Neubau Grundschule Schimmelstraße Halle (Saale) - § 55 HOAI TA ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 248-TA-ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Schimmelstraße Halle (Saale) - § 55 HOAI TA ELT
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Leistungsbereich § 55 HOAI (Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6 einschließlich untergeordnet Ingenieurbauwerke § 43 HOAI) für das Vorhaben "Neubau einer 3-zügigen Grundschule einschl. Hort und Sporthalle in der Schimmelstraße Halle (Saa-le)"
Stadt Halle (Saale)
Marktplatz 1
06110 Halle (Saale)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung Technischer Anlagen (§ 55 HOAI Anlagengruppen 4, 5 und 6 einschließlich untergeordnet Ingenieurbauwerke § 43 HOAI) für die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule einschließlich Hort und Sporthalle. Das ca. 1 ha große Grundstück Schimmelstraße 6 liegt zentrumsnah in der Stadt Halle (Saale), im östlichen Teil des gründerzeitlichen Innenstadtringes um die Altstadt. Durch die innerstädtische Lage des Grundstückes und die topografischen Gegebenheiten ist die Entwicklung des neuen Schulstandortes eine besondere Herausforderung. Ziel ist es die funktionalen und infrastrukturellen Anforderungen des Raumprogramms und die innerstädtische Lagesituation mit einer herausragenden Architektur/städtebaulichen Qualität zu verbinden. Bei der architektonischen Gestaltung sind hohe qualitative Anforderung entsprechend der Bedeutung des Schulneubaus als ein wichtiges öffentliches Gebäude sowie die in unmittelbarer Nähe liegenden Baudenkmale und hochwertigen Solitärbauten zu erfüllen. Formensprache, Materialität und Farbgebung sollen auf den Standort reagieren und dem Maßstab des Nutzers "Grundschulkind" angemessen sein. Mit dem Schulneubau soll eine Lernumgebung geschaffen werden, welche die Initiierung von Lernprozessen fördert. Baulich sollen die pädagogischen Anforderungen für eine Individualisierung und innere Differenzierung des Unterrichtsgeschehens, interaktives Lernen mit allen Sinnen, Teamentwicklung, Ganztagsangebote ermöglicht werden. Der Schulneubau soll als Lehr-, Lern- und Lebensort konzipiert und modellhaft barrierefrei für Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen sein. Die Entrees zur Schule sind als Schnittstelle zum öffentlichen Raum attraktiv an den Straßenraum anzubinden. Das Gelände der zukünftigen Grundschule verfügt über Anschlüsse an das öffentliche Gas- und Fernwärmenetz. Grundschule und Hort sollen sich als ein Bildungshaus verstehen und ein gemeinsames ganztägiges Bildungsangebot synergetisch umsetzen. Dabei wird eine flexible Nutzung von Schul- und Hortbereich angestrebt. Es ist von 300 Schüler- /285 Hortplätzen auszugehen. Als BGF sind ca. 5.500 m² (Grundschule) und ca. 1.250 m² (Sporthalle) vorgesehen. Außenanlagen und Außensportanlagen umfassen eine Fläche von ca. 5.500 m². Für das Vorhaben steht ein Gesamtkostenbudget von ca. 18,6 Mio. € (brutto) für die KG 200 bis 700 (DIN 276) zur Verfügung. Für die Teilbaukosten der KG 300 stehen ca. 10,00 Mio. € brutto und für die KG 400 ca. 3,30 Mio. € brutto zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welche die Planungsleistungen auszurichten sind. Im Rahmen der Projektqualifizierung wird gegenwärtig ein Planungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV für die Planungsleistungen nach § 34 und § 39 HOAI durchgeführt. Durch den Wettbewerbsbeitrag sollen Ideen und optimierte Konzepte zur Umsetzung einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauweise sowie Gebäudetechnik gefunden werden. Dabei sind klima- und ressourcenschonende Lösungen, z.B. eine Ausführung in Holzbauweise sowie Verwendung von ökologischen und recycelten Baustoffen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ausdrücklich erwünscht. Das Bewertungssystem nachhaltiges Bauen (BNB) des Bauens soll Berücksichtigung finden. Der AG überträgt dem AN mit Vertragsabschluss zunächst als Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung). Die Beauftragung der Beauftragungsstufe 2 (Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung, Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe) und der Beauftragungsstufe 3 (Leistungsphase 8 - Objektüberwachung und Leistungsphase 9 - Objektbetreuung mit Dokumentation) oder einzelner Leistungen oder Teilleistungen daraus bleibt dem AG als freie Option vorbehalten. Ein Anspruch des AN auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen besteht nicht. Die Abgabe der abgeschlossenen Leistungsphase 3 ist für den 30.09.2022 avisiert. Die Fertigstellung der Schule muss zum Schuljahr 2025/26 erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB dem im Ergebnis des Vergabeverfahrens beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen (Anlage 1 HOAI), die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.2.4 beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf. Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert und um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote im Sinne von § 17 (11) VgV zu vergeben. Weitergehende Informationen sind der Datei "Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext" zu entnehmen. Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.
Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen nach § 55 HOAI (Anlagengruppen 4, 5 und 6) für die LPH 1 bis 9. Geplante 1. Stufe der Beauftragung: - § 55 HOAI LPH 1 bis 4. Geplante 2. Stufe der Beauftragung: - § 55 HOAI LPH 5 bis 7. Geplante 3. Stufe der Beauftragung: - § 55 HOAI LPH 8 und 9. Die stufenweise Beauftragung weiterer Projektstufen erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung sowie in Abhängigkeit der Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Planungsaufgabe und den Planungsumfang in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößern/verkleinern) und um weitere Maßnahmen zu ergänzen. Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.4/ II.2.4/ II.2.7 beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Das voraussichtliche Gesamthonorar inklusive der in Pkt. II.2.11 beschriebenen Leistungsoptionen beträgt 408.699,81 € brutto.
Zunächst werden gem. Beschreibung Pkt. II.2.11 nur die Leistungsphasen 1 bis 4, einschl. der diesbezüglichen besonderen Leistungen, mit einer Auftragssumme von 131206,20 € brutto beauftragt. Nach Bestätigung des Planungsergebnisses können die restlichen Leistungsphasen beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Grundschule Schimmelstraße Halle (Saale) - § 55 HOAI TA ELT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455140
Fax: [gelöscht]
Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Nr. GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Ablehung einer Rüge durch die Vergabestelle: spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggegebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abzuhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.halle.de