Ersatzneubau der Uferwand IV, Hafenbecken II in Magdeburg, Am Hansehafen 3, 39126 Magdeburg - Los 1 - Bauausführung Spundwand; Los 2 - Verlängerung Einleitstelle (30-ZV-0407/21) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0407/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Uferwand IV, Hafenbecken II in Magdeburg, Am Hansehafen 3, 39126 Magdeburg - Los 1 - Bauausführung Spundwand; Los 2 - Verlängerung Einleitstelle (30-ZV-0407/21)
Ertüchtigung der öffentlichen Hafeninfrastruktur im Kanalhafen
Ersatzneubau der Uferwand IV, Hafenbecken II in Magdeburg
Magdeburg
Wesentliche Leistungen Los 1 + 2 zusammengefasst:
ca. 1.025 t Spundwand liefern
ca. 6.200 m² Spundwand einbringen
ca. 2.710 m Dauerverpressanker liefern
ca. 140 Stk. Dauerverpressanker herstellen
ca. 68 t Gurtung liefern
ca. 330 m Gurtung einbauen
ca. 330 m Spundwandabdeckung herstellen
ca. 5.425 m³ Bodenmaterial liefern und einbauen
ca. 590 m² Asphaltfläche herstellen inkl. tragfähigem Unterbau
ca. 3.905 m³ Nassbaggerarbeiten / Aushub
ca. 7.030 t Entsorgung von Aushubmaterial
ca. 3.905 m² Geotextile Trennlage liefern und einbauen
ca. 6.090 t Wasserbausteine CP 90/250 liefern und einbauen
ca. 3.575 m² Teilverklammerung herstellen
ca. 325 m² Vollverklammerung herstellen
ca. 300 m Kampfmitteluntersuchung (wasserseitig) innerhalb des Hafenbeckens durchführen (Abbohren der Spundwandachse)
ca. 850 m Kampfmitteluntersuchung Verpressanker durchführen (Abbohren der Ankeransatzpunkte)
ca. 450 m Brennschnitt alte Spundwand durchführen
ca. 150 t Rückbau und Entsorgung alter Spundwandabdeckung (Betonkopfbalken und Spundwand)
ca. 12 Stk. Rückbau und Entsorgung bestehender Dalben
2 Stk. Rückbau und Lagerung auf Fläche des AG von temporären Anlegedalben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau der Uferwand IV, Hafenbecken II in Magdeburg, Am Hansehafen 3, 39126 Magdeburg - Los 1 - Bauausführung Spundwand; Los 2 - Verlängerung Einleitstelle (30-ZV-0407/21)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerwisch
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39175
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weiterführung der Angaben zu Punkt III.2 "Bedingungen für den Auftrag":
1.1) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) Erklärungen mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original zu folgenden Paragraphen abzugeben:
1.1a) § 10 Erklärung zur Tariftreue & Entgeltgleichheit,
1.1b) § 12 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation,
1.1c) § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
1.1d) Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei und sind einzusehen unter folgendem Link: http://www.magdeburg.de/Start/Wirtschaft-Arbeit/Unternehmerservice/Ausschreibungen.
1.2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Erklärungen gemäß LVG LSA mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original von jedem Unterauftragnehmer einzureichen:
1.2a) § 10 Erklärung zur Tariftreue & Entgeltgleichheit,
1.2b) § 12 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
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2) Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Bieter, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer und jedes andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Bieter, jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt 124 ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
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3) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, ist die Eignung von denen durch die Angabe der Präqualifizierungsnummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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4) Mit dem Angebot sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
a) Formblatt 213 (Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019)
b) Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten PDF und GAEB
c) Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - VHB - Bund - Ausgabe 2017), sofern erforderlich
d) Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - VHB - Bund - Ausgabe 2017), sofern erforderlich
e) Nachweis eines Eintrages in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. Angabe der Präqualifikationsnummer im Formblatt 213 (Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung - VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019) vom präqualifizierten Bieter, sofern zutreffend
f) Nachweis eines Eintrages in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) von jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), sofern zutreffend
g) Unterlagen, welche bereits im Bekanntmachungstext unter den Punkten III.1.1), III.1.2), III.1.3), III.2.2) und VI.3)1) aufgelistet wurden
1. Schweißnachweis: Bescheinigung über die berufliche Befähigung im Stahlbau (Mindestanforderungen.)
Zertifizierung des Fertigungs- und Montagebetriebs durch notifizierte Stelle nach DIN EN 1090.
Nachweis der Ausführungsklasse EXC 3 DB nach DIN EN 1090 und DBS 918005.
Qualifikationsnachweise von mindestens 2 Schweißfachingenieuren.
2. Verpressanker: Zertifizierung des Fertigungs- und Montagebetriebs durch notifizierte Stelle nach DIN EN
1537.
3. Verklammerung: Zertifizierung des Montagebetriebs durch notifizierte Stelle nach ZTV-W LB 210.
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5) Auf gesondertes Verlangen sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
a) Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - VHB - Bund - Ausgabe 2017)
b) Nachweis eines Eintrages in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) von jedem präqualifizierten Unterauftragnehmer, sofern zutreffend
c) Unterlagen, welche bereits im Bekanntmachungstext unter den Punkten III.1.1), III.1.2), III.1.3), III.2.2) und VI.3)1) aufgelistet wurden
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6) Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
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7) Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls
notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung
ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sowie die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]