Projektmanagement und Fachberatung WebGIS LAF 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_2022_012_7001 PM webGIS_2022-2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.laf.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement und Fachberatung WebGIS LAF 2022-2025
Leistungen zum Projektmanagement und zur Fachberatung/operativen fachtechnischen Unterstützung im Projekt WebGIS LAF. Ziel des Projektmanagements und der Fachberatung ist die Unterstützung der LAF bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur fach-, termin- und kostengerechten Ausführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen in den Ökologischen Großprojekten und ausgewählten anderen Projekten sowie zur Unterstützung der LAF als zuständige Bodenschutzbehörde.
Magdeburg
Aufgaben des AN sind u. a.
Unterstützung der LAF bei den Aufgaben zur Projektsteuerung im Projekt WebGIS.
Hierzu gehören übergreifende Aufgaben wie Kosten- und Termincontrolling, die Koordinierung der Projektbeteiligten, die Mitwirkung bei der Aktualisierung der Projektziele, Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren und Dokumentationstätigkeiten. Hinzu kommen Leistungen zur operativen fachlichen Unterstützung der LAF bei GIS-technischen Fragen und Aufgaben wie die Einbindung von Geobasisdaten in das WebGIS, datenbanktechnische Unterstützungsleistungen oder die Unterstützung der LAF bei der fachlichen Administation.
Zweimalige optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr.
zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die erforderliche Eignung aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe bestehen (vgl. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Zwecks Prüfung der Eignung der Bieter sind mit dem Angebot die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen vorbezeichnete Ausschlussgründe vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärungen ist der Vordruck VI.1. „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Außerdem haben die Bieter folgende Erklärungen nach dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) abzugeben:
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA
Erklärung zur ILO Kernarbeitsnorm, § 12 Abs. 1 und 2 LVG LSA
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, § 13 LVG LSA
Erklärungen zu Kontrollmaßnahmen des Auftraggebers, § 17 LVG LSA
Verpflichtungserklärung Vertragsstrafe, § 18 LVG LSA
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
1) Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den im Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist der Vordruck VI.2. (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
2) Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder eine Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfall mit Mindestdeckungssummen von jeweils 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden vorzulegen. Für eine diesbezügliche Eigenerklärung ist Vordruck VI.3 (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
zu 2.) Mindestdeckungssummen von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens zweii Referenzen über von ihm in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen des Projektmanagements und der fachtechnischen Beratung, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen. Sofern die Referenzen noch laufende Projekte betreffen, werden diese Referenzen nur gewertet, wenn sie, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe, seit mindestens einem Jahr von dem Bieter bearbeitet werden.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten mit dem Angebot nachzuweisen.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/ diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Leistungen des Projektmanagements bzw. der betroffenen fachtechnischen Beratungsleistung zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
a) Referenz umfasst die Erbringung von Projektmanagementleistungen mit einem vergleichbaren Koordinationsaufwand, Umfang und Komplexität und vergleichbarem fachlichen Inhalt und Anspruch (Einsatz webbasierter GIS-Systeme, insbesondere Cardo-basierten Systemen in der Altlastensanierung),
b) Referenz umfasst die Erbringung von Leistungen zum fachlichen Controlling, Management und Projektbearbeitungen mit direktem fachlichen Bezug zum Einsatz webbasierter Systeme in der Altlastenbearbeitung (Planung, Entwicklung, Implementierung von fachbezogenen Systemen, Anwendung von Cardo webGIS, PostgreSQL, GeODin bei Aufbau und Entwicklung webbasierter Auswertungssysteme).
Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder in Form von Eigenerklärungen auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen (Referenzbeschreibungen) mit dem Angebot benannt werden.
Die Referenzbeschreibungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten,
- Leistungszeitraum unter Angabe von Ausführungsbeginn und -ende: jeweils Angabe von Monat/Jahr,
- Nettoauftragssumme,
- Kurzbeschreibung des ausgeführten Auftrags,
- Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html