Baumaßnahmen der Bundeswehr/TrÜbPl Altmark, TrLg Planken/WE-Nr.: 04116/ BM-Nr.: 717 01 431 00; eVKE: 9468118055/Neubau 4 U-Gebäude Typ 150 - (U150-Planken-Los1-OPL-2022) Referenznummer der Bekanntmachung: U150-Planken-Los1-OPL-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blsa.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumaßnahmen der Bundeswehr/TrÜbPl Altmark, TrLg Planken/WE-Nr.: 04116/ BM-Nr.: 717 01 431 00; eVKE: 9468118055/Neubau 4 U-Gebäude Typ 150 - (U150-Planken-Los1-OPL-2022)
Objektplanung Gebäude gemäß HOAI §34 ab der Leistungsphase 3 zum Neubau von 4 dreigeschossigen Unterkunftsgebäuden zur Unterbringung von jeweils 150 Soldaten.
39638 Gardelegen, OT Letzlingen
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement, Baubüro Stendal betreut die Baumaßnahme „TrÜbPl Altmark, TrLg Planken, WE-Nr.: 04116, Neubau Unterkunftsgebäude Typ 150/5-8 Planken, BM-Nr.: 717 00 630 00“.
Das Vorhaben umfasst den Neubau von 4 dreigeschossigen Unterkunftsgebäuden des Typs 150 ohne Kellergeschoss zur Unterbringung von jeweils 150 Soldaten. Dem AG liegt dazu bereits eine abgeschlossene Vorplanung vor.
Nun wird beabsichtigt dafür die Planungs- und Ingenieurleistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß HOAI §34 ab der LP 3 in einer ersten Stufe und optional die weiteren Leistungsphasen bis zur LPH 8 in weiteren Stufen zu vergeben.
Im Zuge der Kostenschätzung zur ES Bau wurde ein Budget von [Betrag gelöscht] Euro brutto festgesetzt. Der aktuelle Terminplan sieht eine Fertigstellung der Baumaßnahme in 08/2026 vor. Die EW Bau ist bis zum 31.05.2023 zu erstellen.
Interessierte Architektur- und Ingenieurbüros werden hiermit gebeten, bei Interesse an der Planungsleistung zur Objektplanung Gebäude sich um deren Ausführung zu bewerben.
Weitere optionale Planungsphasen ab LP 4 (siehe Ziffer II.2.11 Angaben zu Optionen). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht.
Die Wertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt gemäß den angegebenen Referenzen. Es wird bei einem Referenzprojekte der erbrachte Leistungsumfang, die Bauwerkskosten und die Art der Baumaßnahme bewertet. Weiterhin wird in einer Referenzliste die Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte gewertet. Bei der ersten Referenz werden maximal 8 Punkte und bei der Referenzliste maximal 3 Punkte (Insgesamt 11 Punkte für die Büroreferenzen) vergeben. Für das Projektteam werden der Projektleiter und stellvertretender Projektleiter jeweils mit 3 Punkten (Insgesamt 6 Punkte) für die Berufserfahrung und einer vergleichbaren persönlichen Referenz bewertet. Eine Musterbewertung (mit maximal erreichbarer Punktzahl) ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Dort als auch im Bewerbungsbogen sind auch die Anforderungen an die Referenzen und das Projektteam sowie weitere Unterkriterien detailliert beschrieben. Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis 5 beschränkt. Kann die Auswahl aufgrund Punktgleichheit nicht erfolgen, werden die Plätze der punktgleichen Bewerber ausgelost.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen in weiteren Stufen bis zur LP 8.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Zulassung mehrerer Hauptangebote: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist.
Zum Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist die Eintragungs-Nr. und Ort der Architektenkammer des bei der Architektenkammer registrierten Architekten bzw. bei Bauingenieuren der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer, bei der der Bauingenieur als bauvorlageberechtigter Ingenieur eingetragen ist, zu nennen.
ausgefüllter Bewerbungsbogen mit den unten genannten Angaben zu den geforderten Mindeststandards
ausgefüllter Bewerbungsbogen u.a. mit den folgenden Angaben und Anlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 1.1
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 1.2
- Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 1.3
- Bewerbererklärung zu wirtschaftl. Verknüpfung mit Anderen gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 1.4
- Angaben zur Bewerbergemeinschaft gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 1.5
- Leistungen Dritter (Nachunternehmer), Eignungsleihe gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 1.6
- Nachweis der Anzahl an Beschäftigten und Ingenieuren gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 1.7
- Nachweise/Erklärungen nach LVG LSA gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 1.8
- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. GWB § 123 und § 124 gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 1.9
- Eigenerklärungen zu Sanktionen gegen Russland Ziffer 1.10
- Angaben zu Referenzprojekten gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 2
- Angaben zum Projektteam gemäß Bewerbungsbogen Ziffer 3
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bewerber
- A) Angaben zu Büroreferenzen,
- B) Angaben zum Projektteam.
