Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz Referenznummer der Bekanntmachung: RES VG 05/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 03464
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.res-sgh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von ASP-Behältern und Fässern, die Übernahme der gefährlichen Abfälle am Betriebshof der RES im Landkreis Mansfeld-Südharz, der Transport zur angebotenen Entsorgungsanlage sowie die Verwertung/Beseitigung der übernommenen gefährlichen Abfälle.
Sangerhausen, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von ASP-Behältern und Fässern, die Übernahme der gefährlichen Abfälle am Betriebshof der RES im Landkreis Mansfeld-Südharz, der Transport zur angebotenen Entsorgungsanlage sowie die Verwertung/Beseitigung der übernommenen gefährlichen Abfälle. Der Katalog mit den Abfallarten, Anzahl der Transporte und das Aufkommen/die Menge der Abfälle können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige, einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für ein Jahr, diese Option muss bis zum 30.06.2025 schriftlich durch den Auftraggeber angezeigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen)
Bestätigung Konformität ILO Kernarbeitsnorm
Eigenerklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit
Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Nachweis Vorliegen Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe
Erklärung über mindestens 1 Referenz zur ausgeschriebenen Leistung oder mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz/Referenzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Benennung der durchgeführten Leistung und Durchführungszeitraum
- Benennung der vorgesehenen Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen. Insbesondere sind Angaben zu Zwischenlagern, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen zu machen,
- Nachweis der Eignung der Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen (vorgesehene Zwischenlager, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen) mit folgenden Angaben zu jeder angegebenen Anlage: Nachweis der Betriebsgenehmigung, Nachweis der für die Entsorgung zugelassenen Abfallarten, Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder Nachweise gleichwertiger Art für die Entsorgung von Schadstoffen
- Nachweis der Schulung des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführer gemäß der einschlägigen Gefahrgutvorschriften (GGVSEB / ADR) beispielsweise durch Vorlage der gültigen ADR-Bescheinigung des Fahrzeugführers oder Nachweise gleichwertiger Art.
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) oder, für Bieter/Bewerber aus anderen EU-Ländern, gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes für die Beförderung sowie die Lagerung und Behandlung der folgenden Abfallarten:
- 13 02 08* andere Maschinen- und Getriebeöle
- 15 01 10* Verpackungen die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- 16 02 09* Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
- 16 05 07* gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
- 16 05 08* gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
- 20 01 13* Lösemittel
- 20 01 14* Säuren
- 20 01 15* Laugen
- 20 01 17* Fotochemikalien
- 20 01 19* Pestizide
- 20 01 21* andere quecksilberhaltige Abfälle
- 20 01 26* Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
- 20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
- 20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
- 20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
- 20 01 33* Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten;
Abschnitt IV: Verfahren
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater der RES teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.