Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Stendal für das Jahr 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 70.04/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Stendal für das Jahr 2022
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners 8 Lose
Los 1 Ausbringung eines Biozids mittels Luftfahrzeug
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die chemische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch Ausbringung eines Biozids mittels Luftahrzeug.
Vorhabensort:
Die Bekämpfung erfolgt auf Flächen im Kreisgebiet des Landkreises Stendal. Beflogen werden Feldgehölze, Alleen, Parkflächen sowie Waldflächen und -ränder. Es handelt sich demnach sowohl um flächige als auch linienförmige Befliegungen.
Die Bekämpfungsfläche umfasst voraussichtlich: etwa 368,41 Hektar.
Die angegebene zu befliegende Flächengröße ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Fläche besteht auch nach Zuschlagerteilung nicht. Die Abrechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich abgearbeiteten Fläche nach deren Befliegung.
Karten und GPS Datafile werden vom Auftraggeber zugearbeitet. Die Befliegung der Befallsflächen wird durch das Umweltamt des Landkreises Stendal koordiniert.
Leistungszeitraum:
Die Befliegung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 19. April 2022 bis 19. Juni 2022
Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.
Anforderungen an Technik und Ausrüstung:
Mindestanforderungen an das Luftfahrzeug:
- Luftfahrzeug mit spezieller festangebauter Applikationstechnik (z.B.: Simplex oder Isolair Sprühanlage)
- abdriftmindernde Injektordüsen 110_05
- Mindestarbeitsbreite von etwa 30 m
- Einrichtung zur GPS-Aufzeichnung der Flugbahnen
Bei außerplanmäßigem Ausfall des Luftfahrzeugs muss innerhalb von einem Zeitraum von zwei Tagen eine Ersatzmaschine bzw. die Reparatur des Luftfahrzeugs erfolgen, um die Bekämpfung im vorgesehenen Zeitraum durchführen zu können.
Mindestanforderungen an sonstige Ausrüstung:
- Befülleinrichtung am Boden
- Windsack sowie funktionstüchtige Wind- und Temperaturmessgeräte, die mit einem max. Fehler von 1m/s bzw. 2 Grad Celsius messen
Bekämpfungsmittel:
Biozid Foray ES
Auflagen:
Je nach Witterung kann die Befliegung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden. Insbesondere bei horizontalem Wind über 5 m/s sowie Windböen, die die Anwendung beeinträchtigen können und/oder mit Einsetzen von Thermik sowie bei Lufttemperaturen über + 25 Grad Celsius im Schatten kann die Befliegung unterbrochen werden.
Das Mittel zur Bekämpfung ist durch den Auftragnehmer zu stellen.
Die Befliegung ist mittels GPS-Aufzeichnung sorgsam zu protokollieren.
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Befliegung überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
Los 2 vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die chemische Bodenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Biozid.
Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im nördlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.
Es sind voraussichtlich etwa 2308 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.
Leistungszeitraum:
Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 19. April 2022 bis 19. Juni 2022
Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.
Anforderungen an Technik und Ausrüstung:
Die Ausbringung erfolgt mittels Bodengerät (Fahrzeug mit ferngesteuerter gebläseunterstützter beweglicher Motorspritze [horizontaler und vertikaler Ausrichtung]). Geeignet ist das Gerät, welches mit einem Hochdruckspritzgerät alle Bereiche eines Baumes, insbesondere auch die Oberkrone, erreicht. Auch hohe Eichenbäume sollen erfolgreich behandelt werden. Bei hohen Bäumen sind Geräte einzusetzen, die eine Wurfweite von 45m in die Höhe leisten können.
