Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150-Gewässerkartierung zwischen Genthin und Schönhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 43.11/3/2021-Gewässerkart._Genthin_Schönhausen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150-Gewässerkartierung zwischen Genthin und Schönhausen

Referenznummer der Bekanntmachung: 43.11/3/2021-Gewässerkart._Genthin_Schönhausen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „Erfassung potenzieller Vorkommen des LRT 3150 und dortiger Vorkommen von Neophyten der Unionsliste in Sachsen-Anhalt“ auf dem Wege einer europaweiten Ausschreibung in einem offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Raum Genthin/Hohenschönhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Nordosten Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Genthin und Schönhausen. Während im Osten die Landesgrenze zu Brandenburg das UG begrenzt, markiert der Verlauf der Elbe die westliche Grenze des UG. Im Süden und Norden reicht das UG bis etwa auf Höhe der Ortschaften Genthin (Süden) und Schönhausen (Norden) (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich in den Landkreisen Stendal und Jerichower Land und beinhaltet insgesamt 6 Messtischblätter (TK25), wovon 1 MTB vollflächig und 5 anteilig enthalten sind (vgl. Tab. 1). Das UG umfasst damit eine Gesamtfläche von ca. 386,09 km2, was einer Fläche von ca. 3,03 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB).

Die Vorauswahl der Gewässer erfolgte im Rahmen einer separaten Ausschreibung. Hierbei waren durchschnittlich 25 Stillgewässer (Seen, Weiher, Tümpel, weitere Kleingewässer) je Messtischblatt (MTB) zu ermitteln, die nach fachlicher Einschätzung ...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 030-075844
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150-Gewässerkartierung zwischen Genthin und Schönhausen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die

Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/04/2022