Software zur Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]87
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Software zur Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Überlassung, Einrichtung, Schulung und Pflege einer Software für die Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Wittenberg ist ein ländlich geprägter Landkreis.

Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist die Schülerbeförderung dabei eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Der Landkreis hat gemäß § 71 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit seiner lokalen Schülerbeförderungssatzung die

in seinem Gebiet wohnenden Schüler*innen unter zumutbaren Bedingungen zu befördern oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.

Dafür ist ein enger Abstimmungsbedarf zwischen Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten, Schulen, Verwaltung und Beförderungsunternehmen notwendig.

Im Jahr 2019 wurden im Landkreis Wittenberg über 4.700 Schüler im regulären Linienverkehr befördert. Dazu kommen über 400 freigestellt zu befördernde Schüler und die Bearbeitung von ca. 1.600 Anträgen auf Erstattung von Schülerfahrkosten.

Involviert sind insgesamt 54 Schulen, die 10 unterschiedliche Schulformen umfassen. Davon werden sechs bei den allgemeinbildenden Schulen und vier den berufsbildenden Schulen zugeordnet. Weiterhin beteiligt sind ein Linienverkehr

betreibendes Busunternehmen sowie im freigestellten Schülerverkehr vertraglich gebundene Unternehmen. In der Kreisverwaltung arbeiten fünf Mitarbeiter im Bereich der Schülerbeförderung.

Mit dem Projekt soll eine Software zur Verwaltung der Schülerbeförderung sowie eine Lösung zur Vernetzung von Schüler bzw. Erziehungsberechtigte, Schulen, Busunternehmen und Verwaltung eingeführt werden.

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
19/04/2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich um eine Vorinformation zu einer nationalen Ausschreibung (kein europaweites Verfahren).

Nährere Einzelheiten zu der öffentlichen Ausschreibung können Sie ab sofort den Bekanntmachungen unter www.bund.de, www.eVergabe.de, www.evergabe.sachsen-anhalt.de sowie der Homepage des Landkreises Wittenberg unter www.landkreis-wittenberg.de entnehmen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2022