A) BÜROREFERENZEN:
Es ist ein Referenzprojekt zur Objektplanung Gebäude nachzuweisen. Die Mindestanforderungen an diese zwingend nachzuweisende Büroreferenz ist unten in den Mindeststandards beschrieben. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Referenzprojekt nicht berücksichtigt und es erfolgt ein Ausschluss des Bewerbers. In einer Referenzliste können maximal 3 weitere Referenzen angegeben werden, deren Mindestanforderungen auch unten in den Mindeststandards beschrieben werden. Werden die Anforderungen an die Projekte der Referenzliste nicht erfüllt, wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in der Wertung berücksichtigt.
B) PROJEKTTEAM:
Im Bewerbungsbogen sind jeweils die Personen für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung mit Namen, Berufserfahrung (in Jahren ab Abschluss Studium) sowie eines vergleichbaren persönlichen Referenzprojektes anzugeben. Die Mindestanforderungen an das persönliche Referenzprojekt sind unten in den Mindeststandards beschrieben. Die vorzustellenden Mitglieder des Projektteams weisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch Vorlage der entsprechenden Urkunde zum Abschluss nach.
Der Bewerber muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
A) Mindestanforderungen an BÜROREFERENZEN:
A.1. Allgemeine Forderungen:
Es ist zwingend ein Referenzprojekt zur Objektplanung Gebäude zu benennen und es können bis zu drei weitere Referenzprojekte angegeben werden
Bei allen Referenzprojekten wird gefordert, dass diese realisiert wurden, d.h. die Inbetriebnahme / Fertigstellung erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Außerdem wird zu allen Referenzen eine Projektbeschreibung (in Wort und Bild, max. vier DIN A4 Seiten lang) gefordert.
A.2. Mindestanforderung Referenzprojekt Neubau einer Bundesbaumaßnahme:
- Es handelt es sich um den Neubau einer Bundesbaumaßnahme.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß HOAI § 34 erbracht.
- Die Kosten der KG 300 + 400 betrugen mindestens 1 Mio. Euro netto.
A.3. Anforderungen an Referenzprojektliste:
- Es handelt es sich um Baumaßnahmen für temporäres Wohnen wie z.B. (aber nicht ausschließlich):
o Hotels
o Bettenhäuser
o Herbergen
o Kasernen
- Es wurden mind. Leistungen gemäß HOAI § 34 zu den Leistungsphasen 3-8 erbracht.
- Die Kosten der KG 300 + 400 betrugen mindestens 1 Mio. Euro netto.
B) Mindestanforderungen an das PROJEKTTEAM:
B.1. Allgemeine Forderungen:
Es wird erwartet, dass das Projektteam aus mindestens zwei Personen besteht. Mindestanforderungen bestehen an die Berufserfahrung im Fachbereich und den Nachweis geeigneter vergleichbarer persönlicher Referenzprojekte. Die Büroreferenzen können bei entsprechender Eignung auch als persönliche Referenz genannt werden. Auch hier gilt bei allen Referenzprojekten, dass eine Projektbeschreibung vorliegen muss und dass die Realisierung der geplanten Baumaßnahme erfolgt ist, d.h. die Inbetriebnahme / Nutzungsfreigabe erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages.
Mindestanforderung an die benannten Teammitglieder sind:
- Vorlage des Nachweises zum Abschluss eines techn. Studiums als Master, Dipl.-Ing., oder Bachelor,
- Vorlage eines Lebenslaufes,
- Berufserfahrung der Person für die Projektleitung von mindestens 5 Jahren und mind. 3 Jahren bei der Person für die stellvertretende Projektleitung.
- Der Bewerbungsbogen ist vollständig ausgefüllt, mit Nennung der Personen und Büros, die die abgefragte Leistung erbringen.
B.2. Mindestanforderung an die Referenz der Person für die Projektleitung:
- Es handelt es sich um den Neubau einer Bundesbaumaßnahme.
- Die hier genannte Person war für die PL oder stv.PL beim Projekt verantwortlich.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß HOAI § 34 erbracht zu den LP 3-8 von der Person selbst erbracht
- Die Kosten der KG 300 + 400 betrugen mindestens 1 Mio. Euro netto.
B.3. Mindestanforderung an die Referenz der Person für die stellvertretende Projektleitung:
- Es handelt es sich um den Neubau einer Bundesbaumaßnahme.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß HOAI § 34 erbracht zu den LP 3-8 von der Person selbst erbracht
- Die Kosten der KG 300 + 400 betrugen mindestens 1 Mio. Euro netto.
Die Leistungen sind Architekten, Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr.: U150-Planken-Los1-OPL-2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.