Außenwerbung Magdeburg Referenznummer der Bekanntmachung: LHMD/MVB/Konz1

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Außenwerbung Magdeburg

Referenznummer der Bekanntmachung: LHMD/MVB/Konz1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

LHMD/MVB (Konzessionsgeber): „Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen (gewidmeten) und teilweise fiskalischen Flächen der LHMD und teilweise Flächen der MVB“

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Werberechte der LHMD und MVB werden gebündelt an einen Konzessionär nach gegenwärtiger Planung wie folgt vergeben:

1. LHMD:

- Bis zu fünfunddreißig (35) City-Light-Boards (CLB)/Mega-Lights (ML) (18/1-Format, hinterleuchtet, Wechsler) auf Monofuß und Ständerfüßen,

- Bis zu zehn (10) Digitale Groß-Screens in der Bauform von 9 bis 10,5-qm-Format jeweils quer oder in der Bauform von 6 bis 8-qm-Format jeweils hochkant,

- Bis zu zweihundertzweiundvierzig (242) City-Light-Poster-Vitrinen (CLP) (4/1-Format, hinterleuchtet), freistehend, davon zwingend neun (9) Stadtinformationsanlagen (SIA),

- Bis zu zwölf (12) Digitale Klein-Screens in der Bauform mit bis zu 84-Zoll-Format, hochkant freistehend aufgestellt,

- Bis zu einhundertneunundzwanzig (129) geklebte un- und beleuchtete Großflächen (18/1-Format), davon bis zu fünfundvierzig (45) beleuchtet

- Bis zu fünfunddreißig (35) City-Light-Säulen (CLS) (4/1- bzw. 8/1-Format, hinterleuchtet)

- Bis zu sechsundzwanzig (26) City-Stars (CS) (18/1-Format)

- Bis zu zweihundertdreiundzwanzig (223) Litfaßsäulen, davon bis zu achtzig (80) als Ganzstelle (un- und beleuchtet)

- Bis zu zehn (10) Werbebanner

- Bis zu einhundertfünfzig (150) Klapprahmen

- Bis zu achthundert (800) Lichtmastwerbung als Wechselrahmen (Kultur- und Veranstaltungswerbung) und Dauerwerbung

- Bis zu neunzehn (19) Sammelgewerbehinweisanlagen.

2. MVB:

- Bis zu zehn (10) Digitale Klein-Screens in FGU hochkant in der Bauform mit bis zu 84-Zoll-Format, davon bis zu vier (4) ausgelagert (jeweils bezogen auf die zehn (10) Digitalen Screens gegen Reduzierung einer CLP im Verhältnis 1:1)

- Bis zu vierhunderteinundzwanzig (421*) City-Light-Poster-Vitrinen (CLP-Vitrinen) (4/1-Format, hinterleuchtet) in FGU, davon bis zu zweiundvierzig (42) ausgelagert.

* = bezogen auf die Mindestanzahl FGU. Darüber hinaus angebotene FGU kann die Anzahl der CLP-Vitrinen erhöhen (Verhältnis: ein (1) Standard-FGU gleich eine (1) CLP-Vitrine). Weitere Auslagerungen sind nicht möglich. Zusätzliche digitale Klein-Screens in FGU sind nicht möglich.

Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu …) ist abhängig vom Konzept des Bieters/Konzessionärs auf Grundlage des vorliegenden Werbekonzeptes. Die Art der Werbeträger oder technische Vorgaben sowie Formate können sich noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen. Es sind vom Außenwerber mindestens 421 Fahrgastunterstände (FGU) zu errichten und über die Laufzeit zu betreiben (Reinigung, Instandhaltung und Verkehrssicherungspflicht). Zwischen LHMD und Altkonzessionär wurde zudem ein Übertragungsvertrag (Kaufvertrag) zur Übernahme von 221 Litfaßsäulen geschlossen, in den der Außenwerber mit Zuschlag eintritt und den Kaufpreis an den Altkonzessionär zu zahlen hat. Hinzu treten zwei Säulen im Eigentum der Stadt, die kostenlos übergehen. Die übrigen Litfaßsäulen werden vom Altkonzessionär abgebaut.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Preis
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2037
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Das Passwort für die e-Vergabe lautet magdeburg

2. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bzw. Nebenangebote sind nicht zulässig, bleiben aber im Verfahren vorbehalten.

3. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe Vergabeunterlagen).

4. Mindestanforderung im Verfahren ist eine Heimfallklausel (Erwerbsmöglichkeit der FGU/Werbeträger durch

die LHMD/MVB bei Vertragsende). Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 126-335255

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Außenwerbung Magdeburg

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50999
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. ACHTUNG: DIE BEWERBUNGEN/TEILNAHMEANTRÄGE SIND UNTER https://www.subreport.de/E89315722 MIT DEM PASSWORT "magdeburg" (ohne "") EINZUREICHEN. DAS GESAMTE WEITERE VERHANDLUNGSVERFAHREN SOWIE DIE WEITERE KOMMUNIKATION IM VERFAHREN WIRD EBENFALLS UNTER https://www.subreport.de/E89315722 ERFOLGEN!!! Die gesamte elektronische Kommunikation findet mithin über diese elektronische Vergabeplattform statt. Gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV ist der Konzessionsgeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Eine freiwillige Registrierung ist möglich.

2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.

Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen zu stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse über die Vergabeplattform für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bewerber registrieren oder mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben.

3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 23. Juli 2021 an die LHMD/MVB über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die LHMD/MVB behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

4. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.

5. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die LHMD/MVB keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

6. Die LHMD/MVB behält sich vor, den Vertrag für alle oder einzelne Lose auf Grundlage der Erstangebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.

7. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die LHMD/MVB kann Ausnahmen zulassen.

8. Die LHMD/MVB behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.

9. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen.

Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der LHMD/MVB werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.

10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die LHMD/MVB ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

11. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge pro Los maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.

12. Die LHMD/MVB behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2022