Bekämpfungsmittel:
Biozid Foray ES
Auflagen:
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Die Ausbringung ist sorgfältig auszuführen, so dass der gesamte Kronenbereich von der Behandlung erfasst wird. Je nach Witterung kann die Bekämpfung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden. Das Mittel zur Bekämpfung sowie die benötigte Wassermenge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Genehmigungen zur Behandlung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide (z.B.: verkehrsrechtliche Anordnungen) sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
Los 3 vom Boden mittels Biozid im Süden und Osten des Landkreises Stendal
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die chemische Bodenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Biozid.
Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im östlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und der Hansestadt Havelberg), im südlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Einheitsgemeinde Hansestadt Tangermünde, Einheitsgemeinde Tangerhütte). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und überregionalen Radwegen.
Es sind voraussichtlich etwa 4178 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Hansestadt Havelberg: 450 Bäume; Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land: 1622 Bäume; Hansestadt Tangermünde: 205 Bäume; Stadt Tangerhütte: 425 Bäume; Landesstraßenbaubehörde: 423 Bäume sowie der Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 1053 Bäume.
Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.
Leistungszeitraum:
Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 19. April 2022 bis 19. Juni 2022
Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.
Anforderungen an Technik und Ausrüstung:
Die Ausbringung erfolgt mittels Bodengerät (Fahrzeug mit ferngesteuerter gebläseunterstützter beweglicher Motorspritze [horizontaler und vertikaler Ausrichtung]). Geeignet ist das Gerät, welches mit einem Hochdruckspritzgerät alle Bereiche eines Baumes, insbesondere auch die Oberkrone, erreicht. Auch hohe Eichenbäume von 35 m Höhe sollen erfolgreich behandelt werden. Bei hohen Bäumen sind Geräte einzusetzen, die eine Wurfweite von mindestens 35 m in die Höhe leisten können.
Bekämpfungsmittel:
Biozid Foray ES
Auflagen:
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Die Ausbringung ist sorgfältig auszuführen, so dass der gesamte Kronenbereich von der Behandlung erfasst wird. Je nach Witterung kann die Bekämpfung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden.
Das Mittel zur Bekämpfung sowie die benötigte Wassermenge sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Genehmigungen zur Behandlung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide (z.B.: verkehrsrechtliche Anordnungen) sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
Los 4 vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der EG Bismark und Osterburg
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die chemische Bodenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Biozid.
Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinden (EG) Bismark und Osterburg des Landkreises Stendal. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.
Es sind voraussichtlich etwa 3769 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Bismark: 1432 Bäume; Hansestadt Osterburg: 910 Bäume; Landesstraßenbaubehörde: 913 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 514 Bäume.
Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.
Leistungszeitraum:
Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 19. April 2022 bis 19. Juni 2022
Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.
Anforderungen an Technik und Ausrüstung:
Die Ausbringung erfolgt mittels Bodengerät (Fahrzeug mit ferngesteuerter gebläseunterstützter beweglicher Motorspritze [horizontaler und vertikaler Ausrichtung]). Geeignet ist das Gerät, welches mit einem Hochdruckspritzgerät alle Bereiche eines Baumes, insbesondere auch die Oberkrone, erreicht. Auch hohe Eichenbäume von 35 m Höhe sollen erfolgreich behandelt werden. Bei hohen Bäumen sind Geräte einzusetzen, die eine Wurfweite von mindestens 35 m in die Höhe leisten können.
Bekämpfungsmittel:
Biozid Foray ES
Auflagen:
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Die Ausbringung ist sorgfältig auszuführen, so dass der gesamte Kronenbereich von der Behandlung erfasst wird. Je nach Witterung kann die Bekämpfung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden.
Das Mittel zur Bekämpfung sowie die benötigte Wassermenge sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Genehmigungen zur Behandlung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide (z.B.: verkehrsrechtliche Anordnungen) sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
Los 5 vom Boden mittels Biozid im Norden des Landkreises Stendal
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die chemische Bodenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Biozid.
Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen im nördlichen Kreisgebiet des Landkreises Stendal (Gebiet der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, Verbandsgemeinde Seehausen und der Einheitsgemeinde Osterburg). Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und entlang überregionaler Radwege.
