Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz Referenznummer der Bekanntmachung: RES VG 02/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.res-sgh.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Entsorgungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz

Referenznummer der Bekanntmachung: RES VG 02/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90523000 Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von ASP-Behältern und Fässern, die Übernahme der gefährlichen Abfälle am Betriebshof der RES im Landkreis Mansfeld-Südharz, der Transport zur angebotenen Entsorgungsanlage sowie die Verwertung/Beseitigung der übernommenen gefährlichen Abfälle.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Hauptort der Ausführung:

Sangerhausen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von ASP-Behältern und Fässern, die Übernahme der gefährlichen Abfälle am Betriebshof der RES im Landkreis Mansfeld-Südharz, der Transport zur angebotenen Entsorgungsanlage sowie die Verwertung/Beseitigung der übernommenen gefährlichen Abfälle. Der Katalog mit den Abfallarten, Anzahl der Transporte und das Aufkommen/die Menge der Abfälle können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es ist nur ein Alternativangebot/Nebenangebot für den verkürzten Leistungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 (wie Hauptangebot mit einseitiger Verlängerungsoption bis 31.12.2026) zugelassen. Das Alternativangebot/Nebenangebot ist in den Unterlagen beschrieben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 070-185635
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/04/2022