Sanierung Neustadtsekundarschule Weißenfels, Los 316: Blendschutz Referenznummer der Bekanntmachung: BÖ-60/80/2021 (B)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Neustadtsekundarschule Weißenfels, Los 316: Blendschutz
Sanierung Neustadtsekundarschule Weißenfels
Los 316: Blendschutz
Neustadtsekundarschule Weißenfels, Novalisstraße 11, 06667 Weißenfels
- 71 St. Blendschutzrollos
- 6 St. Verdunklungsrollos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Neustadtsekundarschule Weißenfels, Los 316: Blendschutz
Ort: Jüterbog
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 17.01.2022, 12.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 10a Abs. 6 Nr. 1 EU VOB/A beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an den Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen zu verschaffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).