit Projektleitung ist die Person vorzustellen, die die Projektleitung übernehmen wird: Ausbildung, Berufserfahrung; Unterkriterien und Bepunktung zu 2. Persönliche Leistungsfähigkeit Projektleitung wie folgt:
2.1 Realisierung vergleichbarer Projekte: 1 Punkt; 2 Punkte: 2 Projekte; 3 Punkte: 3 Projekte;
2.2. Pro Mitarbeit an einer unter 1.1 genannten Referenz 1 Punkt; bei 2 Referenzen 2 Punkte; bei 3 Referenzen 3 Punkte.
Der Bewertungsbogen für die Teilnahmeanträge ist unter der I.3) angegebenen Kontaktadresse einzusehen. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Einreichen einer vollständigen schriftlichen Unterlage auf der Grundlage der beigefügten Wertungsmatrix für die Zuschlagskriterien bezugnehmend auf die Unterpunkte 1.1 - 1.4 mit einem Umfang von insgesamt maximal 3 DIN A4-Seiten. Jede weitere Seite wird nicht gewertet.
siehe Punkt III 1.1
Für das Projekt gelten die Bau- Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus Fördermitteln ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Die Bewerber haben innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist einen Teilnahmeantrag für beide Lose oder nur ein Los einzureichen, der den Anforderungen dieser Bekanntmachung genügen muss. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden drei bis fünf Bieter ermittelt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Sowohl die Teilnahmeanträge als auch die Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal gem. den §§ 10 und 53 Abs. 1 VgV einzureichen.
Teilnahmeanträge/Angebote per Post, E-Mail und Telefax werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Fristen kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Die Kommunikation bei Rückfragen zur Ausschreibung erfolgt stets über das Vergabeportal. Bieteranfragen, die die Vergabestelle per Mail oder Telefon erreichen, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt ebenfalls über das Vergabeportal. Am Verfahren teilnehmende Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unstimmigkeiten zu prüfen. Sollten etwaige Unstimmigkeiten in den Vergabeunterlagen auftauchen, ist der Bewerber/Bieter unverzüglich dran gehalten, die Vergabestelle in vorgenannter Art und Weise drauf hinzuweisen.
Nicht registrierte Bieter sind dazu verpflichtet, sich über Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 345 / 5141529
Fax: +49 345 / 5141115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfantrag unzulässig ist, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.