Annahme und Verwertung von Grünabfällen und Weihnachtsbäumen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz Referenznummer der Bekanntmachung: RES VG 03/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.res-sgh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Annahme und Verwertung von Grünabfällen und Weihnachtsbäumen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Annahme von Grünabfällen und Weihnachtsbäumen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz an einer Übergabestelle bzw. Übergabestellen, welche durch den AN zu stellen sind, sowie die Verwertung der angenommenen Grünabfälle und Weihanchtbäume.
Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1: Annahme und Verwertung von Grünabfällen
Los 2: Annahme und Verwertung von Weihnachtsbäumen
Annahme und Verwertung von Grünabfällen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz
Sangerhausen, DE
Die Leistung umfasst die Annahme von Grünabfällen (Prognosemenge: 2.100 Mg pro Jahr) aus privaten Haushalten im Landkreis Mansfeld-Südharz an einer oder mehrerer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übergabestelle(n), welche sich in maximal 15 km Entfernung zum Betriebsstandort der RES, Hasentorstraße 9 in 06526 Sangerhausen, befinden darf bzw. dürfen. Ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Verwertung der angenommenen Grünabfälle.
Der Auftraggeber kann gemäß § 13 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der Vergabeunterlagen) den Vertrag zweimalig um jeweils 1 Jahr, das heißt bis zum 31.21.2024 und bis zum 31.12.2025, verlängern (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers). Die Inanspruchnahme der Verlängerung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich angezeigt werden.
Annahme und Verwertung von Weihnachtsbäumen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz
Sangerhausen, DE
Die Leistung umfasst die Annahme von Weihnachtsbäumen (Prognosemenge: ca. 50 Mg pro Jahr) aus privaten Haushalten im Landkreis Mansfeld-Südharz an einer oder mehrerer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übergabestelle(n), welche sich in maximal 15 km Entfernung zum Betriebsstandort der RES, Hasentorstraße 9 in 06526 Sangerhausen, befinden darf bzw. dürfen. Ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Verwertung der angenommenen Weihnachtsbäume.
Der Auftraggeber kann gemäß § 13 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der Vergabeunterlagen) den Vertrag zweimalig um jeweils 1 Jahr, das heißt bis zum 31.21.2024 und bis zum 31.12.2025, verlängern (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers). Die Inanspruchnahme der Verlängerung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich angezeigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen)
Bestätigung Konformität ILO Kernarbeitsnorm
Eigenerklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit
Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Nachweis Vorliegen Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe
– Erklärung über Referenzen zu der ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenzen in den letzten drei Jahren
– Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV):
• Los 1/ Los 2:
- Lagern und Behandeln von biologisch abbaubaren Abfällen (AS 20 02 01)
Für den Fall des Weitertransportes von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage:
- Beförderung von biologisch abbaubaren Abfällen (AS 20 02 01)
Des Weiteren sind folgende auftragsbezogene Erklärungen und Nachweise durch die Bieter einzureichen.
– Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) sowie eines festen Ansprechpartners
– Benennung der Übergabestelle (Betreiber/Adresse),
– Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlage(n) (Standort, Betreiber) sowie Kurzdarstellung des Verwertungskonzeptes,
– Eichschein mit ausgewiesenem Messbereich der installierten Waagen an der vom AN zu stellenden Übergabestelle
Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
– Auszug aus der Genehmigung der Verwertungsanlage(n),
– Urkalkulation.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des AG teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.