Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas der Stadt Oschersleben (Bode) für den Lieferzeitraum 2023 bis 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 108621
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadt Oschersleben (Bode)
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oscherslebenbode.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas der Stadt Oschersleben (Bode) für den Lieferzeitraum 2023 bis 2024
Marktorientiere Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas der Stadt Oschersleben (Bode) für den Lieferzeitraum 2023 bis 2024
Strom
Stadt Oschersleben (Bode), DE
Das Los 1 umfasst insgesamt 230 Lieferstellen mit ca. 1.972.827 kWh Strom pro Jahr und wird in 2 Preisgruppen
unterteilt. Preisgruppe 1 Allgemeinstrom, Leistungsgemessen (RLM) Lieferstellen: 1, Verbrauch: 260.000 kWh/Jahr. Preisgruppe 2 Straßenbeleuchtung, Nicht
Leistungsgemessen (SLP) Lieferstellen: 121, Verbrauch: 692.595 kWh/Jahr. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten
können der „Lieferstellenübersicht“ und den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Gas
Stadt Oschersleben (Bode), DE
Das Los 2 umfasst insgesamt 39 Lieferstellen mit ca. 3.906.000 kWh Gas pro Jahr. Die Anschriften der einzelnen
Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der Lieferstellenübersicht und den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strom
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gas
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sachsen-anhalt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.