Es sind voraussichtlich etwa 3641 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die Baumzahl beruht auf folgender Planung:
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck 1700 Bäume; Landesstraßenbaubehörde: 266 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 1675 Bäume.
Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.
Leistungszeitraum:
Die Bekämpfung kann nur in einem engen zeitlichen Rahmen wirksam durchgeführt werden. Der Bekämpfungszeitraum zielt auf die Bekämpfung der ersten beiden Larvenstadien ab. Neben dem Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners sind auch der Belaubungsgrad sowie die aktuelle Wetterlage entscheidend für den Bekämpfungszeitraum. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Ausbringung des Mittels festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 19. April 2022 bis 19. Juni 2022
Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.
Anforderungen an Technik und Ausrüstung:
Die Ausbringung erfolgt mittels Bodengerät (Fahrzeug mit ferngesteuerter gebläseunterstützter beweglicher Motorspritze [horizontaler und vertikaler Ausrichtung]). Geeignet ist das Gerät, welches mit einem Hochdruckspritzgerät alle Bereiche eines Baumes, insbesondere auch die Oberkrone, erreicht. Auch hohe Eichenbäume von 35 m Höhe sollen erfolgreich behandelt werden. Bei hohen Bäumen sind Geräte einzusetzen, die eine Wurfweite von mindestens 35 m in die Höhe leisten können.
Bekämpfungsmittel:
Biozid Foray ES
Auflagen:
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Die Ausbringung ist sorgfältig auszuführen, so dass der gesamte Kronenbereich von der Behandlung erfasst wird. Je nach Witterung kann die Bekämpfung auf Verlangen des Auftraggebers kurzfristig unterbrochen werden.
Das Mittel zur Bekämpfung sowie die benötigte Wassermenge sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Genehmigungen zur Behandlung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide (z.B.: verkehrsrechtliche Anordnungen) sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
Los 6 mechanische Behandlung in der VG Seehausen, EG Osterburg und Tangerhütte
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume sowie sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials.
Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:
Die Bekämpfung erfolgt in der Verbandsgemeinde (VG) Seehausen, Einheitsgemeinde (EG) Osterburg und Einheitsgemeinde (EG) Tangerhütte. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreisstraßen und überregionalen Radwegen.
Es sind voraussichtlich etwa 743 Einzelbäume zur mechanischen Bekämpfung vorgesehen.
Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Verbandsgemeinde Seehausen 10 Bäume, Landkreis Stendal 733 Bäume.
Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.
Leistungszeitraum:
Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 01. Juni 2022 bis 31. August 2022
Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.
Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung:
- Industriestaubsauger der Feinstaubklasse H
- Schlauchdurchmesser von 50 mm
- Staubsaugerbeutel der Feinstaubklasse H (H-Filter)
- Hebebühne/Hubsteiger etc. zum Erreichen der Einsatzhöhe
Auflagen:
Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind.
Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
Los 7 mechanische Behandlung im Süden und Osten des Landkreises Stendal
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch mechanische Behandlung befallener Bäume sowie sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials.
Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen in der Einheitsgemeinde Bismark und Einheitsgemeinde Havelberg sowie in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Die Bäume befinden sich in Ortslagen, in Siedlungsnähe, entlang von Kreisstraßen und überregionalen Radwegen.
Es sind voraussichtlich etwa 531 Einzelbäume zur mechanischen Behandlung vorgesehen.
Die Baumzahl beruht auf folgender Planung: Einheitsgemeinde Stadt Bismark: 190 Bäume; Einheitsgemeinde Hansestadt Havelberg: 10 Bäume; Landesstraßenbaubehörde: 100 Bäume; Landkreis Stendal (Kreisstraßen und Radwege): 231 Bäume. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.
Leistungszeitraum:
Entscheidend für den Bekämpfungszeitpunkt ist der Entwicklungsgang des Eichenprozessionsspinners.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann daher nur ein zeitlicher Rahmen für die Bekämpfung festgesetzt werden.
