Ökosystem vertrauenswürdige IT Referenznummer der Bekanntmachung: CEU-OV/2022-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cyberagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökosystem vertrauenswürdige IT
Das Projekt "Ökosystem vertrauenswürdige Informationstechnologie" hat die Erforschung und Entwicklung von Technologien, Methoden und Werkzeugen für zusammenhängend formal verifizierte Software-/Hardwarekomponenten („Basis-IT“) und die darauf aufbauende Etablierung eines Ökosystems von Entwicklern und Nutzern zum Ziel. Im Rahmen des Vorhabens sollen zunächst Vorstudien zu den konstituierenden Forschungsschwerpunkten und dem „State of the Art“ der zugrundeliegenden Technologien, Methoden und Tools durchgeführt werden. Diese Vorstudien sind Gegenstand der vorliegenden Auftragsbekanntmachung.
Formale Verifikation komplexer Software
Ziel dieses Loses ist die Erstellung einer Übersicht und Forschungs-Roadmap hinsichtlich der Anwendung und Übertragung von Methoden der Formalen Verifikation bis hin zu komplexen (Multicore-)Betriebssystemkernen als integraler Bestandteil sicherer, flexibel einsetzbarer Basis-IT-Elemente.
Angebote für mehrere Lose müssen zwingend einzeln bepreist sein.
Formale Verifikation von Hardware
Ziel dieses Loses ist die Erstellung einer Übersicht und Forschungs-Roadmap hinsichtlich der Anwendung und Übertragung von Methoden der Formalen Verifikation auf Hardware basierend auf offenen Architekturen als integraler Bestandteil sicherer, flexibel einsetzbarer Basis-IT-Elemente.
Angebote für mehrere Lose müssen zwingend einzeln bepreist sein.
Formale Verifikation von Hardware-Software-Schnittstellen
Ziel dieses Loses ist die Erstellung einer Übersicht und Machbarkeitsanalyse hinsichtlich der Anwendung und Übertragung von Methoden der Formalen Verifikation auf Schnittstellen zwischen Hard- und Software, um ein korrektes Ausführen von formal verifizierter Software auf formal verifizierter Hardware zu ermöglichen. Im Status quo existieren kaum fundierte und systematisierte Erkenntnisse zur Anwendung formaler Methoden auf Hardware- Software-Schnittstellen.
Angebote für mehrere Lose müssen zwingend einzeln bepreist sein.
Formale Garantie sicherer Hardware-Lieferketten
Ziel dieses Loses ist die Erstellung einer Übersicht hinsichtlich der Entwicklung und Evaluation von Methoden zur formalen Absicherung von Hardware-Lieferketten in nicht-vertrauenswürdigen Umgebungen. Im Status quo sind Garantien, dass ein in nicht-vertrauenswürdiger Umgebung produzierter Chip nachweisbar frei von böswilliger Manipulation ist, nicht gegeben. Die zu erbringende Leistung soll einen Überblick hinsichtlich Bedrohungen und Angriffsmöglichkeiten, Detektionsmethoden und Möglichkeiten der Absicherung globaler Hardware-Lieferketten bereitstellen.
Angebote für mehrere Lose müssen zwingend einzeln bepreist sein.
Community- und Ökosystem-Aufbau zu formaler Verifikation von Basis-IT
Ziel dieses Loses ist die Erstellung einer Übersicht und Roadmap hinsichtlich des Aufbaus und Managements einer sektorübergreifenden Entwickler- und Anwender-Community, welche die Lücke zwischen den beschriebenen sicheren Technologien und deren Anwendbarkeit schließen soll. Dabei soll die Community „Formale Verifikation von Basis-IT“ sowohl in die Entwicklung der Technologien eingebunden werden als auch befähigt werden, diese sowie darauf aufsetzende Anwendungen weiter zu entwickeln. Sie soll somit die Basis des „Ökosystems vertrauenswürdige IT“ bilden.
Angebote für mehrere Lose müssen zwingend einzeln bepreist sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hochschulen und Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, soweit nicht privat-rechtlich organisiert:
- Grundordnung der Hochschule
- Satzung der Einrichtung
Gewerbliche/freiberufliche Bieter einschl. privat-rechtlich organisierte Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen haben folgende Eignung nachzuweisen, soweit dies vorgeschrieben ist:
- einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Datum dieser Bekanntmachung) Nachweis der Gewerbeanmeldung oder eine vergleichbare Anmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
- einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Datum dieser Bekanntmachung) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
Unabhängig der Rechtsform sind abzugeben:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB für Unternehmen,
- Eigenerklärungen zu Bewerber- und Bietergemeinschaft, Unteraufträge/Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, soweit zutreffend
- Unternehmensdaten (Angaben zu Forschungstätigkeit und durchschnittliche Anzahl der aktiv Beschäftigten insgesamt) sowie Rechtsform und Kontaktdaten (Angaben zu den oder die Ansprechpartner, deren Adressen, Telefon-Nummern und E-Mail-Adressen der für die Auftraggeber zuständigen Mitarbeiter nach den hier relevanten Funktionen)
- Unternehmensdaten Hochschulen (Angaben zur Auftragsforschung im Bereich des Auftragsgegenstandes der letzten drei Jahre und durchschnittliche Anzahl der aktiv Beschäftigten insgesamt und in Bezug auf die durchführende Organisationseinheit) sowie Kontaktdaten (Angaben zu den oder die Ansprechpartner, deren Adressen, Telefon-Nummern und E-Mail-Adressen der für die Auftraggeber zuständigen Mitarbeiter nach den hier relevanten Funktionen)
o Nachweis von insgesamt vier Referenzen (z. B. Publikationen, Projektberichte, Artikel, Fachvorträge) der für das Projekt vorgeschlagenen Teammitglieder in der akademischen Forschung in den für die Zielsetzung des jeweiligen Loses relevanten Themenbereichen (innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 2017);
o Nachweis von kumulativ mindestens sechs Jahren wissenschaftlicher Erfahrung, in den für die Zielsetzung des jeweiligen Loses relevanten Themenbereichen im für das Projekt vorgeschlagenen Team, sowie die Lebensläufe der Teammitglieder,
o Nachweis, dass die für das Projekt vorgeschlagenen Teammitglieder auf ein fundiertes wissenschaftliches Netzwerk (bspw. Universitäten, Forschungsinstitute, Vereine, Forschungsabteilungen) zurückgegriffen werden kann, mit denen in den vergangenen fünf Jahren (ab 2017) in den für die Zielsetzung des jeweiligen Loses relevanten Themenbereichen kooperiert wurde. Die Existenz eines Netzwerks kann durch gemeinsame Projektarbeit (mindestens zwei Projekte im relevanten Zeitraum), Publikationen (mindestens vier Publikationen mit Netzwerkpartnern im relevanten Zeitraum) oder regelmäßig (mindestens drei Treffen p. a. über mindestens zwei Jahre im relevanten Zeitraum) stattfindenden Arbeitstreffen und Veranstaltungen nachgewiesen werden.
Eigenerklärung zur Einhaltung von § 19 Abs. 1 MiLoG, ggf. Arbeitnehmerentsendegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer einzureichen.