Modernisierung Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 303a - Neue Ziegeldecken (30-ZV-0093/22) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0093/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 303a - Neue Ziegeldecken (30-ZV-0093/22)
Es ist beabsichtigt, die denkmalgeschützte Stadthalle im Rotehornpark Magdeburg grundlegend zu sanieren und zu erweitern.
Die Stadthalle wurde 1927 errichtet und ist eines der bedeutendsten Gebäude der Stadt Magdeburg sowohl als herausragendes Baudenkmal (Bauhaus-Architektur) als auch in funktionaler Hinsicht für die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen.
Das Gebäude ist ca. 100 Meter lang, 50 Meter breit und bis zu 22 Meter hoch. Die tragende Stahlkonstruktion ist mit einer Klinkerfassade ummauert.
Die Stadthalle wurde nach teilweiser Kriegszerstörung in den fünfziger und sechziger Jahren wieder aufgebaut.
Vorgesehen sind die denkmalgerechte Sanierung u. a. der Fassade, der Umbau des Saalbereiches zu einem zeitgemäßen Mehrzwecksaal mit entsprechender Bühnentechnik, die Schaffung bzw. Modernisierung von Betriebs-, Künstler- und Verwaltungsräumen und die strukturelle Neuordnung der Funktionsbereiche.
An der Nordseite der Stadthalle wird ein neues Bühnenhaus ergänzt. Die bisher an der Nordseite der Stadthalle befindlichen An- und Zubauten aus verschiedenen Epochen werden rückgebaut.
Die haus- und betriebstechnischen Anlagen sind vollständig zu erneuern.
Die Außenanlagen sind umzugestalten.
Magdeburg
Menge und Umfang der Hauptmaßnahmen
Rückbau Bestandsziegeldecken:
- Ziegeldecken ohne Bestandsstahlträger 1.126 m2
- Rückbau Stahlbetondecke inkl. Oberlichter 150 m2
neue Ziegel-Einhängedecken 1126 m2
Randbalken und Querrippen
verschiedener Querschnitt bis max. 0,15m2 690 m
Ortbetondeckenfelder D 19cm 205 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 303a - Neue Ziegeldecken (30-ZV-0093/22)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (Formblatt 124 VHB2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die Eigenerklärung ist mit einer qualifizier...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]