Zeitrahmen: 01. Juni 2022 bis 31. August 2022
Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung gegeben, erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens eine Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Maßnahmen durch den Auftraggeber.
Mindestanforderungen an Technik und Ausrüstung:
- Industriestaubsauger der Feinstaubklasse H
- Schlauchdurchmesser von 50 mm
- Staubsaugerbeutel der Feinstaubklasse H (H-Filter)
- Hebebühne/Hubsteiger etc. zum Erreichen der Einsatzhöhe
Auflagen:
Der Auftragnehmer übernimmt das Absaugen der Raupen, Gespinnstnester und Häutungsreste. Das abgesaugte Material ist fachgerecht durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die sachgerechte Entsorgung ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch ggf. notwendige behördliche Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Der in der Ausschreibung festgelegte Zeitrahmen ist einzuhalten. Mit Beginn der Auftragsausführung hat eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die behandelten Eichen nach der Behandlung sauber sind.
Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
Los 8 vom Boden mittels Nematoden an Radwegen im Norden und Osten des LK Stendal
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vom Boden mittels Nematoden.
Vorhabensort und Anzahl der zu behandelnden Bäume:
Die Bekämpfung erfolgt an Bäumen an überregionalen Radwegen in der Verbandsgemeinde Seehausen und Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck sowie in der Einheitsgemeinde Havelberg. Von wechselnden Arbeitsstätten ist auszugehen. Es sind voraussichtlich etwa 119 Einzelbäume zur Bekämpfung vorgesehen. Die angegebene Anzahl zu behandelnder Bäume ist eine Planungsgröße. Ein Rechtsanspruch auf die exakte Baumanzahl besteht daher auch nach Zuschlagerteilung nicht.
Einzusetzende Nematoden:
Die Leistung umfasst die Anwendung zugelassener biologischer Mittel (tp - nema) in der u. g. Menge und Konzentration. Die Menge ist von der beauftragten Firma als Auftragsnehmer (AN) bereitzustellen und Bestandteil der Leistung. In Deutschland gelten Nematoden als Makroorganismen und sind nicht zulassungspflichtig.
Weitere wichtige Ausschreibungsbedingungen
Aufgrund der biologischen Entwicklung der Larve und dem damit gegebenen Zeitfenster ist es erforderlich, den Einsatz mindestens 2 Mal durchzuführen.
Es ist sicherzustellen, dass eine Abdrift der Spritzbrühe mit den Nematoden in Gewässer, wie Teiche und Gräben ausgeschlossen ist.
Art der biologischen Bekämpfung:
Die Leistung umfasst den Einsatz von Hochleistungssprühgeräten vom Boden aus für Bäume bis zu einer Höhe von ca. 20 Metern. Optional kann auch der Einsatz von Hubsteigern notwendig sein. Dabei wird eine mittlere Dichte angenommen.
Die Leistung der Bekämpfung mit Nematoden ist voraussichtlich im Zeitraum vom 19.04.2022 bis 19.06.2022 auszubringen. Im Anschluss der Erstbehandlung erfolgt die Zweitbehandlung nach ca. 10 Tagen. Es ist darauf zu achten, dass bereits eine fortgeschrittene Blattentwicklung vorhanden ist. Die Bekämpfung mit Nematoden ist lediglich bis zum 3. Larvenstadium einzusetzen. Der Leistungsabruf erfolgt durch den Auftraggeber (AG).
Der Einsatz von technisch geprüften und zugelassenen Geräten zur Ausbringung der Nematoden (bewegliche Sprühgebläse mit mindestens 10 Düsen mit einem Durchmesser von mindestens 0,8 mm in vertikaler und horizontaler Ausrichtung einschließlich einer Dokumentationspflicht über den Einsatz ist zu gewährleisten. Die eingesetzten Sprühgeräte müssen für Arbeiten mit einer zu erwartenden Höhe von mindestens 20 Meter ausgestattet sein.
