Objektplanung InnoHub Referenznummer der Bekanntmachung: OPl 01/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.technologiepark-weinberg-campus.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-kkp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung InnoHub
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 Teil 3 entsprechend Leistungsbild § 34 und Anlage 10 für die Leistungsphasen 1 - 9 zuzüglich Besonderer Leistungen.
TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH
Im Technologiepark Weinberg Campus
Heinrich-Damerow-Straße 3
06120 Halle (Saale)
Der Technologiepark Weinberg Campus Halle ist der wichtigste Innovations- und Gründungsstandort für Life-Science, Biomedizin und Materialwissenschaften in Mitteldeutschland. Die zur Verfügung stehenden Flächen sind weitgehend ausgelastet. Es fehlt an attraktiven, größeren Räumlichkeiten für Unternehmen in der Gründungs- bzw. frühesten Wachstumsphase. Daher beabsichtigt die Technologie- und Gründerzentrum GmbH (TGZ) mit dem Gebäudeneubau eines Innovations- und Gründerzentrums (Innovation Hub) die Erweiterung der Gebäudegruppe des TGZ I, um zusätzliche, dringend benötigte Flächen und Räumlichkeiten für Kleinst- und kleine Unternehmen mit innovativen, wissensbasierten und/oder technologieorientierten Geschäftsmodellen zu schaffen.
Das neue Gebäude soll als Inkubator für Naturwissenschaftler entstehen, die dort in der Phase der Vor-gründung Arbeitsräume beziehen können. Die geplante Nutzung erfordert eine große Flexibilität in der Grundrissgestaltung für Umbauten und Erweiterungen von Büroflächen, Co-Working-Spaces und Gemeinschaftsräumen sowie Werkstätten und Fabrikationslaboren.
Die Machbarkeitsstudie sieht Gebäudeaußenmaße von 40,0 x 43,5 m mit einer Fläche von 3.150 m2 BGF mit ca. 2.000 m2 Nutzungsfläche vor. Das Raumprogramm umfasst dem heutigen Stand entsprechend ca. 1.200 m2 für den Labor-/Werkstattbereich. Ausstattung und Medientechnik sollen je zur Hälfte den Anforderungen der Nutzerprofile in den fokussierten Innovationsfeldern (Digital Health, Smart Green) entsprechen bzw. für beide Bereiche möglich sein. Ergänzt wird das Raumprogramm um einen flexibel teilbaren Co-Working-Space (ca. 600 m2), der den Mietern einen niedrigschwelligen Einstieg und eine hohe Flexibilität bei der Organisation von Arbeitsplätzen ermöglicht. Einzelbüros sind zunächst nicht vorgesehen, da in den fokussierten Entwicklungsphasen eine offene Arbeitsatmosphäre bevorzugt wird. Hinzu kommen Besprechungs-, Innovations- und Denkräume (ca. 200 m2) zur bedarfsgerechten Einzel- und Gemeinschaftsnutzung.
Die voraussichtliche Kosten belaufen sich auf 8,0 Mio EUR netto auf Grundlage des Kostenrahmens der Machbarkeitsstudie.
Inhalt dieser Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 Teil 3 entsprechend Leistungsbild § 34 und Anlage 10 für die Leistungsphasen 1 - 9 zuzüglich Be-sonderer Leistungen, beschrieben in Anlage (1). Zunächst sollen in einem ersten Schritt nur die Leis-tungsphasen 1 bis 3 erbracht werden. Die weiteren Leistungsphasen sind für eine stufenweise weitere Beauftragung vorgesehen.
- zwei Büroreferenzen für den Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes aus den Bereichen Technologie- und Gewerbepark, Hochschulen, Forschungsinstituten oder komplexer Bauten mit öffentlicher (z. B. Schule) oder wirtschaftlicher Zweckbestimmung (z. B. industrielle oder wissenschaftliche Forschungseinrichtung) als Massivkonstruktion aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2 (max. 60 Punkte)
- zwei Büroreferenzen für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes mit öffentlicher (z. B. Schule) oder wirtschaftlicher Zweckbestimmung (z. B. industrielle oder wissenschaftliche Forschungseinrichtung) als Holz- oder Holzverbundkonstruktion aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2 (max. 60 Punkte)
- zwei persönliche Referenzen des Projektleiters für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2 (max. 60 Punkte)
- eine persönliche Referenz des Projektleiters für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes als Holz- oder Holzverbundkonstruktion aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2 (max. 30 Punkte)
- zwei persönliche Referenzen des stellvertretenden Projektleiters für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2 (max. 60 Punkte)
- eine persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes als Holz- oder Holzverbundkonstruktion aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2 (max. 30 Punkte)
Zunächst sollen in einem ersten Schritt nur die Leistungsphasen 1 bis 3 entsprechend Leistungsbild § 34 HOAI und Anlage 10 erbracht werden. Die weiteren Leistungsphasen sind für eine stufenweise weitere Beauftragung vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben.
2. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, wird vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt.
3. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
4. Angaben des Bewerbers zu wirtschaftlichen und / oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
5. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
6. Bescheinigung, das ProjektleiterIn und stellvertr. ProjektleiterIn Mitglied einer Architektenkammer bzw. einer vergleichbaren Einrichtung eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind
7. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer Fristverlängerung zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft muss mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt C),
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe Formblatt C),
3. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer mind. Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Deckungssumme besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach dieser bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mind. für die Dauer der Ausführungszeit, z. b. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein.
4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
1. Durchschnittlicher jährlicher Netto-Geschäftsumsatz in Höhe von 500.000 € für Leistungen der Hochbauplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
2. Eine durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften (ohne Hilfskräfte und Praktikanten) mit Hochschulabschluss Architektur oder vergleichbar von 5 MitarbeiterInnen.
- zwei Büroreferenzen für den Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes aus den Bereichen Technologie- und Gewerbepark, Hochschulen, Forschungsinstituten oder komplexer Bauten mit öffentlicher (z. B. Schule) oder wirtschaftlicher Zweckbestimmung (z. B. industrielle oder wissenschaftliche Forschungseinrichtung) als Massivkonstruktion aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2
- zwei Büroreferenzen für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes mit öffentlicher (z. B. Schule) oder wirtschaftlicher Zweckbestimmung (z. B. industrielle oder wissenschaftliche Forschungseinrichtung) als Holz- oder Holzverbundkonstruktion aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2
- zwei persönliche Referenzen des Projektleiters für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2
- eine persönliche Referenz des Projektleiters für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes als Holz- oder Holzverbundkonstruktion aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2
- zwei persönliche Referenzen des stellvertretenden Projektleiters für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2
- eine persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes als Holz- oder Holzverbundkonstruktion aus den letzten 5 Jahren mit einer Baukostensumme (KGr. 300 und 400) von mindestens 3 Mio. € netto und einer BGF von mindestens 1.000 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 III Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.