Rahmenvertrag Server Schule Referenznummer der Bekanntmachung: KID_STS_08/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 058-151509)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Server Schule
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Server-Technik insbesondere von Serversystemen, Storage- und Backup-Hardware sowie USV-Technik zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Hardware und Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der DigitalPakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d3da66b0-da27-4085-a9bf-95df3e3f5275
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/88fa744e-26cc-4b66-9c77-5b954c8ef664
Einzureichen ist pro Los mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Los 1
Mit Belieferung über 1.000 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 1.500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 2
Mit Belieferung über 50 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 50.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 3
Mit Belieferung über 50 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 30.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Einzureichen ist pro Los mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Los 1
Mit Belieferung über 120 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 600.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 2
Mit Belieferung über 140 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 100.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 3
Mit Belieferung über 140 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 150.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Referenzen für die LOSE 1, 2 und 3 entsprechend Auftragswert angepasst.Preispositionen für Garantieverlängerung angepasst und um die jeweiligen USV-Systeme erweitert.Anforderungen LOS 2 – 2.4.1.20 und 2.4.1.23 angepasst.Anforderungen LOS 2 – 2.7.8, 2.8.11, 2.4.1.25 und 2.4.1.26 gestrichen.Anforderungen LOS 3 – 3.3.6.9 und 3.4.5.2 angepasst.