Lieferung von Elektroenergie für die Liegenschaften des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/68/27-22/we
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=evergabeportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektroenergie für die Liegenschaften des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Lieferung von Elektroenergie für die Liegenschaften des Landkreises Anhalt-Bitterfel
Liegenschaften des Landkreis Anhalt-Bitterfeld gem. Leistungsbeschreibung
Lieferung elektrischer Energie für 17 Monate
ca. 1,5 GWh für das Kalenderjahr 2022; ca. 3,5 GWh für das Kalenderjahr 2023 an 70 Abnahmestellen,
Diese gliedern sich wie folgt:
55 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung
15 Abnahmestellen mit Leistungsmessung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie2014/ 24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Kalenderjahre 2019 - 2021) Eine eigenerklärung ist ausreichend.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Jahr)
- Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag (siehe Mindeststandards)
Betriebshaftpflichtversicherung
[Betrag gelöscht] EUR Personenschäden;
[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Vermögensschäden.
aktuelle Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum (Kalenderjahre 2019 - 2021)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.05..2022 über die Vergabeplattform eingegangen sind.
Es sind Erklärungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sowie Angaben zu sozialen Belangen iSd Landesvergabegesetzes LSA und die Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 mit dem Angebot vorzulegen. Die Rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und Technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 6 b Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EU VOB/A in Verbindung mit § 6 a Nr. 2 EU VOB/A mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 b Abs. 1 S. 2 EU VOB/A abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen Vorzulegen. Das Formblatt 124 VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de