Außenwerbung Lutherstadt Wittenberg
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenwerbung Lutherstadt Wittenberg
Lutherstadt Wittenberg (LW): „Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen städtischen Flächen der Lutherstadt Wittenberg in Verbindung mit Wartehallen“
Lutherstadt Wittenberg
Nach gegenwärtiger Planung umfasst die Konzession folgendes Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl):
Werbeträgerarten:
- bis zu 6 Digitale Screens (in Summe), davon bis zu 3 Groß-Screens entweder in der Bauform neun (9) m², quer in der Bauform sechs (6) bis acht (8) m², hochkant und bis zu 3 Klein-Screens bis zu 84‘‘, freistehend, hochkant
- bis zu 34 Geklebte un- und beleuchtete Großflächen, davon bis zu 4 City-Stars (jeweils gegen Reduzierung eines digitalen Groß-Screens im Verhältnis 1:1)
- bis zu 56 City-Light-Poster-Vitrinen (in Summe), davon 6 Stadtinformationsanlagen (zwingend) und bis zu 41 in WH
- bis zu 5 City-Light-Säulen
- bis zu 60 Litfaßsäulen, davon bis zu 20 als Ganzstelle (un- und beleuchtet) und 2 City-Info-Stelen (zwingend)
- unbegrenzt Mastschilder (Hinweis- und Dauerwerbung)
Von der Ausschreibung umfasst sind die Übernahme von 43 Wartehallten (WH) zum vorgegebenen Kaufpreis sowie deren Betrieb (Reinigung, Instandsetzung, Instandhaltung, Verkehrssicherung) Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu …) ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Konzessionärs auf Grundlage des vorliegenden Werbekonzeptes. Die vorstehend aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben sowie Formate können sich noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Umsatzbeteiligung
- Kriterium: Design- und Standortkonzept
- Kriterium: Akzeptanz Vertrag
1. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bzw. Nebenangebote sind nicht zulässig, bleiben aber im Verfahren vorbehalten.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der genaue Wert wird aus Gründen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht veröffentlicht (vgl. auch Ziff. II.1.7).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
2. Die gesamte elektronische Kommunikation findet über die elektronische Vergabeplattform statt (vgl. Link in Ziff. I.3). Gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV ist der Konzessionsgeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Eine freiwillige Registrierung ist möglich.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen zu stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse über die Vergabeplattform für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden,
Dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bewerber registrieren oder mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25. Juni 2021 an die LW über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
4. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
5. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte e-Vergabe-
Plattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die LW keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
6. Die LW behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.
7. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die LW kann Ausnahmen zulassen.
8. Die LW behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
9. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen.
Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der LW werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die LW ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
11. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
12. Die LW behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
13. Diese EU-Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Der EU-Schwellenwert für Konzessionen ist nicht erreicht. Die LW orientiert sich freiwillig an der KonzVgV. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Einhaltung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.