Konsignationslagervertrag zur Versorgung mit individuellen sterilen OP-Einweg-Sets inkl. Logistik-/Versorgungskonzept Referenznummer der Bekanntmachung: 54/2021/EU/E24
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de/search.html?0&ids=800,181#results
Abschnitt II: Gegenstand
Konsignationslagervertrag zur Versorgung mit individuellen sterilen OP-Einweg-Sets inkl. Logistik-/Versorgungskonzept
Ausschreibung eines Konsignationslagervertrages zur Versorgung mit individuellen sterilen OP-Einweg-Sets inkl. Logistik-/Versorgungskonzept für fünf Jahre inkl. der Option den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
diverse Lieferstellen
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Abschluss eines Konsignationslagervertrages zur Versorgung mit individuellen sterilen OP-Einweg-Sets inkl. Logistik-/Versorgungskonzept für fünf Jahre und der Option zur zweimaligen Verlängerung um ein Jahr.
Durch den Konsignationslagervertrag sollen die OP-Mehrwegabdeckungen und Kittel in den OP-Bereichen des UKMD durch Einwegmaterialien abgelöst werden, so dass künftig OP-Abdeckungen und Mäntel sowie Einzelkomponenten auf einem Set verortet sind. Die OP-Einweg-Sets sind je Fachbereich individuell konzipiert.
Zusätzlich fordert das UKMD ein Logistik-/Versorgungskonzept, um eine optimale Versorgung des UKMD zu gewährleisten.
Es werden insgesamt 55 individuelle OP-Einweg-Sets ausgeschrieben, bei einer geschätzten Jahresmenge von 26.682 Sets. Genauere Angaben entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Der unter Punkt II.1.5 und 2.6 geschätzte Gesamtwert stellt die komplette Vertragslaufzeit von sieben Jahren dar.
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. beabsichtigt den Vertrag für fünf Jahre zu vergeben und behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern. Das Recht zur Ausübung der Verlängerungsoption obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
Auf Basis auftragsbezogener Eignungskriterien, die die Leistungsfähigkeit der Bewerber darstellen, werden die drei bestplazierten Bewerber/Bieter für die Angebotsphase ausgewählt, die im Teilnahmewettbewerb alle Mindestkriterien (A-Kriterien) erfüllen und in den Bewertungskriterien die Plätze 1-3 belegen.
Für die Erstellung eines auf das UKMD zugeschnittene Logistik-/Versorgungskonzept fordert der Auftraggeber die Inanspruchnahme von Vorortbesichtigungen. Die Vorortbesichtigungen sollen dem Bieter in die Lage versetzten, sich ein eigenes Bild von den logistischen Anforderungen des UKMD zu verschaffen. Der Umfang der Besichtigungen ist abhängig von der pandemischen Lage. Zur Wahrung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebotes wird der Umfang je nach Lage, für alle Bieter gleich organisiert. Zur Besichtigung sind nur die Bieter zugelassen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Die Besichtigungen finden voraussichtlich in der KW 24/25 des Jahres 2022 statt. Die Termine werden jedoch erst mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes verbindlich.
Neben den Zuschlagskriterien Preis und Konzept beabsichtigt das UKMD die Durchführung einer Testung. Die Ergebnisse der Testung sind ebenfalls Bestandteil der Zuschlagskriterien.
Die Testung erfolgt dabei mit sechs unterschiedlichen Sets. Der Bieter stellt dem UKMD von den in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Angebotsphase) genannten OP-Sets, 10 sterile kostenlose Muster je OP-Set zur Verfügung. Die Muster müssen separat und spätestens mit der Frist zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber eingegangen sein. Die Muster sind dabei an folgende Adresse zu adressieren:
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
Muster zur Ausschreibung 54/2021/EU/E24
Haus 33 Zentrale Warenannahme
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Bitte beachten Sie, dass die Muster erst mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abzugeben sind. Über den zeitlichen Ablauf der Testung wird in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes informiert. Darüber hinaus gewährleistet der Bieter eine fachliche Unterweisung vor Beginn der Testung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
C-01 Auszug Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht)
C-02 "Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis
(kein Gewerbezentralregisterauszug)"
C-03 Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass eine solche im Auftragsfall innerhalb von 7 Kalendertagen abgeschlossen wird.
C-04 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger (mind. von einer Krankenkasse mit dem größten Anteil an Versicherten)
C-05 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
C-06 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
C-07 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG
C-09 Bescheinigung oder Zertifikat Qualitätssicherungsverfahren (z.B. ISO 9001)
C-10 Bescheinigung oder Zertifikat Arbeitschutzmanagement (z.B. ISO 45001)
C-11 Bescheinigung oder Zertifikat Umweltmanagement (z.B. ISO 14001)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.