Annahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz Referenznummer der Bekanntmachung: RES VG 04/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 03464
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.res-sgh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Annahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz
Die Leistung umfasst die Übernahme an einer vom AN zu stellenden Übergabestelle sowie die Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushalten im Landkreis Mansfeld-Südharz. Der ggf. Weitertransport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage obliegt ebenfalls dem AN. Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 20 03 01 – gemischte Siedlungsabfälle (Biotonne) gemäß der „Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV)“. In Bezug auf das Vorgenannte wird ausdrücklich daraus hingewiesen, dass die Sammlung und der Transport der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist. Diese werden von der RES durchgeführt.
Sangerhausen, DE
Die Leistung umfasst die Übernahme an einer vom AN zu stellenden Übergabestelle sowie die Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushalten im Landkreis Mansfeld-Südharz. Der ggf. Weitertransport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage obliegt ebenfalls dem AN. Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 20 03 01 – gemischte Siedlungsabfälle (Biotonne) gemäß der „Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV)“. In Bezug auf das Vorgenannte wird ausdrücklich daraus hingewiesen, dass die Sammlung und der Transport der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist. Diese werden von der RES durchgeführt.
Der AG hat nach § 13 der Besonderen Vertragsbedingungen das Recht, die Laufzeit zweimalig um jeweils ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2024 und bis zum 31.12.2025 zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Spätestens sechs Monate vor Vertragsende muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den AG schriftlich angezeigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen)
Bestätigung Konformität ILO Kernarbeitsnorm
Eigenerklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit
Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Nachweis Vorliegen Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe
– Erklärung über Referenzen zu der ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenzen in den letzten drei Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz der letzten drei Jahre über mindestens 8.000 Mg),
– Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV):
- Lagern und Behandeln von gemischten Siedlungsabfällen, hier Biotonne (AS 20 03 01)
- Für den Fall des Weitertransportes von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage: Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen, hier Biotonne (AS 20 03 01)
Des Weiteren sind folgende auftragsbezogene Erklärungen und Nachweise durch die Bieter einzureichen.
– Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) sowie eines festen Ansprechpartners
– Benennung der Übergabestelle (Betreiber/Adresse),
– Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlage(n) (Standort, Betreiber) sowie Kurzdarstellung des Verwertungskonzeptes,
– Eichschein mit ausgewiesenem Messbereich der installierten Waagen an der vom AN zu stellenden Übergabestelle,
– die erforderlichen Genehmigungen der Verwertungsanlage zum Umschlag, das Lagern oder behandeln der Bioabfälle sowie die Ansprechpartner der überwachenden Behörden.
Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
– Urkalkulation.
Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 4.1, nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbV-Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, muss jedoch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des AG teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.