Digitalisierung des KIS-Systems des Saale-Krankenhaus Calbe im Rahmen des KHZG
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 261500187
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calbe
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39240
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krankenhaus-calbe.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.krankenhaus-calbe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung des KIS-Systems des Saale-Krankenhaus Calbe im Rahmen des KHZG
Im Rahme der Förderung durch den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) soll der Fördertatbestand (FTB) 3 des KHZG umgesetzt werden.
Saale-Krankenhaus Calbe GmbH
Hospitalstr. 5
39240 Calbe
FTB 3 - Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 KHSFV Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV):
Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem FTB werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Theoretischer Hintergrund:
Durch die Beschaffung von Software-Lizenzen und der Aufrüstung des bestehenden Klinikinformationssystems soll dem Ziel der Verbesserung des Digitalisierungsgrades und der IT-Sicherheit des KHZG Rechnung getragen werden.
Gemäß § 14 Abs. 4 Pkt. 2 lit. b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Frage, ob ein Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, hängt entscheidend von der Festlegung des Auftragsgegenstandes und der Bestimmung seiner technischen Spezifikationen ab.
Begründung:
An der Saale-Krankenhaus Calbe GmbH wird bereits seit vielen Jahren das KIS-System CGM-Medico vom Hersteller CompuGroup Medical eingesetzt.
Hier besteht das berechtigte Bedürfnis, eine mit dem Bestandsklinikinformationssystem Medico kompatible Leistungsspezifikation zu implementieren. Die von der Firma CGM zur Verfügung gestellte Lösung gewährleistet die Sicherstellung einer einfachen Handhabung und die Vermeidung von Datensicherheitsrisiken.
Die Mitarbeitenden der Saale-Krankenhaus Calbe GmbH verfügen durch jahrelange Arbeit mit der bekannten und mehrfach geschulten Programmoberfläche des Medico über vertiefte Kenntnisse. Hier ginge das langjährige Know-How der Mitarbeitenden der Saale-Krankenhaus Calbe GmbH –in Teilen- verloren. Darüber hinaus wären die Mitarbeitenden einem potenziell langwierigen Parallelbetrieb mit teilweiser oder vollständiger Neuausrichtung der Funktionalitäten ausgesetzt.
Im Fall einer für den Wettbewerb geöffneten Vergabe des Auftrags zur Migration einer neuen und das Bestandssystem ergänzenden oder in Teilen ablösenden Software wäre eine –in Teilen- kostenintensive Ersetzung der Bestandssoftware erforderlich. Die Anbindung von und der Datenaustausch mit externen Komponenten birgt zudem zwangsläufig auch vermeidbare Risiken im Hinblick auf die Datenkongruität. Der Aufbau einer Patientendokumentation auf modularer Basis verschiedener Systeme ohne schnittstellenbedingte ganzheitliche und tiefe Integration soll vermieden werden.
Eine Pflegeplanung außerhalb von CGM Medico birgt zudem immer die Gefahr von Brüchen, welche zwischen medizinischen und pflegerischen Maßnahmen entstünden und systemseitig nicht kompensiert werden können.
Betrachtet man abschließend das Krankenhausionformationssystem im klinischen Kontext als Entscheidungsgrundlage für zeitkritische (Notfall-) Entscheidungen, wäre somit die Patientensicherheit unmittelbar gefährdet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]