Beschaffung und Bereitstellung der Nematoden obliegt dem AN. Die Anwendungsmenge ist mit 50 Millionen Nematoden plus 100 g Zusatzstoff auf 100 Liter Wasser Spritzbrühe (500.000 Nematoden pro Liter) auszubringen. Der Einsatz der Zusatzstoffe muss gewährleistet werden, damit die Nematoden mindestens 2 Stunden auf den Raupen überleben können. Der Baum ist vollständig mit der Spritzbrühe zu benetzen. Der Druck soll 5 Bar nicht überschreiten. Beim Einsatz darf die Windstärke 2 nicht überschritten werden. Die Außentemperatur darf beim Bekämpfungseinsatz und mindestens 2 Stunden danach 8 Grad Celsius nicht unterschreiten. Der Einsatz der Nematoden darf erst abends nach 21:00 Uhr erfolgen. Eine Wasserentnahme aus Oberflächenwasser ist nicht zulässig. Der AG wird zu jedem Einsatz vom AN eine Probe des zu versprühenden Gemisch zur Untersuchung der Zusammensetzung abnehmen. Je nach Witterung kann die Bekämpfung auf Verlangen des AG kurzfristig unterbrochen werden.
Die Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Behandlungen im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem AN. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Genehmigungen zur Behandlung vom Straßenkörper aus. Kosten für notwendige Bescheide (z.B.: verkehrsrechtliche Anordnungen) sind vom AN zu tragen.
Die Ausführung der Arbeiten nach Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. (Fortsetzung siehe II.2.14) Zusätzliche Angaben)
Fortsetzung aus II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Sollten nach Auftragsvergabe biotische oder abiotische Umstände eintreten, die eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners überflüssig machen, verzichtet der Auftragnehmer entschädigungslos auf die Abwicklung des vollständigen Auftrags.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Ausbringung eines Biozids mittels Luftfahrzeug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenstein
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74632
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.helixcopter.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Seehausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Müncheberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15374
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://schroeck-landschaftsbau.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 vom Boden mittels Biozid im Süden und Osten des Landkreises Stendal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.top-schaedlingsbekaempfung.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 vom Boden mittels Biozid im Gemeindegebiet der EG Bismark und Osterburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biederitz
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39175
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.enviro-schaedlingsbekaempfung.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 vom Boden mittels Biozid im Norden des Landkreises Stendal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isernhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bettwanzen-hannover.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 mechanische Behandlung in der VG Seehausen, EG Osterburg und Tangerhütte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.top-schaedlingsbekaempfung.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 mechanische Behandlung im Süden und Osten des Landkreises Stendal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Osterburg
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39606
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.schaedlingsbekaempfung-altmark.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 8 vom Boden mittels Nematoden an Radewegen im Norden und Osten des Landkreises Stendal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rühen
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38471
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.dein-baumdienst.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagslimitierung:
Bezüglich Los 3, Los 4 und Los 5 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der chemischen Bodenbekämpfung zeitgleich durch drei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 3, Los 4, als auch für Los 5 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 3 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 4 und der Drittplatzierte für Los 5.
Bezüglich Los 6 und Los 7 erfolgt die Auftragserteilung grundsätzlich an unterschiedliche Bieter, da die Durchführung der mechanischen Behandlung zeitgleich durch zwei Firmen im Landkreis Stendal erfolgen soll, um das kleine Zeitfenster einer effektiven Bekämpfung bestmöglich auszunutzen. Gibt ein Bieter sowohl für Los 6 und Los 7 das wirtschaftlichste Angebot ab, kann er nur den Zuschlag für Los 6 erhalten. Entsprechend erhält dann der Zweitplatzierte den Zuschlag für Los 7.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB ),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen:
- innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB),
- ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB),
- wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.