Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland in den Jahren 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: Projektnr 172078, Az 34 219/0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen
Abschnitt II: Gegenstand
Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland in den Jahren 2021-2022
Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland in den Jahren 2021-2022
Dessau-Roßlau
Die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/852 vom 30. Mai 2018 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstattung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Das Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten Form bereitstellen. Dafür sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -bereitstellung berücksichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2021 liegt die „Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Eu-ropäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für die Berechnung sind die in Anhang II des Durchführungsbeschluss genannten Berechnungspunkte zu berücksichtigen. Die Zahlen sollen auch dazu genutzt werden um die Mengen der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle zu berechnen, die Grundlage für die Eigenmittel der EU gemäß Beschluss 2020/2053 EG sind. Die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und der Daten für die Eigenmittel müssen mit dem Vorhaben eingehalten werden. Das bedeutet, das beispielsweise eine ausreichende Transparenz und Qualitätssicherung der Daten notwendig ist. Die Vorgehensweise für beide Berichtsjahre ist jeweils vor Beginn der Erhebungen mit dem Umweltbundesamt abzustimmen.
Für die Erhebungen stellt sich ein zusätzliches Problem. Die Erhebung nach Umweltstatistikgesetz (UStatG) können voraussichtlich nicht in vollem Umfang durchgeführt werden. Damit werden für die Erhebungen teilweise Daten der Erhebungen nach UStatG fehlen.
Das Vorhaben soll für die Jahre 2021 und 2022 die nach Verpackungsrichtlinie benötigten Daten liefern. Die Daten sollen auch Grundlage für die Meldung an die Europäische Kommission zu nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen gemäß Beschluss 2020/2053 EG sein. Bestandteil des Projekts ist daher eine ausreichend transparente und nachvollziehbare Ermittlung der benötigten Zahlen, das Ausfüllen der Fragebögen von Eurostat zu den Berichtspflichten inklusive der Quality Reports, die Unterstützung bei der Beantwortung von Rückfragen der Europäische Kommission und eine aktive Rolle bei der Erfüllung der Verpflichtungen bei formellen Inspektionsbesuchen der Europäischen Kommission.
Im Vorhaben soll auch dargestellt werden welche Daten, wann und von wem für die Ermittlung der Standardverlustraten und damit für die Ermittlung der Recyclingmengen an den Berechnungspunkten erhoben wurden. Es ist ferner darzustellen wie die unterschiedlichen Informationen in die Ermittlung der Standardverlustraten eingeflossen sind.
Die erhobenen Daten zum Aufkommen von Verpackungsabfällen sollen mit Cross-Checks zu Daten aus Abfallanalysen eingeordnet, Differenzen dargestellt und bei Bedarf Vorschläge für Verbesserungen der Datenqualität erarbeitet werden. Das für die Ermittlung der Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen verwendete Vorgehen soll dargestellt werden und die erhobenen Daten mit Daten des statistischen Bundesamtes verglichen werden.
Seit dem Jahr 2010 findet aus Effizienzgesichtspunkten eine Vorgehensweise statt, bei der auf eine detaillierte Erhebung eine weniger aufwändige Fortschreibung der Zahlen folgt. Auch in diesem Projekt soll neben der ausreichenden Datenqualität auch die Effizienz der Datenerhebung berücksichtigt werden, und bei der Ausgestaltung der Methodik berücksichtigt werden.
Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
durch die den Vergabeunterlage beigefügte Eigenerklärung
- Sehr gute Kenntnisse bezüglich der Ermittlung von Aufkommensmengen von Verpackungen, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten zur Ermittlung des quantitativen Einsatzes von Verpackungen in EU-Staaten aus den letzten 5 Jahren
- Sehr gute Kenntnisse des deutschen Verpackungsmarktes, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten zum deutschen Verpackungsmarkt aus den letzten 5 Jahren
- Sehr gute Kenntnisse der Verwertungswege von Verpackungsabfällen, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten zur quantitativen Ermittlung der Verwertungswege von Verpackungen in EU-Staaten aus den letzten 5 Jahren
- Sicherer Umgang mit Daten von statistischen Ämtern, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Datenerhebungen, in die Daten statistischer Ämter eingeflossen sind aus den letzten 5 Jahren
- Projektbearbeitung durch Personen mit Hochschulabschluss und min. 5 Jahren Erfahrung mit der Erhebung von Marktdaten, nachzuweisen durch Vorlage von Mitarbeiterprofilen, der für die Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Perso-nen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland