Abschluss eines Rahmenvertrages zur Versorgung mit FFP2-Masken Referenznummer der Bekanntmachung: 12/2022/EU/E27

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.evergabe-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.med.uni-magdeburg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss eines Rahmenvertrages zur Versorgung mit FFP2-Masken

Referenznummer der Bekanntmachung: 12/2022/EU/E27
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel und Gegenstand der Beschaffung, ist die Vergabe eines Rahmenvertrages die eine adäquate Versorgung des UKMDs mit FFP2-Masken ohne Ausatemventil mit Ohrschlaufe und Verbinder sicherstellen soll.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35113000 Schutzausrüstung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Geschäftsbereich Zentraler Einkauf

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

Leipziger Straße 44

WE über Zentrale Warenannahme Haus 33

Einfahrt Fermersleber Weg

39120 Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf Grund der anhaltenden pandemischen Lage, ist der Bedarf an FFP2-Masken trotz saisonaler und unvorhersehbarer Schwankungen weiterhin hoch. Unter Einberechnung aller Schwankungen werden aktuell monatlich durchschnittlich 80.000 FFP2-Masken verbraucht.

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Auf Basis der durchschnittlichen Verbrauchsmenge und der vereinbarten Vertragslaufzeit garantiert der Auftragnehmer dem UKMD eine adäquate Versorgung innerhalb des geschuldeten Leistungsumfanges. Zusätzlich gewährleistet der Auftragnehmer, dass er eine Versorgung über die durchschnittliche Bedarfsmenge hinaus, sicherstellen stellen kann. Dabei sichert der Auftragnehmer einer Überbelieferung von mindestens 30 % zu.

Weiterer Bestandteil des Versorgungskonzeptes ist es, dass das UKMD zu keinem Zeitpunkt an eine Mindestabnahme verpflichtet ist. Die Lagerung und Logistik der FFP2-Masken gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Somit soll eine größtmögliche Flexibilität geschaffen werden, die eine ordnungsgemäße Versorgung, zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern, bietet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um jeweils sechs Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption gegenüber dem Lieferanten erfolgt durch die entsprechende Mitteilung in Textform spätestens einen Monate vor Ablauf der jeweiligen aktuellen Vertragslaufzeit.

Die Angabe im Punkt II 1.5 stellt den Gesamtauftragswert inkl. zweimaliger Verlängerung dar.

Die Angabe im Punkt II 2.6 stellt den Gesamtauftragswert für die ausgeschriebenen sechs Monate dar.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Ausschreibungsunterlagen sind gem. Checkliste (Anlage A-01) vollständig bis zur Angebotsabgabefrist einzureichen.

Bis zum Ende der Angebotsfrist sind dem AG kostenlose Muster der angebotenen Maske zur Verfügung zu stellen. Hierzu werden 50 Stück des Maskenmodells benötigt. Die Lieferung erfolgt an die folgende Adresse:

Geschäftsbereich Zentraler Einkauf

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

Ausschreibung 12/2022/EU/E33 --> zwingend auf der Sendung anzugeben!

Zentrale Warenannahme Haus 33

Leipziger Straße 44

39120 Magdeburg

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Die Bieter, deren Muster nicht mit dem festgesetzten Termin (Angebotsfrist) fristgerecht Ihre Muster eingereicht haben, werden aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 035-087366
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 12/2022/EU/E27
Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss eines Rahmenvertrages zur Versorgung mit FFP2-Masken

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2022