HWSB Elbdeich li. km 10,415 - 11,825 - Fremdüberwachung / Örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0016/SB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Elbdeich li. km 10,415 - 11,825 - Fremdüberwachung / Örtliche Bauüberwachung
Ingenieurtechnische Begleitung (Fremdüberwachung / Fachkontrolle) bei der Sanierung des Deiches auf vorhandenen Trasse: örtliche Bauüberwachung öBÜ in Anlehnung an das Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphase 8 Besondere Leistungen HOAI Anlage 12 Nr. 12.1, weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
- Sitz des AG: Schönebeck.
- Zu beplanendes Objekt: Barby (Elbe) OT Breitenhagen.
Die örtliche Präsenz des Auftragnehmers ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Ingenieurtechnische Begleitung (Fremdüberwachung / Fachkontrolle) bei der Sanierung des Deiches auf vorhandenen Trasse: örtliche Bauüberwachung öBÜ in Anlehnung an das Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphase 8 Besondere Leistungen HOAI Anlage 12 Nr. 12.1, weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
AZ: 620 121 0000 07
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Gewerbeanmeldung (gemäß Fb124 / PQ):
- Nachweis Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung.
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B) Eintragung Berufsregister (gemäß Fb124 / PQ):
- Bescheinigung zur Eintragung (Handelsregisterauszug, Eintragungsnachweis IHK, Eintragungsnachweis Architekten- oder Ingenieurkammer, Handwerks- /Gewerbekarte) bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung.
- Die Bescheinigung muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln und darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
A) Umsatzangaben:
Umsatzangabe des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Fb124).
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B) Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen
Zu A Mindestumsatz:
keiner / nicht gefordert.
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Zu B Berufshaftpflichtversicherung:
- Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
- Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Sonstige Schäden;
- Bescheinigung nicht älter als 12 Monate. Alternativ bei Nichterreichung der Deckungssummen: Erklärung des Versicherers, dass 1. die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
A) Zusätzliche, auftragsspezifische Einzelnachweise:
- keine / nicht gefordert -
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B) Eignungsanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Fb124 / PQ:
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B1) Referenzen:
- Benennung drei Referenzen aus den letzten DREI Jahren, davon
- mind. 1 von 3 vergleichbaren Referenzen gem. Fb124 oder PQ im Bereich Spundwandbau,
- mind. 1 von 3 vergleichbaren Referenzen gem. Fb124 oder PQ im Bereich Deichbau.
- Jeweils mit mindestens folgenden Angaben:
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum.
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B2) Angabe zu Arbeitskräften:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
Zu A:
keine / nicht gefordert.
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Zu B1 Referenzen:
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gemäß Fb124 / PQ), davon
- mind. 1 von 3 vergleichbaren Referenzen gem. Fb124 oder PQ im Bereich Spundwandbau
- mind. 1 von 3 vergleichbaren Referenzen gem. Fb124 oder PQ im Bereich Deichbau.
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
A) Zuverlässigkeit und Nachweise gemäß Fb124 / PQ:
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A1) Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Dazu Nachweis gem. Fb124 / PQ:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
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A2) Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (BG).
- Dazu Benennung der Berufsgenossenschaft im Fb124 (bzw. ggf. Kurzerläuterung zur Nichteintragung).
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A3) Keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (bzw.§ 6e Absatz 6 VOB/A EU) und zwingende Ausschlussgründe gemäß §124 GWB (bzw. § 6e Absatz 1-4 VOB/A EU). Ausnahmen können gelten bei Selbstreinigung gemäß §125 GWB (bzw. § 6f VOB/A EU).
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A4) In den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt.
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B) Eignungsleihe:
Für Leistungen entsprechend dem Umfangs der Eignungsleihe wird die Auftragsausführung durch das andere Unternehmens verlangt. Für eine geplante Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit wird gemäß § 47 (3) VgV eine gemeinsame Haftung des anderen Unternehmen mit dem Bewerbers/Bieter, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, verlangt (sh. Bewerbungsformular "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer").
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C) Bewerbergemeinschaft Rechtsform:
Bei Bewerbergemeinschaften (BG) ist die Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung auch über Auflösung der ARGE hinaus und die bevollmächtigten Vertreter mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (siehe Bewerbungsformular "Erklärung Bewerbergemeinschaft"). Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
LHW Vergabestelle Nord.
Keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über das Portal der eVergabe (www.evergabe-online.de) über Ihre bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen. Interessierte die sich nicht (kostenlos) registrieren, werden nicht automatisch informiert (bspw. über Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen). Diese haben sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig zu informieren (Holpflicht).
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2) Rechtzeitige Anfragen und Anforderung von Informationen:
Interessenten/Bewerber/Teilnehmer/Bieter (Beteiligte) haben sich unmittelbar über die Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu vergewissern. Bestehen in den Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig und vor Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Unterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anfrage / Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
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3) Infokatalog:
Anfragen und Hinweise werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Beteiligten per Infokatalog zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/Bewerbern/Teilnehmern/Bietern, Antworten des AG, neue Informationen zum Verfahren sowie zu Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen. Der Inhalt des Infokatalogs und dessen Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots ist dieser zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot wird der Inhalt Vertragsbestandteil. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und dem Infokatalog gelten die Informationen des Infokatalogs.
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4) Ausschreibungsunterlagen:
Informationen und Ausschreibungsunterlagen zum Verfahren können über den Link unter I.3) kostenfrei und ohne Registrierung abgerufen werden.
Der Bereich der Vergabeunterlagen (VGU) enthält u.a. die auszufüllenden Formblätter sowie die Leistungsbeschreibung (LB) / das Leistungsverzeichnis (LV) und weitere Unterlagen.
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5) Form der Nachweise:
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
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6) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden weder im Verfahren noch anderweitig berücksichtigt.
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7) Die Arbeitssprache ist deutsch. Bei der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
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8) Für Ausarbeitung der Teilnahme-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Teilnehmern/Bietern keine Kosten erstattet.
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9) Bei verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
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10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.